Aufgrund der Reform der Grundsteuer mussten Immobilieneigentümer eigentlich bis spätestens 2023 eine Grundsteuererklärung zum Stichtag 1. Januar 2022 elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Wer seiner Erklärungspflicht nicht nachgekommen ist, hat vom Finanzamt einen Schätzbescheid erhalten. Verhaltenstipps für Betroffene.

Liegen geschätzte Grundsteuerbescheide vor, ist das meist nachteilig. Und der Schätzbescheid entbindet einen Immobilieneigentümer nicht von seiner Verpflichtung, eine Grundsteuererklärung ans Finanzamt zu übermitteln. Da Schätzbescheide in der Regel unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen und jederzeit geändert werden können, sollten Immobilieneigentümer jetzt aktiv werden und schnellstmöglich ihre Erklärung nachreichen.
Das Finanzamt wird dann neue Steuerbescheide zur Grundsteuer zum Feststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 erstellen und verschicken. Je später die Grundsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht wird, desto höher wird der Verspätungszuschlag ausfallen, den das Finanzamt festsetzen wird. Aus diesem Grund sollte die Erklärung umgehend ausgefüllt und übermittelt werden.
Steuertipp: Suchen Sie Informationen zur Grundsteuerreform, haben spezielle Fragen oder möchten wissen, wie es nach Abgabe der Grundsteuererklärung nun weitergeht, dann sollten Sie einen Blick ins Online-Portal des Bundesfinanzministeriums werfen. Dort wurde am 27. Mai 2024 ein ausführlicher Fragen-Antworten-Katalog zur Grundsteuer veröffentlicht (abrufbar hier). dhz