Steuertipp Investitionsabzugsbetrag für Mitunternehmeranteil?

Beabsichtigt ein Unternehmen, ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens anzuschaffen, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 50 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten gewinnmindernd abgezogen werden (§ 7g Abs. 1 EStG). In der Praxis stellte sich nun die Frage, ob dies auch beim beabsichtigten Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft möglich ist.

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Die Antwort auf diese Praxisfrage kommt aktuell vom Bundesfinanzhof und lautet leider "Nein" (BFH, Beschluss vom 7. Dezember 2023, Az. IV R 11/21). Begründung der Richter: Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen scheidet aus, weil der Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft erst mit dem Erwerb des Gesellschaftsanteils Mitunternehmer der Personengesellschaft wird.

Da es bei der Gewinnfeststellung (nur) um die Feststellung der Einkünfte der Mitunternehmer geht, scheidet eine Berücksichtigung des künftigen Mitunternehmers "vor" Erwerb seines Mitunternehmeranteils aus.

Investitionsabzugsbetrag in privater Steuererklärung?

Auch in der privaten Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen ist die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags für den geplanten Erwerb eines Mitunternehmeranteils nicht möglich. Zum einen fehlt es beim Erwerb eines Mitunternehmeranteils an der erforderlichen Anschaffung eines Wirtschaftsguts. Denn der Anteil an einer Personengesellschaft ist kein Wirtschaftsgut, sondern verkörpert lediglich die anteilige Berechtigung des Gesellschafters an den zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern.

Aber auch für die anteilige Anschaffung der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens durch den Anteilserwerb kommt die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags nicht in Betracht, weil die Wirtschaftsgüter nicht im Betrieb des Steuerpflichtigen, sondern nur im Betrieb der Personengesellschaft genutzt werden.

Steuertipp: Wurde also für den geplanten Kauf eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft ein Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht, sollte dieser möglichst zeitnah rückgängig gemacht werden. Zeitnah deshalb, weil dann die mit der Steuernachzahlung anfallenden Nachzahlungszinsen nach § 233a Abgabenordnung niedriger ausfallen. dhz