Das neue Straßenverkehrsrecht soll den Kommunen mehr Spielraum geben. Dazu muss aber noch die Straßenverkehrsordnung geändert werden. Der Handwerksverband vermisst Regelungen für Handwerksbetriebe und fordert Nachbesserungen, etwa beim Bewohnerparken.

Das Handwerk sieht sich bei der Reform des Straßenverkehrsgesetzes nicht ausreichend berücksichtigt. Es sei zwar positiv, dass mit der Reform den lokalen Behörden mehr Spielraum für gezielte Maßnahmen zur nachhaltigen Organisation des Verkehrs gegeben werde, sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke nach den abschließenden Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat. "Das Handwerk hätte sich jedoch gewünscht, dass dezidiert auch die Aspekte der Versorgung der Bevölkerung und der ansässigen Gewerbebetriebe erwähnt worden wäre", erklärte er.
Kommunen bekommen mehr Spielraum
Die Reform sieht vor, dass Städte und Gemeinden mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen bekommen sollen. Künftig sollen generell neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden. Das Straßenverkehrsgesetz ist die Grundlage für das Verkehrsrecht. Nach der Gesetzesnovelle muss jetzt noch die Straßenverkehrsordnung geändert werden.
Schwannecke vermisst Regelungen für Handwerksbetriebe
Besonders unverständlich ist nach den Worten Schwanneckes, dass der Gesetzgeber im Zuge der Gesetzesnovelle die Regelungen für das Bewohnerparken nicht weiterentwickelt hat, um auch ansässige Betriebe zu berücksichtigen. Dieses Anliegen des Handwerksverbandes sei schon beim ersten Abstimmungsanlauf der Straßenverkehrsnovelle im Oktober 2023 von der überwältigenden Mehrheit des Bundesrates und den Kommunalverbänden unterstützt worden.
Lieferzonen für Handwerksfahrzeuge nötig
Wie Schwannecke erläuterte, erschweren der wachsende private Pkw-Verkehr und die aktuellen Anstrengungen zur Förderung von Radverkehr und ÖPNV zusehends die notwendigen Verkehre des Handwerks in den Kommunen. "Um die Mobilitätsbedürfnisse der Betriebe – sowohl an ihren Standorten als auch bei den Kunden – zu integrieren, müssen gezielte Instrumente im Straßenverkehrsrecht entwickelt werden", forderte er. Der ZDH setze sich dafür ein, dass in der laufenden Novelle der Straßenverkehrsordnung Handwerksbetriebe besser berücksichtigt werden, unter anderem durch eine Weiterentwicklung der angedachten Lieferzonen für Handwerksfahrzeuge, betonte er.