Beim ZDH-Steuerforum diskutierten Politik und Wissenschaft über "Steuern im föderalen System" und darüber, was Öffnungsklauseln bei der Grunderwerbsteuer oder der Erbschaftsteuer bringen könnten.

Angesichts der allgemeinen Wachstumsschwäche in Deutschland plädiert der Handwerksverband für eine wachstumsfreundlichere Steuerpolitik in Deutschland. "Verlagerungen finden nicht nur bei großen Unternehmen statt, sondern auch bei mittelgroßen Handwerksunternehmen", sagte Handwerkspräsident Jörg Dittrich beim ZDH-Steuerforum. Als Beispiel nannte er einen Bäcker aus Frankfurt/Oder, der nunmehr seine Brötchen auf der polnischen Seite des Flusses backt. Auch auf Länderebene sollte Deutschland mehr Wettbewerb in der Steuerpolitik wagen, fordert Dittrich. Das ZDH-Steuerforum steht in diesem Jahr unter dem Titel "Steuern im föderalen System."
Dittrich für Öffnungsklausel bei der Grunderwerbsteuer
Als gelungenes Beispiel für das Ausnutzen des steuerpolitischen Gestaltungsspielraumes nannte Dittrich das Bundesland Bayern, das sich bei der Grundsteuer anders als andere Bundesländer für ein einfaches Flächenmodell entschieden hat. Auch bei der Grunderwerbsteuer sollte man den Gestaltungsspielraum über eine Öffnungsklausel nutzen, sagte Dittrich mit Blick auf die Krise am Bau. Damit könnten Länder nicht nur die Höhe des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer bestimmen, sondern etwa auch über Freibeträge für Selbstnutzer beim Ersterwerb entscheiden. Noch ist eine solche Öffnungsklausel in der Ampel-Regierung allerdings keine beschlossene Sache.
Bayerns Finanzminister für mehr Gestaltungsspielraum
Der bayerische Finanzminister, Albert Füracker (CSU), warb in seiner Grundsatzrede ebenfalls für mehr Gestaltungsspielraum der Länder. "Ich will Steuerwettbewerb", erklärte er. Er wolle eine Steuerpolitik, die für Schwung sorgt, Investitionen erleichtert und das Schaffen von Arbeitsplätzen unterstützt. Auch sollten die Länder bei den Steuern, die sie betreffen, die Gesetzgebungskompetenz haben. Mit Blick auf die Grundsteuer hält Füracker niedrige Steuersätze (wie etwa in Bayern mit 3,5 Prozent) zielführender zur Bauförderung als rückwirkende Erstattungen. Der CSU-Politiker warb für eine Öffnungsklausel und einen Freibetrag von etwa 500.000 bis 700.000 Euro für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie.
Erbschaftsteuer: Nach der Reform ist vor der Reform
Heftig diskutiert wurde beim Steuerform auch das Thema Erbschaftsteuer. Die Freibeträge reichen in vielen Regionen nach Jahren mit hohen Preissteigerungen bei Immobilien nicht mehr, um Elternhäuser steuerfrei an die nächste Generation weitergeben zu können. Bayern hat deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Der Freistaat spricht sich dafür aus, die Entwicklung und insbesondere die regionale Preisentwicklung stärker zu berücksichtigen. Deshalb dringt er hier auf eine Öffnungsklausel. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.
Kirchhof: Am besten schafft man die Erbschaftsteuer ganz ab
Nach Einschätzung von Gregor Kirchhof, Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht der Universität Augsburg, könnte Bayern sogar Recht bekommen. "Ich glaube, dass die Karten für die Verfassungsklage ganz gut stehen", sagte er. Daneben sieht der Steuerrechtler grundsätzlichen Reformbedarf bei der Erbschaftsteuer. Gründe dafür gebe es genug. Zudem läge es aus ökonomischen und rechtlichen Gründen nahe, bei einem Aufkommen von rund neun Milliarden Euro pro Jahr und dem Aufwand, der dafür betrieben werden muss, die Erbschaftsteuer ganz abzuschaffen. Auch für Sebastian Brehm, Finanzpolitiker und Mitglied CDU/CSU-Fraktion, wäre das die beste Lösung. Für den finanzpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Schrodi, wie für seine Kollegin Katharina Beck von Bündnis 90/Die Grünen steht dies allerdings nicht zur Debatte, wie die Diskussion zeigte.