Solarstrom PV-Anlage auf dem Gewerbedach: Strom mit Schattenseiten

Immer mehr Unternehmer installieren Photovoltaik-Anlagen auf ihrem Firmendach, um Stromkosten zu reduzieren. Doch ist zu viel Strom im Netz, müssen sie abschalten. Das ärgert auch Handwerker.

Metzgermeister Augustin Keller
Metzgermeister Augustin Keller ist frustriert. Die Photovoltaikanlage auf dem Dach seines Betriebs darf an den sonnigsten Tagen keinen Strom produzieren, weil dem Stromnetz sonst Überlastung droht. - © Michael Schuhmann

Jeder zweite Unternehmer in Deutschland möchte in eine Solarstromanlage auf dem eigenen Firmendach investieren. Allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres wuchs die neu installierte PV-Leistung bei Gewerbedächern um 81 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, informiert der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar). Doch die kontinuierlich steigende Solarstromleistung hat nicht nur Vorteile, wie Augustin Keller aktuell schmerzlich erfährt.

Der Metzgermeister in vierter Generation hat 2022 auf das Dach seiner Produktion eine Photovoltaik-Anlage installieren lassen. Er wollte die Umwelt schonen und vor allem seine hohen Stromkosten in den Griff bekommen. 70 Prozent des produzierten Stroms seiner 215 Kilowatt/Peak-Anlage (kW/p) verbraucht er mit der eigenen energieintensiven Produktion. Für die restlichen 30 Prozent, zumeist an Wochenenden und Feiertagen, bekommt der Chef von 25 Mitarbeitern eine kleine Einspeisevergütung. 2023 hat das gut funktioniert.

Kein Strom bei Sonne

In den vergangenen Wochen jedoch hat der Netzbetreiber Kellers Anlage in Langenbach bei Freising immer wieder abgeregelt – stets an den sonnigsten Tagen. "Im Mai und Juni war das an zwölf bis fünfzehn Tagen der Fall, immer so zwischen 10 und 17 Uhr", beobachtet Keller. Das Abregeln, auch "Redispatch" genannt, sei laut Kellers Netzbetreiber nötig, um das Netz vor Überlastung durch zu viel Strom zu schützen. Für Keller hat das zur Folge, dass seine Anlage trotz strahlender Sonne keinen Strom produziert. Er muss wieder Strom einkaufen.

Die Bundesnetzagentur informiert, dass 2023 bundesweit etwa vier Prozent des erneuerbaren Stroms abgeregelt worden seien. Allerdings mit steigender Tendenz, denn der Netzausbau geht langsamer voran als der Ausbau regenerativer Energien. Die Bayernwerk Netz AG, die auch für die Abregelung von Kellers Anlage zuständig ist, hat 2022 noch 100.000 mal eingegriffen, 2023 schon eine Million mal. Für 2024 rechne man mit drei Millionen Eingriffen.

Eigenverbrauch abgeregelt

Für Metzgermeister Keller am ärgerlichsten ist, dass seine Anlage für eine Nulleinspeisung ausgelegt wäre. Sie könnte Kellers Eigenbedarf an Strom decken, ohne Energie ins Netz zu geben. "So hatten wir die Anlage anfangs auch eingestellt", erklärt sein Elektriker Martin Kistler. "Aber das Überlandwerk verlangt, dass wir den Eigenverbrauch abregeln, wahrscheinlich, um Lastsprünge zu vermeiden“, vermutet der Elektrotechnikmeister. Wenn in der Fleischerei ein großer Stromverbraucher abgeschaltet würde, brauche die PV-Anlage einige Augenblicke, um auf den geringeren Strombedarf zu reagieren. In diesen wenigen Sekunden könnte dann Strom ins Netz fließen.

Jetzt sucht Kistler für sich und seine Kunden nach Lösungen. Wer eine bestehende Anlage hat, könnte beispielsweise mithilfe eines PAVE-Reglers das Problem umgehen. Der Regler – eine Investition von 1.000 bis 2.000 Euro – überwacht am Anschlusspunkt zum Stromnetz den Leistungsfluss. Aber ob diese Lösung von den Netzbetreibern akzeptiert würde, habe ihm bisher niemand garantiert, so Kistler.

Neue Anlage in Teiletappen

Kunden, die eine neue Anlage installieren und Abregelungen vermeiden wollen, empfiehlt Kistler, nicht mehr als 25 kW/Peak auf einmal zu bauen. Wenn immer mindestens ein Jahr zwischen dem Bau der einzelnen Teile liegt, zählten diese separat und würden nicht abgeregelt, auch wenn die Gesamtleistung der Anlage die Grenze von 100 kW überschreitet.

Eine bestehende Anlage zu verkleinern, wie es jetzt ein Kunde Kistlers erwägt, hält der Elektrotechnikmeister und Energieberater aber für falsch. Trotz der Eingriffe durch den Netzbetreiber seien die Anlagen wirtschaftlich. In einer Größenklasse wie der von Metzger Keller amortisiere sich die Anlage normalerweise in 3,5 bis vier Jahren. "Wenn jetzt die Ersparnis durch Abregelung temporär etwas leidet und sich die Amortisation auf 4,5 bis sechs Jahre verlängert, ist das meiner Meinung nach immer noch hochlukrativ", betont Kistler.

Stromkosten statt Ersparnis

Metzgermeister Keller allerdings sagt, dass sich seine Anlage aktuell nicht lohnt. Für die im Juni von ihm eingespeisten 26.000 Kilowattstunden habe er rund 300 Euro Einspeisevergütung bekommen. Aber an jedem Tag, an dem seine Anlage abgeregelt wird, müsse er 500 Euro für teuren Fremdstrom ausgeben. Zudem sitzt er auf einem Kredit über 250.000 Euro, den er für den Bau der Anlage aufgenommen hat. "Wenn ich jetzt noch meinen Buchungsaufwand mit dazurechne, lohnt es sich überhaupt nicht. Da schneide ich leichter die Leitungen durch", sagt er frustriert.

Auf seine Schreiben an Politiker auf Lokal-, Landes- und Bundesebene hat er bisher keine Antworten bekommen, die ihn zufriedenstellen. Deswegen hat er auch im Fernsehen über sein Problem gesprochen. Die Rückmeldungen seien deutlich, viele Betriebe mit ähnlichen Problemen haben ihn kontaktiert: "Ich glaube, wir haben da einen Riesen wachgeküsst."

Finanzieller Ausgleich für Redispatch

Wenn im Stromnetz Überlastung droht, müssen Netzbetreiber eingreifen. Sie weisen bei einem solchen „Redispatch“ Kraftwerke diesseits des Engpasses an, weniger einzuspeisen. Anlagen jenseits des Engpasses müssen ihre Leistung erhöhen. Weil es immer Wenn im Stromnetz Überlastung droht, müssen Netzbetreiber eingreifen. Sie weisen bei einem solchen „Redispatch“ Kraftwerke diesseits des Engpasses an, weniger einzuspeisen. Anlagen jenseits des Engpasses müssen ihre Leistung erhöhen. Weil es immer mehr Strom aus erneuerbaren Energien gibt, steigt die Zahl solcher Eingriffe.

Laut § 13a Abs. 2 S. 2 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) haben Netzwerkbetreiber die Pflicht, ihre Anpassungsmaßnahmen "angemessen finanziell auszugleichen" und zwar gegenüber

  • Betreibern von Anlagen mit einer Nennleistung ab 100 Kilowatt
  • sowie von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung elektrischer Energie, die durch den Netzbetreiber jederzeit fernsteuerbar sind.

Der finanzielle Ausgleich gilt dabei als angemessen, wenn er den Betreiber der Anlage unter Anrechnung des bilanziellen Ausgleichs wirtschaftlich weder besser noch schlechter stellt, als er ohne die Maßnahme stünde, informiert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Der Anlagenbetreiber könne die entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

Details dazu finden sich in der kürzlich veröffentlichten Festlegung der Bundesnetzagentur zur Bestimmung des angemessenen finanziellen Ausgleichs für Anpassungen der Wirkleistungserzeugung oder des Wirkleistungsbezugs (BK8-22-001-A). Dort wird die Bestimmung des finanziellen Ausgleichs nach § 13a Abs. 2 EnWG ab dem 1. Januar 2024 geregelt.