Abschaffung der Steuerklassen III/V Gebäudereiniger kritisieren Lindners Schneckentempo

Ehepaare sollen ab 2030 statt der Steuerklassen III und V das Faktorverfahren nutzen. Manchen dauert das zu lange.

Steuererklärung
Das Bundesfinanzministerium hat in einem Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 die Überführung der Steuerklassen III und IV in das Faktorverfahren aufgegriffen. - © mehaniq41 - stock.adobe.com

Das Gebäudereiniger-Handwerk wünscht sich eine schnellere Umsetzung der Reform der Steuerklassen für Eheleute. "Wenn unsere Unternehmen in diesem Schneckentempo planen und umsetzen würden, wären sie nicht mehr am Markt", sagte Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich mit Blick auf die jüngsten Pläne von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), der ab 2030 für Eheleute nur noch das so genannte Faktorverfahren ermöglichen will. Bei ihm wird die Steuerlast gemäß dem jeweiligen Einkommen auf die Eheleute verteilt. Heute ist die Steuerklassenkombination III/V verbreitet, dabei profitiert vor allem der Hauptverdiener mit seinem Nettoeinkommen von den Splittingvorteilen.

Dietrich fordert schnelleren Rückenwind für den Arbeitsmarkt

Nach den Worten Dietrichs ist die Reform überfällig. "Steuerklasse V führt zumeist bei den arbeitenden Ehefrauen zu überdurchschnittlichen hohen Abzügen vom Bruttolohn sowie zu hohen Einbußen bei Lohnersatzleistungen wie Eltern- oder Krankengeld", sagte er. Im Zweifel entschieden sich Ehefrauen gänzlich gegen Arbeit oder für weniger Arbeit. Insofern bedeute die Reform mehr Rückenwind für den Arbeitsmarkt. "Umso unverständlicher ist es, dass die Bundesregierung bei dieser großen Relevanz des Themas einen solch unambitionierten und kleinen Gang einlegt", fügte er hinzu.

Lindner will mit Reform mehr Fairness schaffen

Nach dem jüngst von Lindner vorgelegten Entwurf des zweiten Jahressteuergesetzes, der noch im Juli vom Kabinett beschlossen werden soll, sollen bei Eheleuten im Jahr 2030 die Steuerklassen III und IV abgeschafft werden. Für sie soll dann die Steuerklasse IV gelten und das so genannte Faktorverfahren angewandt werden. Damit wolle man mehr "Fairness" schaffen, heißt es im Gesetzesentwurf. Auch gebe es mit der Reform keine Steuererhöhung, hieß es.

Ehegatten-Splitting mit Vor- und Nachteilen

Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden, können seit Jahren wählen, ob sie die Steuerklassen III und IV oder beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen. Das hat Folgen für die Verteilung der Steuerabschlagszahlungen – nicht aber für den Steuerbescheid des Finanzamts. Hier profitieren alle Ehepaare gleichermaßen vom Splittingverfahren. Dabei rechnet das Finanzamt die beiden Einkommen und Freibeträge zusammen. Dann wird für die Hälfte des Einkommens der gemeinsame Steuersatz berechnet. Für Eheleute, die sehr unterschiedlich verdienen, ist das gegenüber einer Einzelveranlagung vorteilhaft. Paare, die gleich viel verdienen, haben indessen keinen Splittingvorteil.

Bisher wenig Arbeitsanreize für weniger verdienenden Partner

Die Steuerklasse V sorgt für besonders hohe Abzüge beim weniger verdienende Ehepartner, so dass Mehrarbeit für ihn wenig attraktiv ist. Deshalb hat das Gebäudereiniger-Handwerks sich für eine Überführung der Steuerklassen III und IV in das Faktorverfahren ausgesprochen.

Faktorverfahren spiegelt jeweilige Arbeitsleistung stärker

Nach der Überführung sollen ab 2030 beide Ehepartner automatisch in das Faktorverfahren in der Steuerklasse IV fallen. Die gemeinsamen Freibeträge werden dann im Verhältnis des jeweiligen Einkommensanteils am Gesamteinkommen auf die Partner umgerechnet. Wer weniger verdient, darf künftig mehr vom eigenen Einkommen behalten. Wer mehr verdient, profitiert weniger von den gemeinsamen Freibeträgen. Finanzminister Lindner plant eine Automatisierung des Faktorverfahrens. Bis zum 1. Januar 2030 soll die Finanzverwaltung dies auch umsetzen können.