Die Gesetze zur Wärmewende sind auf den Weg gebracht. Doch viele Kommunen können noch nicht abschätzen, ob es vor Ort Fernwärme geben wird. Bei Handwerkern und Bürgern bleiben Fragen offen. Das führt zu Verunsicherung – und kostet wertvolle Zeit.

Die Wärmewende braucht Zeit. So viel ist heute schon klar. "Das ist ein Generationenprojekt", sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) bei einem gemeinsamen Treffen mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit Kommunen und Verbänden. Entsprechende Gesetze wie das Gebäudeenergiegesetz samt Förderung und auch das Wärmeplanungsgesetz sind zwar auf den Weg gebracht, doch noch immer sind viele Fragen offen.
So können viele Kommunen bisher noch nicht abschließend abschätzen, wo und ob es ein Fernwärmenetz oder Wasserstoffnetz geben wird oder nicht. Bürger und Handwerker wissen deshalb oft nicht, wie sie sich bei einer neuen Heizung entscheiden sollen. Ganz zu schweigen von möglichen Preisentwicklungen für Fernwärme, Strom und Gas und der Frage, ob es für die Fernwärme vor Ort einen Anschlusszwang geben wird oder nicht.
Welche Heizung einbauen? Bürger sind verunsichert
Die Branche bekommt die Verunsicherung zu spüren: "Das Ganze hat in breiten Schichten der Bevölkerung Attentismus und Widerstand erzeugt", sagt Andreas Müller, Geschäftsführer Technik beim Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima. "Wir sehen immer noch eine große Verunsicherung bei den Kunden", heißt es auch beim GIH, Bundesverband der Energieberatenden. "Unsere Unternehmen leiden". Die Einbrüche seien signifikant.
Zur Verunsicherung der Bürger trägt nach Einschätzung verschiedener Verbände auch bei, dass viele Kommunen und Stadtwerke ihren Bürgern raten, zuerst einmal die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung abzuwarten. "Uns ist bewusst, dass das eine missliche Situation ist", sagte Alexander Handschuh, Sprecher des Städte- und Gemeindebundes. Gleichwohl rate der Verband seinen Mitgliedern, die Wärmeplanung mit der nötigen Sorgfalt durchzuführen.
Handwerksverband: Gebiete schnell ausweisen
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks plädiert für eine pragmatische Vorgehensweise. "Im Zuge der Wärmeplanung ist es wichtig, schnell die Gebiete auszuweisen, die nicht an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden. So haben die dort Wohnenden sowie ansässige Betriebe die Gewissheit, dass sie sich um eigene, dezentrale Lösungen kümmern müssen und können dies mit dem Fachhandwerk zusammen angehen. Ansonsten besteht die Gefahr des allgemeinen Abwartens und des Verstreichens der notwendigen Vorlaufzeiten für die Umsetzung von Wärmelösungen", heißt es. Auch sollte die Handwerksorganisation von Anfang an wirkungsvoll in die Wärmeplanung eingebunden werden.
Fernwärme werde im offenen Wettbewerb mit dezentralen Lösungen ein im Verhältnis kleinerer, aber durchaus wichtiger Teil der Wärmewende sein. Sie sollte aber einer wirksamen Preiskontrolle durch die Bundesnetzagentur und Landesregulierungsbehörden unterliegen – auch zum Schutz der Verbraucher. Auch spreche die notwendige Diversifizierung gegen einen generellen Anschluss- und Benutzerzwang und für klare Grenzen für den Verantwortungsbereich der Energieversorger, insbesondere bei handwerklichen Dienstleistungen und Kernmärkten.
Wärmeplanung muss bis 2026 vorliegen
Das Wärmeplanungsgesetz schreibt vor, dass Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Wärmeplanung bis Mitte 2026 vorlegen müssen. Kleinere Kommunen habe zwei Jahre mehr Zeit. Dabei soll die Wärmeplanung den Weg aufzeigen, wie eine Gemeinde ihre Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 klimaneutral gestalten kann. Der Deutsche Städtetag zeigte sich zuversichtlich, dass zumindest die Großstädte in den kommenden zwei Jahren ihre Wärmepläne fertig bekommen. Bei manchen Kommunen liegen die Wärmepläne auch schon vor.
Andere Kommunen wissen nicht, ob sie die Wärmeplanung in der gesetzten Frist stemmen können. Zwar hätten sich schon viele Kommunen auf den Weg gemacht, gleichwohl stünden sie vor "drei zentralen Herausforderungen", sagt Handschuh. Dazu zähle zum einen die Verfügbarkeit von Experten zur Durchführung der Wärmeplanung. Dazu zähle auch die Erwartung, an alle erforderlichen Daten über bestehende Heizungen und die Wärmeerzeugung in der Kommune zu kommen. Und nicht zuletzt sei die entsprechende Förderung des Bundes in Höhe von 500 Millionen Euro für die Wärmeplanung noch nicht bei den Kommunen angekommen.
Die Unsicherheit rührt oft auch daher, dass Verbraucher nicht wissen, ob ihr Wohngebiet in absehbarer Zeit an ein Fernwärmenetz angeschlossen und dann womöglich sogar ein Anschluss- und Benutzungszwang verhängt wird. Ob Kommunen in Fernwärmeversorgungsgebieten Anschluss- und Benutzungszwänge erlassen können, regeln die jeweiligen Umsetzungsgesetze des Bundes-Wärmeplanungsgesetzes (WPG) auf Ebene der Bundesländer. Das WPG verzichtet explizit auf diese Möglichkeit.
Kein Anschlusszwang an ein späteres Wärmenetz
Der Bundesverband Wärmepumpe hat wegen der ungeklärten Lage ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten habe klargestellt, dass die Investition in eine Wärmepumpe wegen ihrer Klimafreundlichkeit unter einem besonderen Schutz stehe, sagt Geschäftsführer Martin Sabel. "Wer jetzt in eine klimafreundliche Wärmepumpe investiert, kann später nicht zum Anschluss in ein Wärmenetz gezwungen werden", fügt er hinzu.