Übersicht Wie das Solarpaket I den PV-Ausbau beschleunigen soll

Das Solarpaket I ist in Kraft und bringt einige Neuerungen für die Inbetriebnahme von PV-Anlagen. Sowohl Verbraucher als auch Betriebe des Elektrohandwerks sollen von Vereinfachungen profitieren. Ein Überblick über die Neuerungen und deren Ziele.  

Solarpaket I
Mit dem Solarpaket I erleichtert die Bundesregierung den Anschluss von Photovoltaik-Anlagen und die Nutzung von Solarstrom. - © sonne_fleckl - stock.adobe.com

Am 16. Mai 2024 wurde das Solarpaket I im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit jetzt offiziell in Kraft getreten. Ziel des Maßnahmenpakets ist es, den Ausbau der Photovoltaik weiter voranzutreiben. Es soll dazu beitragen, Deutschland bei der Stromversorgung unabhängiger zu machen und den Anteil erneuerbaren Stroms zu erhöhen.

Schon das vergangene Jahr nennen Bundesregierung, Solarwirtschaft und auch der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) ein Rekordjahr in Sachen PV-Ausbau. 2024 soll das Solarpaket I dafür sorgen, dass sich dies wiederholt bzw. der Ausbau weiter vorangeht. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass auch das Stromnetz mitspielt. Anschlüsse der Anlagen müssen passen, das Netz selbst muss entsprechend starke Kapazitäten bereitstellen und auch die Anmeldeverfahren müssen so gestaltet sein, dass der PV-Ausbau praktikabel bleibt. Der ZVEH hat nun Stellung genommen und in einer Mitteilung dargelegt, was das Solarpaket I beinhaltet – und wie er es bewertet.

So sieht der Verband das Ziel des Gesetzes, die Anmeldung und den Anschluss der PV-Anlagen deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen, als besonders wichtig an. Bisher seien diese Verfahren sehr bürokratisch und zeitintensiv gewesen. Das Solarpaket I gibt den Netzbetreibern jetzt allerdings klare Fristen vor, bis wann Anmeldungen erfolgt sein müssen. Außerdem ist eine Vereinheitlichung der bundesweit unterschiedlichen Netzanschlussbedingungen vorsehen. Der ZVEH listet folgende Neuerungen auf, die er positiv bewertet:

Vereinheitlichung der technischen Anschlussbedingungen

Mehr als 850 Netzbetreiber gibt es derzeit in Deutschland und nicht alle geben für den Anschluss der PV-Anlagen die gleichen technischen Anschlussbedingungen (TAB) vor. Laut ZVEH ist das regional sehr unterschiedlich und macht es Handwerksbetrieben – vor allem, wenn sie in Gebieten unterschiedlicher Netzbetreiber arbeiten – sehr kompliziert, Anlagen ans Netz anzuschließen. Genau hier soll es jetzt bundesweit einheitliche Regelungen geben.

Der Verband erklärt seinen Betrieben das Vorgehen wie folgt: "Ergänzungen zum Bundesmusterwortlaut der TAB dürfen dann nur über die Technischen Anschlussregeln (TAR) hinausgehende technische Vorgaben enthalten, wenn diese für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzbetriebs beim jeweiligen Netzbetreiber erforderlich sind. Diese Ergänzungen müssen zudem begründet werden und in der Darstellung der TAB als 'Ergänzungen' des Netzbetreibers gekennzeichnet werden."

Solarpaket I gibt Fristen für den Netzanschluss vor

Um den PV-Ausbau zu beschleunigen, bekommen die Netzbetreiber nun Fristen gesetzt, bis wann sie auf Anschlussbegehren für neue Anlagen reagieren müssen. Dabei nimmt das Solarpaket I auch Anlagen bis 30 kWp mit in die Vereinfachung auf. Bisher galt dies nur für Anlagen bis 10,8 kWp. Diese Fristen gelten:

  • Netzbetreiber müssen innerhalb von vier Wochen auf ein Anschlussbegehren reagieren und dem Antragsteller einen Zeitplan für das weitere Vorgehen mitteilen. Tun sie das nicht, können PV-Anlagen bis 30 kWp ans Netz angeschlossen und in Betrieb gesetzt werden.
  • Netzbetreiber müssen innerhalb von acht Wochen eine Bewertung eines Netzanschlussbegehrens bei Anlagen bis 30 kWp vornehmen und eine Begründung vorlegen, wenn er dieses ablehnt. Laut ZVEH trifft diese Regelung trifft auch auf Anlagen mit einer Leistung zwischen 30 und 100 kWp zu, sofern die zu installierende Leistung der Anlage an diesem Verknüpfungspunkt die Kapazität des bestehenden Netzanschlusses nicht übersteigt. "Erfolgt keine Rückmeldung des Netzbetreibers innerhalb der festgelegten Frist, darf der Antragsteller davon ausgehen, dass ein Anschluss möglich ist", teilt der Verband mit.

Solarpaket I erlaubt Speichern von Netzstrom

Immer mehr Batteriespeicher werden genutzt. Bisher durfte man diese allerdings nur dazu einsetzen, damit eigenerzeugten PV-Strom zu speichern. Ab jetzt ist auch eine Mehrfachnutzung erlaubt. Somit können die Speicherbesitzer mit den Batterien auch Netzstrom dann zu speichern, wenn dieser gerade günstig ist.

"Diese Regelung soll es Verbrauchern ermöglichen, mithilfe von Smart Metern von variablen Stromtarifen zu profitieren", erklärt der Verband. Für diese Neuerung wird das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) angepasst. Denn es soll technisch und regulatorisch verhindert werden, dass zwischengespeicherter Netzstrom wieder ins Netz eingespeist wird, um eine Einspeisevergütung zu erhalten.

Weitere Vereinfachungen durch das Solarpaket I

Für den weiteren PV-Ausbau sieht das Solarpaket I des Weiteren vor, dass PV-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 135 kWp keine Zertifizierungen gemäß VDE-AR-N-4110 vor der Inbetriebnahme mehr benötigen. Konkret trifft das auf Anlagen zu mit einer maximalen installierten Gesamtleistung von bis zu 500 Kilowatt bei maximaler Einspeiseleistung von 270 Kilowatt. Ausreichend ist nach Angaben des ZVEH dann ein vereinfachter Nachweis nach VDE-AR-N 4105, der im Wesentlichen über Einheiten- und Komponentenzertifikate der Hersteller erbracht werden kann.

Um Mieterstrommodelle künftig attraktiver zu machen, sieht das Solarpaket I die neu geschaffene Option der "gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" vor. Damit sollen Vermieter nicht mehr die Pflichten eines Stromversorgers erfüllen müssen. Mietern werden stattdessen, die zuvor gemeinsam vertraglich vereinbarten und durch die PV-Anlage erzeugten Strommengen zugeteilt. So soll die Solarstromnutzung von Mehrfamilienhäusern vereinfacht werden.

Genau das soll auch bei den sogenannten Steckersolaranlagen – den "Balkonkraftwerken" geschehen. Sie sind ab jetzt im EEG als eigener Anwendungsfall definiert. Sie dürfen nun pro Haushalt 800 Watt Strom einspeisen, statt nur 600 Watt wie bisher. Um die Anmeldung zu vereinfachen, müssen die Steckersolargeräte nur noch im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Außerdem gilt: Nicht digitale Stromzähler dürfen so lange weiterverwendet werden, bis der Netzbetreiber den Zähler gegen einen Zweirichtungszähler austauscht.

Solarpaket I: Weniger Bürokratie und schnellere Verfahren

Der ZVEH bewertet das Solarpaket I als "Schritt in die richtige Richtung". Das gilt sowohl für Verbraucher, für die die Investition in eine PV-Anlage attraktiver werde, als auch für die Betriebe des Elektrohandwerks, die jetzt ebenfalls durch die neuen Regelungen auf weniger Bürokratie und schnellere Verfahren setzen können. "Jetzt kommt es jedoch auf die Umsetzung durch die Netzbetreiber an", mahnt der Verband – und er fordert weitere Schritte, damit die Abläufe vereinfacht werden. Im Blick hat er dabei die zunehmende technische Regulierung für verschiedene Anlagentypen und -größen. Dies führe zu unnötig vielen Umsetzungsvarianten.