Tarifverhandlungen beendet Höherer Tariflohn in der Gebäudereinigung ab 2026

Die Beschäftigten in der Gebäudereinigung erhalten in zwei Schritten rund elf Prozent mehr Lohn. Im Januar 2025 wurde der höhere Tariflohn erstmals fällig, im Januar 2026 stieg er erneut. Zudem sind die Branchenmindestlöhne seit Anfang 2025 auch allgemeinverbindlich. Was das bedeutet – und alle Details zu den Tariferhöhungen und neuen Ausbildungsvergütungen.

Fassadenreiniger
Das Gebäudereiniger-Handwerk ist mit rund 700.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das beschäftigungsstärkste Handwerk in Deutschland. Rund 500.000 von ihnen erhalten nach Angaben der IG BAU den Branchenmindestlohn. - © hxdyl - stock.adobe.com

Nach vier Verhandlungsrunden im November 2024 hatten sich Arbeitgeber und Gewerkschaft im Gebäudereiniger-Handwerk auf einen neuen Tariflohn geeinigt. Das damalige Ergebnis: Der Branchenmindestlohn in der Lohngruppe 1 steigt stufenweise um 11,1 Prozent. Die Einkommen in der Lohngruppe 6 legen um knapp 10,2 Prozent zu. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und wurde mit Wirkung ab Februar 2025 für allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet: Die angepassten Löhne gelten bundesweit für alle gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung.

Branchenmindestlohn steigt 2025 und 2026 je um 75 Cent

2023 lag der Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung noch bei 13,50 Euro (Lohngruppe 1). Der ausgehandelte Tarifvertrag führte zu einer ersten Erhöhung auf 14,25 Euro zum 1. Januar 2025. Mit dem Start ins Jahr 2026 erhöht sich der Mindestlohn nochmals um 75 Cent auf nun 15 Euro.

Für Glas- und Fassadenreiniger (Lohngruppe 6) betrug der Mindestlohn 2024 noch 16,70 Euro. 2025 wurde er auf 17,65 Euro erhöht – seit dem 1. Januar 2026 liegt er nun bei 18,40 Euro. In den Tarifverhandlungen hatte die IG BAU zunächst pauschal drei Euro mehr Tariflohn pro Stunde für alle Lohngruppen gefordert. Ein 13. Monatseinkommen ist im Tarifvertrag nicht vorgesehen. Das teilten die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) mit.

Im November 2025 Gespräche über möglichen Gewerkschaftsbonus

Die Gewerkschaft spricht von einem "guten Ergebnis", vor allem, weil nun Verhandlungen im November 2025 über einen möglichen Gewerkschaftsbonus vereinbart wurden. "Dafür kämpfen wir schon seit zehn Jahren", sagt Ulrike Laux, Verhandlungsführerin für die IG BAU. Laut BIV käme diese mögliche Jahressonderzahlung aber frühestens 2027.

Christian Kloevekorn, Vorsitzender der BIV-Tarifkommission, beschreibt das Tarifpaket als "extrem herausfordernd" für die Betriebe. Besonders die Forderung der IG BAU von über 30 Prozent mehr Lohn innerhalb eines Jahres, die in dieser Höhe beispiellos sei, habe die Verhandlungen erschwert. Der erzielte Kompromiss sei jedoch ein Balanceakt, der den unsicheren wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, den Interessen der Branche und dem Geist der Sozialpartnerschaft Rechnung trage. Als Pluspunkte hebt Kloevekorn die Allgemeinverbindlichkeit sowie die zweijährige Planungssicherheit für Unternehmen und Auftraggeber hervor.

Höhere Ausbildungsvergütung ab 2025

Einig wurden sich Arbeitgeber und IG BAU auch in puncto Ausbildungsvergütungen: Zum 1. Januar 2025 stiegen die Ausbildungsvergütungen für die zweijährige Laufzeit des Tarifvertrags – je nach Lehrjahr – von zuvor 900, 1.035 und 1.200 Euro auf 1.000, 1.150 und 1.300 Euro. "Die Erhöhungen sind notwendig, wenn wir den Negativtrend zumindest abbremsen wollen", sagte Kloevekorn mit Blick auf den Azubi-Mangel. fre

Tabelle: Tariflohn 2024, 2025 und 2026 in der Gebäudereinigung

2024Zwischenschritt 2025seit Januar 2026
Lohngruppe 113,50 Euro14,25 Euro15 Euro
Lohngruppe 616,70 Euro17,65 Euro18,40 Euro

Tabelle: Ausbildungsvergütungen in der Gebäudereinigung 2024, 2025, 2026

 2024seit Januar 2025
1. Ausbildungsjahr900 Euro1.000 Euro
2. Ausbildungsjahr1.035 Euro1.150 Euro
3. Ausbildungsjahr1.200 Euro1.300 Euro