Ohne Abstriche bei Sicherheit "Gebäudetyp E" soll Bauen einfacher und günstiger machen

Das Bundesbauministerium legt eine Leitlinie für den Gebäudetyp E vor. Sie soll den Wohnungsbau wieder einfacher und kostengünstiger machen. Das Baugewerbe unterstützt das Bestreben der Bundesregierung.

Bauvorhaben werden aus vertragsrechtlichen Gründen meist so ausgeführt werden, dass sie allen bautechnischen Normen entsprechen, auch jenen, die nur dem Komfort dienen. - © DanBu.Berlin - stock.adobe.com

Tausende von Normen machen heute das Bauen unnötig teuer. "Bauen muss wieder einfacher und preisgünstiger gemacht werden, ohne Abstriche bei der Sicherheit", sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) bei der Vorlage der Leitlinien für einfaches und kostengünstiges Bauen (Gebäudetyp E). Hier würde der Gebäudetyp E greifen, fügte sie hinzu. "Die Vertragspartner können künftig beim Bauen von kostenintensiven Standards rechtssicher abweichen und zugleich die hohen Sicherheitsstandards beim Bauen einhalten", fügte sie hinzu. Die Bundesregierung werde nun die erforderlichen Änderungen im BGB auf den Weg bringen, hieß es weiter.

Baugewerbe begrüßt Abweichungen vom Goldstandard

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) unterstützt das Bestreben der Bundesregierung, Baukosten zu senken, um den kriselnden Wohnungsbau anzukurbeln. "Zu lange haben wir uns in Deutschland an Goldstandards bei technischen Bauvorgaben gewöhnt, wodurch Bauvorhaben immer anspruchsvoller und damit kostenintensiver geworden sind", sagte Henning von Daake, Hauptabteilungsleiter Technik im ZDB mit Blick auf den Gebäudetyp E. Es müsse wieder möglich sein, das sicherheitstechnisch Notwendige zu bauen und nicht immer nur das absolut Machbare.

Beispiele für einfaches Bauen gibt es genug

Als Beispiele für ein einfacheres Bauen nennt der Verband die Reduzierung der Deckenstärke oder Abstriche bei Schall- und Trittschallschutz auf das technisch notwendige Maß. Gebaut würde so aber nur, wenn Planer und die Bauunternehmen keine Angst vor Schadenersatzansprüchen und Investoren keine Angst vor Mietminderungen haben müssten – wenn also Rechtssicherheit bestünde. Dies soll jetzt rechtlich geregelt werden.

Justizminister Buschmann: Beim Gebäudetyp E geht es nur um Komfortstandards

Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, ist der entsprechende Gesetzesentwurf zum "Gebäudetyp E" in der Ressortabstimmung und soll nach der Sommerpause im Kabinett beschlossen werden. Dann muss der Gesetzesentwurf noch ins Parlament. Wie Justizminister Marco Buschmann (FDP) betonte, gehe es bei alledem nur um die Komfortstandards. "Das ist so ein bisschen wie beim Auto. Da kann man auch zwischen Basis- und Luxusausstattung wählen, je nach eigenem Geldbeutel." Alles, was die Sicherheit betreffe, wie etwa Feuerschutz oder die Standfestigkeit, gelte aber weiterhin.