Mit den jüngst beschlossenen Verbesserungen beim Bafög steigen auch die Leistungen beim Aufstiegs-Bafög und der Berufsausbildungsbeihilfe. Eine Starthilfe von 1.000 Euro gibt es allerdings nur für Studenten.

Neben bedürftigen Studenten und Schülern sollen auch Bezieher von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe künftig mehr Geld bekommen. "Damit können die gestiegenen Lebenshaltungskosten zumindest etwas abgefedert werden", heißt es beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit Blick auf die jüngst vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und den entsprechenden Anpassungen bei der Förderung von Aufstiegsfortbildungen wie der Meisterausbildung und der Berufsausbildungshilfe.
Mehr Geld für Aufstiegs-Bafög
So soll bei der Förderung der Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-Bafög) der monatliche Bedarfssatz um rund fünf Prozent auf 442 Euro steigen. Daneben wird die Wohnkostenpauschale von bisher 360 Euro auf 380 Euro angehoben. Erhöht werden sollen auch die Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus steigen die Einkommensgrenzen für die Darlehnsrückzahlung sowie für die Stundung von Darlehnsrate und Zinsen um rund 5,5 Prozent. Außerdem erhöhen sich die Einkommensfreibeträge um rund 5,6 Prozent. Diese Änderungen sollen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Berufsausbildungsbeihilfe steigt zum neuen Lehrjahr
Für Praktikanten und Auszubildende sollen die Änderungen schon zum neuen Ausbildungsjahr zum 1. August 2024 gelten. So soll der Vergütungszuschuss bei der Einstiegsqualifizierung um rund fünf Prozent von 262 auf 276 Euro angehoben werden. Und bei der Berufsausbildungsbeihilfe soll für all jene, die nicht mehr zu Hause wohnen, der monatliche Bedarfssatz um 5,5 Prozent von 109 Euro auf 115 Euro erhöht werden. Um rund 5,7 Prozent sollen auch die Einkommensfreibeträge erhöht werden. Außerdem soll für Bezieher und Bezieherinnen von Ausbildungsgeld der monatliche Bedarfssatz um gut fünf Prozent erhöht werden.
Keine Starthilfe
Anders als sozial schwache Studenten und Studentinnen soll den Beziehern von Aufstiegs-Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe keine Starthilfe in Höhe von 1.000 Euro gewährt werden. Hier sieht der Handwerksverband noch Nachbesserungsbedarf. Denn ab dem kommenden Wintersemester sollen Studienanfänger, die unter 25 Jahre alt sind und Bürgergeld beziehen oder in Familien leben, die durch andere staatliche Leistungen wie den Kinderzuschlag oder Wohngeld ihr Einkommen aufbessern müssen, eine solche Studienstarthilfe erhalten.