Kolumne Prüfungsblatt angezündet, um Test nicht schreiben zu müssen

Ein Azubi ohne Deutschkenntnisse soll einen Prüfungsbogen angezündet haben, um sich dem Leistungsnachweis zu entziehen. Ausbildungsberater Peter Braune über die Notwendigkeit von Sprachförderung und mögliche Konsequenzen.

Das Prüfungsblatt mit Desinfektionsmittel tränken und anzünden: Das soll ein Industriemechanikerlehrling in der Berufsschüler getan haben. - © Paveena - stock.adobe.com

Kürzlich habe ich folgende Geschichte gehört. In einer Berufsschulklasse, in der Industriemechaniker ausgebildet werden, soll es vier Schüler geben, die überhaupt kein Deutsch sprechen. Auf die Frage, wie denn dann die Prüfungen funktionieren und wie die Betroffenen dem Unterricht folgen können, antwortete ein Schüler, der die gleiche Schule besucht, mit folgender Erzählung.

Einer der Auszubildenden habe seinen Prüfungsbogen mit Desinfektionsmittelgetränkt und dann angezündet. Er habe dem Lehrer gesagt, dass sein Blatt gerade abgebrannt sei. Der Lehrer habe keine Prüfungsblätter mehr gehabt und dann gemeint, er müsse nachschreiben, aber dieser Nachholtermin habe nicht wirklich stattgefunden.

Was daran alles stimmt, weiß man nicht, das Geschehen wurde über zwei bis drei Ecken erzählt. Jede Geschichte enthält auch ein Stück Wahrheit. So ergeben sich einige Fragen aus dem Verhalten von so einem Rotzlöffel:

  • Wie reagieren Lehrkräfte und Ausbildungsbetriebe angemessen in der Situation?
  • Welche Konsequenzen sind möglich?
  • Was tun bei Lehrlingen ohne nennenswerte Deutschkenntnisse?

So könnten Lehrkräfte und Ausbildende Betrieb reagieren

Die Lehrkraft muss etwas unternehmen. In so einem Fall hilft keine Aufregung. Es wird gemeinsam und möglichst genau herausgefunden, was der eigentliche Auslöser für das gefährliche Verhalten sein könnte. In einem Gespräch, unter vier Augen, wird unmissverständlich klargemacht, welche Folgen so ein Verhalten in Zukunft haben wird.

Im Lehrbetrieb erfährt man von der Aktion des Lehrlings und müsste zeitnah ein Gespräch mit ihm führen. Darin wird eindringlich der Zusammenhang zwischen der Freistellung zum Besuch der Berufsschule und den Pflichten der Vertragsparteien erläutert.

Weitere, mögliche Konsequenzen der Zündel-Aktion

Ein Feuer im Klassenzimmer anzünden: Das ist natürlich Brandstiftung. Mindestens handelt es sich um einen groben Regelverstoß. Ein solches Verhalten muss sofort geahndet werden. Die Konsequenzen sollten angemessen, aber unangenehm sein. In einem so schweren Fall könnte es zum Ausschluss vom Unterricht führen. Ob dies im Falle einer Berufsschule möglich ist, muss anhand der Schulgesetze der Länder geprüft werden.

Ordnungsmaßnahmen wären in diesen und anderen Fällen zulässig, wenn Auszubildende schuldhaft gegen eine Rechtsnorm, eine Verwaltungsanordnung oder die Schulordnung verstoßen.

Da es sich beim Besuch der Berufsschule um Ausbildungszeit handelt, wäre aufseiten des Ausbildungsbetriebs eine fristlose Kündigung zu prüfen und gegebenenfalls vor Gericht durchzufechten.

Deutschkenntnisse fördern

Natürlich gibt es Auszubildende, die über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen. Dies ist grundsätzlich eine schlechte Voraussetzung für eine erfolgreiche Lehre.

Man muss sich nicht wundern. Grundschulexperimente wie das Schreiben nach Gehör oder die Abschaffung des Fehlerquotienten in Deutschaufsätzen tragen meines Erachtens nicht zur Verbesserung der Rechtschreibkompetenz junger Menschen bei – im Gegenteil.

Entscheidend für den Erfolg der Berufsausbildung sind die Deutschkenntnisse zu Beginn der Ausbildung. Dies gilt für die Bereiche "Hören", "Lesen", "Sprechen" und "Schreiben". Empfohlen wird mindestens das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Die Auszubildenden müssen sich so spontan und fließend verständigen können, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist.

Vor Beginn der Lehrzeit ist eine berufsbezogene Sprachförderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wünschenswert. Zu den Maßnahmen der Sprachförderung während der Ausbildung gehören zum Beispiel:

  • Sprachförderunterricht in der Berufsschule
  • Berufsbezogene Sprachförderung
  • Berufssprachkurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

Ausbildungsbetriebe können zudem selbst Deutschnachhilfe anbieten. Etwa in Form von Patenschaften mit Beschäftigten, die helfen, das Sprachverständnis zu verbessern.

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.