Eine Ausbildung kostet viel Zeit. Wie viele Stunden Aufwand müssen Ausbilder ungefähr veranschlagen, um alle Lernziele an ihre Azubis zu vermitteln? Welche Schritte sind dabei zu beachten? Ausbildungsberater Peter Braune hat nachgerechnet.

Seneca, ein römischer Dichter und Philosoph, meinte: "Ich habe Zeit, wie denn jedermann Zeit hat, wenn er nur will!"
Wenn nur alle Gesellinnen und Gesellen, die sich ernsthaft um die Lehrlinge kümmern wollen, so könnten, wie sie es gerne wollen.
In der Regel übernehmen sie diese wichtige Zusatzaufgabe neben ihrer eigentlichen Tätigkeit. Bei der Planung, Organisation und Durchführung müssten sie das Verhältnis der tatsächlich zur Verfügung stehenden Ausbildungszeit zur Anzahl der Lernziele beachten.
So viele Stunden stehen circa für die Ausbildung zur Verfügung
Pro Jahr stehen ihnen 210 Arbeitstage zur Verfügung, das sind 1.680 Stunden.
Hiervon abzuziehen sind 320 Stunden für die Berufsschule.
Die Ausbildung endet nicht mit Vertragsende, sondern mit der Abschlussprüfung, in der Regel vor den Sommerferien. Dafür sind zwei fehlende Monate ansetzbar, mit etwa 60 Stunden berechenbar.
Zu berücksichtigen sind die Fehltage von Ausbildungspersonal und Lehrlingen. Die krankheitsbedingten Fehltage betragen durchschnittlich 15 Tage im Kalenderjahr, das entspricht 120 Stunden.
Ein Punkt ist der Personalwechsel. Setzt man hier wohlwollend zwischen acht und zwölf Prozent an, führt das zu einem Zeitverlust von 100 Stunden.
Nur unter Berücksichtigung der genannten Faktoren bleiben für die Ausbildung noch etwas mehr als 1.000 Stunden im Kalenderjahr übrig.
Nebenberufliches Ausbildungspersonal muss in einer besonderen Situation mit den Arbeitsaufgaben zurechtkommen. Die Beschäftigten sind verantwortlich für die Erbringung ihrer Arbeitsleistung am Arbeitsplatz, zusätzlich sollen sie dort eine vernünftige, inhaltliche und persönliche Unterstützung der Ausbildung leisten. Für diese Leistung muss man ihnen ein großes Lob aussprechen.
Durch die Produktions- und Arbeitsverfahren, den Produktionsumfang, das Angebot und die Dienstleistungen muss sichergestellt werden, dass ein angemessener Teil der Arbeitszeit für die Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem betrieblichen Ausbildungsplan sowie den Erwerb einer angemessenen Berufserfahrung zur Verfügung steht.
Die Lernziele sind so zu vermitteln, dass die berufliche Handlungsfähigkeit erlangt wird. Die schließt insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren ein.
Eine Beispielrechnung
Nehmen wir einmal an, dass in drei Lehrjahren 179 Lernziele im betrieblichen Ausbildungsplan stehen. Der ist ein verbindlicher Teil vom Lehrvertrag. Die Tätigkeiten und der Zeitaufwand von Ausbilderin oder Ausbilder für jedes Lernziel sind:
- Methode auswählen, die zur beruflichen Handlungsfähigkeit führt: 0,5 Stunden
- Ausarbeitung der gewählten Methode: 3,0 Stunden
- Ausarbeitung einer Lernerfolgskontrolle: 2,0 Stunden
- Vorbereitungsgespräch mit Lehrling und Rückfragen beantworten: 0,5 Stunden
- Durchführung beobachten: 1,0 Stunde
- Lernerfolgskontrolle ausführen lassen und beobachten: 1,0 Stunde
- Ergebnisse beurteilen: 1,0 Stunde
- Ergebnisse besprechen: 1,0 Stunde
- Wiederholung, Übung und Vertiefung: 2,0 Stunden
Gesamtaufwand = 12 Stunden
Darüber hinaus ist der Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. Auch hierfür wäre noch der erforderliche Zeitaufwand für die fachliche Begleitung und Bewertung zu berücksichtigen.
Geht man, unter Berücksichtigung der Tätigkeiten und niedrig angenommen, von drei Stunden pro Woche aus, die zur Ausbildung nebenberuflich genutzt werden, wären 4.296 Stunden erforderlich. Für alles zusammen, für das Beispiel sowie die gesamte Ausbildungszeit sind jedoch nur rund 3.000 Stunden einsetzbar.
Zählen Sie die Lernziele von Ihrem Ausbildungsberuf und rechnen anhand von dem Beispiel einmal ganz ehrlich nach. Werden Sie nachdenklich?
Noch eine Schlussbemerkung
In einer Handreichung der Kultusministerkonferenz zur Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des Bundes ist zu lesen:
"Rahmenlehrpläne und Ausbildungsordnungen bauen grundsätzlich auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses beziehungsweise vergleichbarer Abschlüsse auf. An diesen wichtigen Leitsatz sollten die Moderierenden vom Bundesinstitut für Berufsbildung und Sachverständigen der Wirtschaft öfter denken, wenn sie eine Ausbildungsordnung erarbeiten. Diese dient zur beruflichen Grundbildung. Hinein gehören nicht alle wünschenswerten Lernziele. Hinein gehören nur alle, die zur Ausübung des Berufes nach abgeschlossener Ausbildung notwendig sind. Alles andere gehört dann in die Weiterbildung."
Ihr Ausbildungsberater Peter Braune
Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.