Die Ausbildungsgarantie tritt in Kraft, die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt und die Abgabefrist für die Steuererklärung läuft bald ab. Die wichtigsten Änderungen im August 2024 auf einem Blick.

Im August 2024 gibt es einige Änderungen für Auszubildende und diejenigen, die es bald werden. So tritt etwa die Ausbildungsgarantie in Kraft, die Ausbildung wird digitaler und für Auszubildende im Maler- und Lackiererhandwerk sowie Steinmetzhandwerk gibt es höhere Ausbildungsvergütungen. Doch auch für Verbraucher und Unternehmer gibt es wichtige Änderungen im August 2024:
Das sind die Änderungen im August 2024
- Ausbildungsgarantie
- Bafög
- PV-Anlagen
- Digitale Ausbildung
- Maler und Lackierer
- Steinmetze
- Schulen
- Heizung
- Bahn
- Galeria Kaufhof
- Geschlechtsänderung
- Steuererklärung
1. Ausbildungsgarantie tritt in Kraft
Das Gesetz zur Aus- und Weiterbildung schreibt ab 1. August eine Ausbildungsgarantie vor. In Regionen, in denen mehr Schulabgänger einen Ausbildungsplatz suchen als Ausbildungsplätze angeboten werden, wird den Betroffenen ermöglicht, eine außerbetriebliche Ausbildung anzufangen. Die betriebliche Ausbildung soll aber den Vorrang haben.
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2. Mehr Bafög für Schüler
Bedürftige Schülerinnen und Schüler bekommen ab dem neuen Schuljahr (1. August) mehr Bafög. Die Grundbedarfsätze steigen um fünf Prozent, die Freibeträge für das Einkommen der Eltern oder Partner der Geförderten steigt zudem um 5,25 Prozent. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr zu Hause wohnen, steigt die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro.
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3. PV-Anlagen: Einspeisevergütung sinkt
Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, aber nicht den ganzen Strom selbst nutzen kann, kann ihn ins Netz einspeisen – und erhält dafür Geld. Die aktuelle Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. August in Betrieben gehen, sinkt allerdings um ein Prozent. Bei PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt beträgt der Wert gerade noch 8,11 Cent pro Kilowattstunde, wenn der Strom teilweise selbst genutzt und teilweise eingespeist wird.
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4. Ausbildung wird digital
Die Ausbildung wird bürokratieärmer. So können ab dem 1. August Ausbildungsinhalte verstärkt auch digital vermittelt werden. Möglich sind dann digitale Berichtshefte und digitale Ausbildungsverträge. Um das Ehrenamt bei Prüfungen zu entlasten, wird zudem eine virtuelle Teilnahme der Prüfer ermöglicht. Grundlage für die Änderungen sind die Bestimmungen im Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz.
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5. Ausbildungsvergütung für angehende Maler und Lackierer steigt
Im August 2024 wird die Ausbildungsvergütung im Maler- und Lackiererhandwerk angehoben. Davon profitieren die rund 20.000 Auszubildenden der Branche. Die Erhöhung ist im aktuellen Tarifvertrag festgelegt. So viel gibt es künftig für die Azubis:
| 1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr | |
| Ausbildungsvergütung ab 1. August 2024 | 800,00 Euro (vorher 770,00 Euro) | 885,00 Euro (vorher 850,00 Euro) | 1.050,00 Euro (vorher 1.015,00 Euro) |
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6. Mehr Geld für Auszubildende im Steinmetzhandwerk
Zum 1. August 2024 steigt auch die Ausbildungsvergütung für angehende Steinmetze. Der Tarifvertrag, in dem die neue Ausbildungsvergütung festgeschrieben ist, gilt bundesweit mit Ausnahme der Betriebe im Gebiet des Freistaats Sachsen.
| 1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr | |
| Ausbildungsvergütung ab 1. August 2024 | 925,00 Euro (vorher 890,00 Euro) | 1.025,00 Euro (vorher 990,00 Euro) | 1.175,00 (vorher 1.140,00 Euro) |
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7. Mehr Geld für Brennpunktschulen
Bund und Länder haben sich auf das sogenannte Startchancen-Programm geeinigt. In den kommenden zehn Jahren sollen bundesweit rund 4.000 Brennpunktschulen mit insgesamt 20 Milliarden Euro gefördert werden. So sollen ab August 2024 pro Jahr jeweils eine Milliarde Euro vom Bund und eine Milliarde Euro von den Ländern in das Programm fließen. Damit sollen beispielsweise multiprofessionelle Teams in Schulen gefördert werden. Außerdem solle die Lernumgebung verbessert werden. Ziel ist die Halbierung des Anteils der Schüler, die die Mindestanforderungen in Mathematik, Lesen und Schreiben nicht erfüllen. "Wir brauchen jetzt eine bildungspolitische Trendwende und sie muss bei den Grundkompetenzen beginnen", betonte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP).
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8. Heizungsförderung: Neue Zuschüsse
Planmäßig ab Ende August können auch Vermieterinnen und Vermieter von Einfamilienhäusern Zuschüsse für einen Heizungstausch bei der Förderbank KfW beantragen. Außerdem sind ab dann Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer in entsprechenden Gemeinschaften antragsberechtigt, die die Heizung in der eigenen Wohnung erneuern möchten. Bezuschusst werden bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für Kauf und Einbau. Auch Kommunen und Unternehmen sollen im August erste Anträge bei der KfW stellen können.
9. ICE-Umleitung zwischen Hamburg und Berlin
Vom 16. August bis zum 14. Dezember dauert die ICE-Fahrt zwischen Hamburg und Berlin 45 Minuten länger. Die Züge werden über Stendal umgeleitet. Außerdem gibt es nur noch einen Zug statt zweien pro Stunde. Die EC-Züge in Richtung Dresden und Prag beginnen und enden in Berlin statt in Hamburg.
Und: Die Nachtzüge von Berlin nach Paris und Brüssel fallen wegen Bauarbeiten am Schienennetz vom 12. August bis 25. Oktober aus. Die Verbindung wurde erst im Dezember neu ins Nachtzug-Programm aufgenommen und führt über Halle (Saale), Erfurt und Mannheim.
10. Einige Galeria-Häuser schließen
Am 31. August schließen neun der derzeit 92 Galeria-Standorte. Der Warenhauskonzern hatte Anfang des Jahres erneut Insolvenz angemeldet. Zum 1. August übernehmen neue Eigentümer die Kette.
11. Geschlechtsänderungen beim Standesamt
Transpersonen, die ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen beim Standesamt ändern lassen wollen, müssen das drei Monate im Voraus anmelden. Der frühestmögliche Termin für die Anmeldung ist der 1. August. Am 1. November tritt dann das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft.
12. Steuererklärung: Frist endet
Wer seine Steuererklärung 2023 selbst ausfüllt, hat dafür bis zum 31. August 2024 Zeit. Weil dieser Tag allerdings auf einen Samstag fällt, muss die Steuererklärung spätestens Montag, den 2. September, beim Finanzamt eingegangen sein.
Mit Inhalten der dpa