Immer mehr männliche Patienten besuchen den Hautarzt wegen roter, juckender und nässender Flecken am Kopf. Die Pilzinfektionen entfachen eine alte Diskussion über Billig-Barbershops neu.

Wenn auffallend viele Männer mit Hautpilz am Kopf erklären, sie waren zuvor beim Barbershop, so löst das nicht nur Fragen nach der Hygiene aus. Es befeuert auch die politische Diskussion um Billig-Barbershops.
Seit Jahren beklagen immer wieder Friseure, der Wettbewerb mit den Barbern sei unfair. Die Inhaber der Herrensalons hätten in der Regel keinen Meisterbrief und arbeiteten zu Dumpingpreisen, so der Vorwurf. Dass jetzt Barbershops in Verdacht stehen, einen Hautpilz zu verbreiten, ist Wasser auf die Mühlen der Kritiker.
Doch ganz so einfach ist die Sachlage nicht. Zwar ist eindeutig nachgewiesen, dass einzelne Barbershops tatsächlich Ausgangspunkt für Pilzinfektionen waren.
Das zeigt beispielsweise eine wissenschaftliche Untersuchung aus Kiel, in der neun Patienten vor ihrer Erkrankung alle denselben Barbershop besucht hatten. Bei Kontrollen konnten Gesundheitsamt und Dermatologen den Pilz sowohl an Rasiergeräten als auch in einer Schublade nachweisen. In Befragungen stellten sie fest, dass der Betreiber die Anforderungen an die Hygiene überhaupt nicht kannte.
Legal oder illegale arbeitende Friseure und Barber
Dennoch will Doris Ortlieb die Diskussion nicht auf einen Streit zwischen Friseuren und Barbern herauslaufen lassen. Die Geschäftsführerin des Landesinnungsverbands Friseure und Kosmetiker Bayern (LIV) zieht eine andere Grenze: "Es geht um legal und um illegal arbeitende Betriebe. Die gibt es da wie dort", sagt sie.
Mike Hecker, Obermeister der Friseurinnung Kelheim sowie Vorsitzender Marketing und Öffentlichkeitsarbeit im LIV, ergänzt: "Das Problem ist, dass in vielen Geschäften Leute arbeiten, die gar keine Ausbildung haben." Schließlich gebe es keine "Gesellenpflicht" beim Friseur. Er kenne Beispiele, wo im Betrieb nur ungelernte Kräfte anwesend seien. Sie stünden zwar unter der formalen Leitung eines Meisters. Der sei aber nur als Strohmann angestellt und erscheine nie im Salon. Das, so kritisiert Hecker, müssten Handwerkskammern bei Betriebsbegehungen eigentlich erkennen und unterbinden.
Kontrollen der Handwerkskammern
Kontrolle finde bei der Eintragung von Betrieben in die Handwerksrolle sehr wohl statt, betont Hubertus Zummach, bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern zuständig für Ausnahmebewilligungen. Die Kammer prüfe sehr genau, ob ein angestellter handwerklicher Betriebsleiter über die erforderlichen Qualifikationen verfügt und lasse sich auch dessen Arbeitsvertrag und Sozialversicherungsnachweis vorlegen. Selbst die Entfernung von dessen Wohnsitz zur Betriebsstätte frage man ab. Der Betrieb habe außerdem die Pflicht, der Kammer mitzuteilen, wenn der Betriebsleiter ausscheide. Und sofern die Innungen der Kammer von Verdachtsfällen berichten, gehe man denen selbstverständlich nach. Regelmäßige Besuche der Betriebe vor Ort seien den Kammern aber nicht möglich.
In der Branche kocht nun mit der Diskussion über den Hautpilz auch die Wut über Ausnahmebewilligungen im Friseurhandwerk hoch. Diese werden von Kammer zu Kammer unterschiedlich gehandhabt, eine bundeseinheitliche Regelung zum Umgang mit Barbern gibt es nicht. So werden in München Barbershops in die Handwerksrolle mit dem Friseurhandwerk eingetragen. Barber brauchen hier also den Meisterbrief oder eine Ausnahmebewilligung. In Stuttgart dagegen dürfen Barber nur Bartschnitt und -pflege anbieten, von der Kammer eingestuft als minderhandwerkliche Tätigkeit, die nicht zulassungspflichtig ist.
Grundsätzlich müssen Handwerkskammern Ausnahmebewilligungen unter bestimmten Voraussetzungen erteilen:
- ein Gewerbetreibender besitzt weder einen deutschen Meisterbrief noch eine gleichwertige Qualifikation
- die Meisterprüfung bedeutet eine unzumutbare Belastung für ihn
- er weist die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten nach (laut §8 Handwerksordnung).
Verfassungsrechtlich sind Ausnahmebewilligungen notwendig. Nur so lässt sich die grundsätzliche Systematik der Meisterbefähigung insbesondere mit Blick auf EU-Rechtsprechung erhalten, informiert der Zentralverband des Friseurhandwerks. Die Zahl der Ausnahmebewilligungen in München hat in den vergangenen Jahren aber nicht zugenommen, so Zummach.
Dem insbesondere in den Sozialen Medien auftauchenden Vorwurf, die zumeist von Migranten geführten Barbershops würden generell weniger sauber arbeiten als "deutsche" Betriebe, begegnet Hubertus Zummach vorsichtig. "Wenn uns jemand – egal welcher Herkunft – ein aussagekräftiges Zeugnis vorlegt und 20, 25 Jahre Berufserfahrung nachweist, dann gehen wir davon aus, dass er die Beachtung der Hygieneregeln gelernt hat."
Doris Ortlieb sieht die Ursachen des Problems ebenfalls nicht in der Herkunft, sondern in der Arbeitsweise mancher Betriebe: "Bei sehr enger Kundentaktung bleibt schlichtweg keine Zeit für Hygienemaßnahmen", sagt sie. Wer seine Dienstleistung zum Schleuderpreis anbiete, müsse an irgendeiner Stelle die Kosten senken. Das könne bei der Hygiene sein, bei der Qualifikation der Mitarbeiter, der Entlohnung, den Sozialabgaben oder Steuern.