Bafa-Förderung Förderung der Energieberatung schon wieder gekürzt

Die Förderung der Energieberatung bleibt eine unsichere Angelegenheit. Abermals hat das Bundeswirtschaftsministerium den Rotstift angesetzt. Energieberater sind verstimmt, Kunden verärgert.

Die Förderung der Energieberatung wird vermindert. - © USeePhoto/stock.adobe.com

Der Bund kürzt erneut bei der Energieberatung. Nachdem bereits vergangene Woche massive Einschnitte der Energieberatungsförderungen auf der Webseite des Bafa veröffentlicht und kurze Zeit später wieder durch die alten Werte ersetzt wurden, haben sich die Änderungen nun bestätigt. Das Bafa wickelt die Anträge auf Energieberatung für das Wirtschaftsministerium ab.

Der Bundesvorsitzende des Energieberaterverbandes GIH, Stefan Bolln, sagte: "Die ständigen Ad-hoc-Handlungen seitens der Behörden schüren weiterhin starke Verunsicherungen. Sowohl Energieberatende als auch Verbraucherinnen und Verbraucher können nicht planen, mit welcher Förderung sie bis Ende des Jahres rechnen können. Die Verunsicherung und die Verärgerung sind überall spürbar. Bei uns Laufen die Drähte heiß."

Förderung der Energieberatung: Anzahl der Anträge auf Höchststand

Die Energieberatungsprogramme werden nach Angaben des Bundesverbands Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen (BFW) derzeit stark nachgefragt. Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht.

Wegen der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen sieht sich das Wirtschaftsministerium jetzt zu einer Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen gezwungen. Deshalb ist vorgesehen, die Fördersätze ab dem 7. August von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars zu reduzieren. Die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung sollen um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen gesenkt werden. "Durch die Absenkung können auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden", teilte das Wirtschaftsministerium mit.

Bonus für Sanierungsfahrplan bleibt erhalten

Unverändert, also voll erhalten, bleiben der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen, zum Beispiel für die Gebäudehülle und für Fenster. Das heißt, auch weiterhin erhöht sich die Zuschussförderung für sonstige Effizienz-Einzelmaßnahmen (zum Beispiel Fenstertausch oder Dämmung Außenwände) von 15 Prozent auf 20 Prozent, wenn zuvor mithilfe der Energieberatungsförderung ein iSFP erstellt wurde. Auch bleibt es dabei, dass sich die förderfähigen Ausgaben für solche Effizienz-Einzelmaßnahmen bei Vorlage eines geförderten iSFP auf 60.000 Euro verdoppeln (gegenüber 30.000 Euro ohne geförderten iSFP).

Experten kritisieren bereits seit Längerem die sprunghafte Förderpolitik des Bundes. Im Gespräch mit der DHZ hatte GIH-Vorsitzender Bolln im vergangenen Monat mehr Verlässlichkeit bei der Förderung angemahnt: "Die Leute bewegen sich nur sehr langsam, weil die Förderung sich noch nicht vollständig eingespielt hat." Nach Ansicht der Energieberater hat die Politik bei der Förderung überdies die Gebäudehülle vernachlässigt. "Ich muss den Finger in die Wunde legen: Leider sind Effizienzmaßnahmen von der Politik bisher nur benachteiligt gefördert worden." Effizienzmaßnahmen seien wichtig, unabhängig davon, ob eine Wärmepumpe oder ein Wärmenetz zum Einsatz komme.

Schlechte Sanierungsquote

Der BuVEG – Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle äußerte sich skeptisch über die vom Bund verhängte Förderkürzung: Sie werde die energetische Sanierung des deutschen Gebäudebestands "weiter massiv zurückwerfen". Die ohnehin schon schlechte Sanierungsquote von derzeit 0,7 Prozent werde sich weiter vom Zielwert zwei Prozent entfernen, und auch die Klimaziele rückten in die Ferne, so Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des BuVEG.

Gerade der individuelle Sanierungsfahrplan sei ein überaus sinnvolles Instrument, das sich bewährt habe und beliebt sei. Hinrichs forderte, dass die Bundesregierung die Kürzung der Fördersätze dringend überdenken und prüfen sollte, ob nicht abgerufene Mittel an anderer Stelle transferiert werden könnten. "Eine Schwächung der Energieberatung wird zu einer massiven Bedrohung des Projekts Klimaschutz im Gebäudebestand führen."

Kritik an Nacht- und Nebelaktionen

Auch der GIH erneuerte seine Kritik. Den Energieberatern sei bewusst, dass die Fördermittel stark nachgefragt würden. Sie freuten sich zudem über die positive Wahrnehmung in der Bevölkerung, Energieeffizienz und Klimaschutz durch Sanierung voranzubringen. "Eine transparente, planbare Kommunikation mit den fachlichen Akteuren kommt aber wieder mal zu kurz", so Bolln. Der GIH fordert eine schrittweise Umsetzung der Änderungen und "keine Nacht- und Nebelaktion". "Wir haben Vorschläge ungefragt eingebracht und wünschen uns die Berücksichtigung." Zudem sei eine ressortinterne Umschichtung der Fördermittel denkbar.

Geförderte Energieberatungen werden laut Bundeswirtschaftsministerium mit den Förderprogrammen Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) für private Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen angeboten. Sie bieten Informationen und Orientierung zur energetischen Sanierung von Gebäuden.