Strengere Pflichten, mehr Kontrollen Friseurhandwerk soll ins Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

In bestimmten Branchen wie dem Baugewerbe oder der Fleischwirtschaft tritt Schwarzarbeit besonders häufig auf. Deshalb unterliegen Betriebe in diesen Bereichen intensiveren Kontrollen und strengeren gesetzlichen Vorgaben. Welche Branchen genau betroffen sind, regelt das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Künftig könnte auch das Friseurhandwerk in diese Liste aufgenommen werden.

Friseurhandwerk - Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Das Friseurhandwerk soll als Branche ins Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Damit kontrolliert der Zoll hier schwerpunktmäßig. - © phpetrunina14 - stock.adobe.com

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Branchen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführt sind, gelten besondere Pflichten. Das betrifft einerseits die Dokumentation der Arbeitszeiten aller Beschäftigten. Andererseits müssen Arbeitnehmer während der Arbeiten beispielsweise auch Ausweispapiere mit sich führen, damit die Behörden sie bei einer Kontrolle schnell und unproblematisch identifizieren können.

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gilt bisher für 11 Branchen

Bislang besteht die Liste der Branchen aus den elf folgenden Wirtschaftsbereichen:

  1. Baugewerbe,
  2. Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
  3. Personenbeförderungsgewerbe,
  4. Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
  5. Schaustellergewerbe,
  6. Unternehmen der Forstwirtschaft,
  7. Gebäudereinigungsgewerbe,
  8. Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
  9. Fleischwirtschaft,
  10. Prostitutionsgewerbe und
  11. Wach- und Sicherheitsgewerbe.

Laut dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks soll die Liste der besonders kontrollierten Branchen künftig erweitert werden – auch die Friseurbranche soll dann dazugehören. So sieht es zumindest der Koalitionsvertrag von Union und SPD vor. Im Friseurhandwerk ist illegale Beschäftigung ähnlich weit verbreitet wie in den bereits im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgeführten Branchen. Genau diese Branchen stehen im Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit – einer Spezialeinheit des Zolls –, die dort besonders häufig und gezielt prüft.

"Die Aufnahme in das Gesetz hätte ganz konkrete Auswirkungen", erklärt dazu Holger Stein, der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands. Er erläutert, dass damit die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) eine erweiterte gesetzliche Grundlage hätte, um gezielt Kontrollen im Friseurhandwerk durchzuführen. "Für ehrliche Betriebe bedeutet das, mehr Fairness und Wettbewerbsgleichheit", sagt er.

Von Schwarzarbeit sei das Friseurhandwerk in besonderem Maße betroffen – auch, weil es sich um ein sehr personenbezogenes, niedrigschwelliges Dienstleistungsangebot handelt. "Wer Haare schwarz schneidet und dafür bar kassiert, schadet nicht nur dem Steuer- und Sozialsystem, sondern gefährdet auch Existenzen legal arbeitender Betriebe", sagt Holger Stein. Deshalb sei die Aufnahme in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auch ein wichtiges politisches Signal.

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Signale von der neuen Bundesregierung

Der Zentralverband, der sich schon lange für die Aufnahme in die Branchenliste einsetzt und dies auch als zentrale Forderung im Vorfeld der Bundestagswahl formuliert hatte, wertet es daher als positiv, dass diese im Koalitionsvertrag von Union und SPD erwähnt ist. Konkret heißt es hier: "Das Friseurgewerbe ist in den Katalog der Branchen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufzunehmen."

Holger Stein erwartet, dass die angekündigte gesetzliche Umsetzung nun zeitnah erfolgt. "Ein konkreter Zeitrahmen ist seitens der Bundesregierung bislang zwar nicht genannt worden, aber wir stehen dazu in engem Austausch mit den zuständigen Stellen und drängen auf eine rasche Umsetzung im Sinne unserer Betriebe", erklärt er.