Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten Azubi-Suche im Ausland: Diese Organisationen helfen

Der deutsche Bedarf an Nachwuchskräften und die Hoffnung auf Arbeit von Menschen aus Drittstaaten könnten ein perfektes Match sein. Doch bis es soweit ist, müssen tausende Kilometer und Berge von Papierkram überwunden werden. Über Ablauf, Kosten und Unterstützungsangebote.

Zehn junge Ghanaer in ihrem Klassenzimmer, wo  sie sich auf ihre Deutschprüfung vorbereiten.
Pauken für die Deutschprüfung: In Ghana bereiten sich aktuell zehn junge Leute auf ihre Ausbildung in Deutschland vor . - © Maxwell Tabiri/AHK Ghana

Immer häufiger bekommen deutsche Handwerker Bewerbungen aus dem Ausland. "Das geht über alle Gewerke hinweg, die meisten Bewerbungen kommen aus Nordafrika, vor allem aus Marokko", beobachtet Nora Gäng, Abteilungsleiterin Fachkräftesicherung in der Handwerkskammer Freiburg.

Viele der Bewerbungen seien sehr gut. Dennoch sei es schwierig für Betriebe, deren Seriosität zu überprüfen. Man müsse sich viel Zeit nehmen, den Bewerber mithilfe virtueller Meetings kennenlernen, das Deutschniveau testen und auch prüfen, ob alle formalen Kriterien erfüllt werden. Kommt es zum Ausbildungsvertrag, so sollte der Betrieb den Kontakt bis zur Einreise pflegen, um die Verbindlichkeit herzustellen.

Einfacher ist es für Betriebe, die den Weg über einen Vermittler gehen. Immer mehr Anbieter spezialisieren sich darauf, Bewerber aus Drittstaaten mit Ausbildern in Deutschland zusammenzubringen. "Unternehmer sollten aber prüfen, ob diese seriös sind", warnt Stephan Bösl, Qualifizierungsberater und Vermittler im Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Weiden.

Es gebe Anbieter, die ihre Transfers auf dem Rücken der jungen Leute austrügen. "Wenn diese nach Deutschland kommen, sollten sie sich auf ihre Ausbildung konzentrieren können und nicht neben Schule und Betrieb Geld verdienen müssen, um Schulden beim Vermittler abzuzahlen", so Bösl.

Wichtig ist auch, möglichst mindestens zwei Azubis in einem Betrieb aufzunehmen oder doch zumindest am selben Ort, damit die jungen Menschen in einer Wohngemeinschaft unterkommen können und sich so gegenseitig ein soziales Netz bieten.

Eineinhalb Jahre von der Akquise bis zur Einreise

Damit die Rahmenbedingungen für Betrieb und Azubi ideal sind, bereiten seriöse Anbieter das Ausbildungsverhältnis von langer Hand vor, oft über einen Zeitraum von 1,5 Jahren. Aktuell läuft ein solches Projekt in Ghana an. Zehn junge Leute pauken derzeit in Accra Deutsch, im kommenden Herbst sollen weitere zehn anfangen, mit dem Ziel, 2025 in Deutschland eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker Sanitär Heizung Klima zu absolvieren.

Stufen im Sprachniveau

Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet zwischen folgenden Sprachniveaus:

    A1 = einfache deutsche Sprachkenntnisse

    A2 = hinreichende deutsche Sprachkenntnisse

    B1 = ausreichende deutsche Sprachkenntnisse

    B2 = gute deutsche Sprachkenntnisse

    C1 = Beherrschen der deutschen Sprache.

Für eine duale Ausbildung werden in der Regel mindestens ausreichende Sprachkenntisse, also B1, verlangt.

Ob die Sprachschüler jenseits ihres B1-Sprachniveaus auch die nötigen Fähigkeiten für eine Ausbildung im SHK-Handwerk mitbringen, das prüft Hans-Joachim Schopmeyer vor Ort. Der gelernte SHK-Handwerker und langjährige Fachlehrer arbeitet ehrenamtlich für den Senior Experten Service und sucht nach deutschen Betrieben, um die vorbereiteten Ghanaer auszubilden. Sprachkurs, interkulturelles Training und die Kosten für Organisation finanzieren die deutschen Ausbildungsbetriebe in drei Schritten, in Summe 4.350 Euro, Flug nicht inbegriffen.
Interessenten an dem Projekt können sich beim Senior Experten Service melden. Fachlicher Ansprechpartner ist Hans-Joachim Schopmeyer (H.Schopmeyer@ses-bonn.de). Fragen zum Projekt beantwortet Bernd Tuchen: b.tuchen@ses-bonn.de) oder direkt die AHK (info@ghana.ahk.de).

Kosten, um Azubis aus dem Ausland zu holen

Vergleichsweise hohe Kosten hätten das El-Salvador-Projekt der Agentur für Arbeit in Weiden beinahe zum Scheitern gebracht. Bis zu 9.000 Euro bezahlen Betriebe hier für Sprachkurs, Reisekosten und sonstige Gebühren. Dafür werden sie von der örtlichen Agentur für Arbeit und der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) vom ersten Kennenlernen bis zum Ende der Ausbildung begleitet und unterstützt.

"Grundsätzlich kann das auch der kleinste Betrieb machen. Er muss nur gewillt sein und die Kapazitäten haben, um sich in der Anfangszeit um die Azubis zu kümmern. Es ist nicht so, dass sie im August im Flieger ankommen und man sie dann zwei Wochen lang bis zum Ausbildungsbeginn in ihrer Wohnung hocken lassen kann. Es braucht eine gewisse Willkommenskultur."

Stephan Bösl, Qualifizierungsberater und Vermittler im Arbeitgeberservice bei der Agentur für Arbeit Weiden

Das sei den örtlichen Betrieben zunächst zu teuer und aufwändig erschienen, erinnert sich Stephan Bösl. Jetzt, im zweiten Durchgang, sei das Interesse der Betriebe deutlich größer und auch das Bewusstsein dafür, dass ein Gutteil der Kosten über Förderprogramme des Freistaats Bayern wieder zurückgeholt werden könne.

"Die größte Schwierigkeit sind für die Betriebe die Rahmenbedingungen. Sie müssen Wohnraum für die Azubis finden und man kann sie hier auch nicht sich selbst überlassen. Es braucht eine gewisse Willkommenskultur", betont Bösl. Die ersten Wochen seien für die Auszubildenden und die Betriebe bestimmt nicht die leichteste Zeit. Aber das Ergebnis sei die Anstrengungen auf jeden Fall wert, wie ihm auch die teilnehmenden Firmen und Azubis bestätigt hätten.
Interessenten an dem El-Salvador-Projekt können sich bei der Arbeitsagentur Weiden melden: Weiden.Arbeitgeberservice@arbeitsagentur.de.

Azubis aus dem Ausland über die Handwerkskammer

Mit geringeren Kosten, aber ebenfalls viel gefordertem Engagement müssen Betriebe bei den Projekten der Handwerkskammern rechnen, beispielsweise in Südthüringen (Vietnam), Freiburg (Indien) oder Ulm (Indien und Südafrika) und demnächst auch Dresden (Vietnam).

Die Kammern beziehungsweise ihre Partner in Vietnam, Indien und Südafrika suchen vor Ort nach geeigneten Kandidaten, unterstützen bei allen Formalitäten und bereiten die künftigen Azubis mit Sprachkursen bestmöglich vor.

Mit Checklisten und ihrem Beratungsangebot unterstützen die Kammern die Betriebe bei dem Prozess. Die Resonanz sei sehr positiv, berichtet Stefan Rössler, Geschäftsbereichsleiter bei der Handwerkskammer Ulm. Deswegen wird die "Beschäftigungsbrücke" in Ulm ab 2025 nicht mehr nur das Fleischer- und Bauhauptgewerk umfassen, sondern auch das Metall-, Elektro-, KFZ-, SHK- und Bäckerhandwerk.

Wie sich Betriebe auf Azubis aus dem Ausland vorbereiten

Viele Organisationen nehmen Betrieben, die junge Leute aus dem Ausland ausbilden wollen, einen Großteil der Arbeit ab. Sie akquirieren vor Ort geeignete Bewerber, kümmern sich um Formalitäten und begleiten die Bewerber durch Sprachkurse bis mindestens zu einem B1-Niveau.

Dennoch bleibt den Unternehmen in Deutschland noch viel Arbeit. Sie müssen sich sowohl um die Dinge des täglichen Lebens kümmern, also auch um Formalitäten und um die Vorbereitung der Ausbildung - so, wie bei anderen Auszubildenden aus.

Je nachdem, wie umfassend der Service der Organisation ist, kommen auf Betriebe beispielsweise folgende Aufgaben zu:

Vor der Einreise:

  1. Wohnraum: suchen, abnehmen und mit Möbeln und den nötigen Dingen des täglichen Lebens ausstatten, dabei auch an Stromver- und Müllentsorgung denken.
  2. Visum: Hierfür den Ausbildungsvertrag bei der Handwerkskammer erstellen, den unterschriebenen Ausbildungsvertrag gegebenenfalls mit Anhang an die durchführende Organisation schicken und hier abklären, was außerdem nötig ist, beispielsweise die Bestätigung über die Anmeldung bei der Berufsschule, eine Absichtserklärung über die Bereitstellung von Wohnraum sowie eine ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Vorabzustimmung der Arbeitsagentur).
  3. Vorbereitung im Betrieb: Wie für jeden anderen Azubi auch, sollte sich der Betrieb auf dessen Ankunft vorbereiten. Dazu gehört
    - einen Ansprechpartner zu benennen,
    - eine Willkommensmappe zu erstellen,
    - den Mitarbeitern zu sagen, wie der neue Azubi heißt, wann er anfangen wird und an welchen Tagen er in der Berufsschule sein wird,
    - einen betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen
    - den Azubi bei der Berufsschule anzumelden
    - und den ersten Arbeitstag und die erste Arbeitswoche zu planen

    Besonders wichtig bei Azubis aus dem Ausland ist:
    - den Kontakt bis zur Einreise zu pflegen, ihm Fragen zu beantworten, ihm Fotos der Unterkunft zu schicken etc.
    - eventuell auch die interkulturellen Kompetenzen im Team stärken.

Nach der Einreise:

  1. Bei Behördengängen unterstützen:
    - innerhalb von zwei Wochen nach Einreise braucht der Azubi einen Pass und eine Wohnbescheinigung. Die Steuer-Identifikationsnummer wird danach automatisch erstellt
    - zum Eröffnen eines Bankkontos benötigt der Azubi einen Pass, ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis, eine Meldebescheinigung sowie die Steuer-Identifikationsnummer
    - sowohl der Azubi als auch der Arbeitgeber müssen sich bei der Krankenkasse anmelden. Der Versicherungsnummernnachweis wird danach automatisch ausgestellt
    - der Azubi kann bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen
    - er muss beim Landratsamt bzw. der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen
    - auch beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung und möglichen weiteren Versicherungen sollte der ausbildende Betrieb den Azubi unterstützen, ebenso bei Bedarf beim Erlangen des deutschen Führerscheins
    - der Ausbildungsvertrag bei der Handwerkskammer muss mit der neuen Wohnadresse und dem tatsächlichen Ausbildungsstart aktualsiert werden
  2. Eingewöhnen:
    - Erklären des öffentlichen Nahverkehrs
    - Einkaufsmöglichkeiten und Öffnungszeiten vermitteln
    - Alles rund ums Wohnen, z.B. Nebenkosten, Strom, Müllgebühr und Mülltrennung erklären
    - Internet und Handynutzung ermöglichen
    - wichtige Telefonnummern wie z.B. Notarzt, Feuerwehr, Arbeitgeber, Berufsschule und Vermieter auflisten
    - erste Gehaltsabrechnung erklären, z.B. Sozialabgaben, Steuern und Krankenversicherung
    - gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, beispielsweise in Vereinen und Freizeitmöglichkeiten.
  3. Ausbildungsstart im Betrieb und Einarbeitung
    - Ausbildungssystem und Berufsschule erklären
    - Ansprechpersonen oder Paten im Betrieb vorstellen
    - Ablauf des ersten Tages und der weiteren Ausbildung erläutern
    - praktische Hinweise geben zu Kleidung, wann und wo der erste Arbeitstag beginnt, wie Stunden dokumentiert werden und wann Pausen sind
    - Erklären, wie das Berichtsheft geführt wird
    - Gegebenenfalls Informationen zur Ausübung von Mini-Jobs geben (bis zu 20 Stunden pro Woche sind laut § 16a (3) Aufenthaltsgesetz erlaubt)
    - regelmäßige Austauschgespräche, Feedback, Konflikte klären
    - Unterstützungsmöglichkeiten nutzen, z.B. Förderunterricht an Berufsschule, AsA Flex, Sprachkurse)

Fachkräfteeinwanderung per Aufenthaltsgesetz

Seit März 2020 können Auszubildende nach Deutschland kommen, um hier einen Beruf zu erlernen, ganz legal dank Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Die gesetzliche Grundlage für eine Berufsausbildung von Ausländern ist § 16a Aufenthaltsgesetz.

Voraussetzung für eine solche Ausbildung ist ein Visum für alle, die nicht aus der EU, Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz kommen. Die zuständige Auslandsvertretung im jeweiligen Herkunftsland verlangt folgende Nachweise:

  • einen Ausbildungsplatz bei einem deutschen Unternehmen,
  • bei jeder dualen oder betrieblichen Ausbildung einen Nachweis der Bundesagentur für Arbeit, dass sie der Ausbildung zustimmt,
  • dass der Lebensunterhalt für die Dauer des gesamten Aufenthalts gesichert ist. Für das Jahr 2024 heißt das, der ausländische Auszubildende muss über mindestens 903 Euro pro Monat verfügen, beispielsweise aus der Ausbildungsvergütung oder ergänzend aus einem Nebenjob, der für bis zu 20 Stunden pro Woche erlaubt ist,
  • ausreichende Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1.

Ob für das Visum weitere Nachweise nötig sind, beispielsweise über schulische Abschlüsse, darüber informiert die zuständige deutsche Botschaft. Wer als Arbeitgeber oder Ausbilder wissen will, welchem deutschen Abschluss die Qualifikationen im Herkunftsland entsprechen, findet entsprechende Informationen auf der Plattform "Anabin", einem Infoportal der Kultusministerkonferenz zu ausländischen Bildungsabschlüssen.

Das Beibringen aller nötigen Nachweise dauert erfahrungsgemäß viele Wochen oder gar Monate. Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren lässt sich der Prozess zumindest auf deutscher Seite verkürzen. Hierzu kann das ausbildende Unternehmen mit Vollmacht der ausländischen Kraft bei der zuständigen Ausländerbehörde das entsprechende Verfahren anstoßen. Die Bearbeitungskosten betragen aktuell 411 Euro (Stand Juni 2024).

Ausführliche Informationen bietet die Website der Bundesregierung www.make-it-in-germany.com.