Bundesjustizminister Marco Buschmann schlägt eine Reform des Bauvertragsrechts vor. Abstriche beim Wohnkomfort sollen leichter möglich sein.

Die Bundesregierung will angesichts stark gestiegener Baukosten einfaches und innovatives Bauen erleichtern. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will deshalb das Bauvertragsrecht reformieren. "Mit unserem Gesetzesentwurf wollen wir Bauen in Deutschland günstiger, einfacher und unbürokratischer machen", teilte er bei der Vorlage des Gesetzesentwurfes mit. "Fachleute schätzen, dass sich dadurch bis zu zehn Prozent der Herstellungskosten einsparen lassen", fügte er hinzu. Die Beteiligten von Bauprojekten sollten künftig die Möglichkeit haben, einvernehmlich von Komfortstandards abzuweichen. An der Gebäudesicherheit solle es aber keine Abstriche geben.
Keine Abstriche bei der Sicherheit erlaubt
Im Einzelnen sieht der Entwurf des "Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus" – oder auch Gebäudetyp-E-Gesetz genannt – folgende Änderungen vor: Künftig soll der Begriff "anerkannte Regeln der Technik" konkreter gefasst werden. So soll für alle Bauverträge die Vermutung gelten, dass reine Ausstattungs- und Komfortstandards nicht dieser Gruppe zuzuordnen sind. Für sicherheitsrelevante technisch Normen soll eine gegenteilige Vermutung gelten.
Weniger Normen, mehr Innovation
Der Begriff "anerkannte Regeln der Technik" sei für das Bauvertragsrecht sehr relevant, so das Ministerium. "Beim Neubau von Wohnungen müssen die ,anerkannten Regeln der Technik’ grundsätzlich eingehalten werden", heißt es. Welche Regeln das sind, sei durch ein Gesetz nicht definiert, vielmehr liege es im Entscheidungsspielraum der Gerichte. Innovative Baustoffe und Bauweisen stünden bislang häufig nicht im Einklang mit den "anerkannten Regeln der Technik", dafür aber viele technische Normen (DIN-Normen), die reine Komfortstandards seien.
Der Vertrag bestimmt den Komfort
Für die Praxis heißt die Neuregelung jetzt: "Reine Komfortstandards sollen beim Neubau von Wohnungen künftig nur dann eingehalten werden müssen, wenn sich beide Vertragsparteien ausdrücklich darauf verständigt haben", teilte das Ministerium mit. "Haben die Parteien keine entsprechende Vereinbarung getroffen, soll die Einhaltung von reinen Komfortstandards auch nicht geschuldet sein", heißt es weiter.
Weniger Aufwand für Bauunternehmer
Wie das Ministerium mitteilte, sollen fachkundige Unternehmer beim Neu- oder Umbau von Gebäuden oder Außenanlagen künftig einfacher von den Regeln abweichen können. So soll etwa das Erfordernis entfallen, dass der Unternehmer den Besteller des Bauwerks über die Risiken und Folgen der Abweichung aufklären muss.
Besteller muss aufpassen
Vielmehr soll künftig gelten: Haben Unternehmer keine Vereinbarung über die Abweichung von den "anerkannten Regeln der Technik" getroffen, soll dies unter bestimmten Voraussetzungen dennoch keinen Mangel des Werkes begründen. Dazu heißt es: "Kein Mangel soll künftig vorliegen, wenn die Abweichung dem Besteller vor Ausführung der Bauleistung angezeigt wird, der Besteller nicht unverzüglich widersprochen hat und die dauerhafte Sicherheit und Eignung des Gebäudes gewährleistet ist."
Verbände sollen bis Ende August Stellung nehmen
Wie das Justizministerium weiter mitteilte, wurde das Gesetz "in engem Austausch mit Architektenschaft und Bauwirtschaft und weiteren Stakeholdern" entwickelt. Flankiert werde der Entwurf von einer umfassenden "Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E", den Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) jüngst veröffentlicht hat. Länder und Verbände haben jetzt bis Ende August Zeit, Stellung zum Gesetzesentwurf zu nehmen.