Ausbildung Kreishandwerkerschaften kritisieren geplante Berufsvalidierung

Menschen mit Berufserfahrung, aber ohne einschlägigen Berufsabschluss, sollen einfacheren Zugang zu weiteren Qualifikationen wie der Meisterausbildung erhalten. Das sieht der Gesetzesentwurf zur Berufsvalidierung vor. Der Bundesverband der Kreishandwerkerschaften schlägt Alarm und fordert Nachbesserungen.

Ein Schreinermeister arbeitet mit Hammer und Meißel an einem Holzstück: Der Bundesverband der Kreishandwerkerschaften sieht die duale Ausbildung in Gefahr. - © www.push2hit.de - stock.adobe.com

Der Bundesverband der Kreishandwerkerschaften warnt eindringlich vor der Verabschiedung des Berufsvalidierungs- und digtialisierungsgesetzes. "Sollte das Gesetz in seiner nun dem Bundestag zur Beschlussfassung vorliegenden Fassung in Kraft treten, entsteht ein paralleler Weg zur dualen Ausbildung", schreiben Verbandspräsident Rolf Meurer und Geschäftsführer Sebastian Hoffmanns in einem Brief an Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) und die Fraktionsspitzen. Der Verband hält das Vorhaben für "überflüssig". Sollte die Ampel daran festhalten, fordert er wie andere Gewerke deutliche Nachbesserungen.

Feststellungsverfahren einfacher als Gesellenprüfung

Der im Februar verabschiedete Gesetzesentwurf sieht vor, dass Beschäftigte mit Berufserfahrung, aber ohne einschlägigen Berufsabschluss, ihre beruflichen Fähigkeiten überprüfen und nachweisen lassen können sollen. Dabei soll eine teilweise oder vollständige Vergleichbarkeit mit dem entsprechenden Ausbildungsberuf festgestellt werden. Wird die vollständige Vergleichbarkeit erreicht, soll den Betroffenen der Weg zu einer weiteren Qualifikation wie der Meisterausbildung offen stehen. Anders als bei der Gesellenprüfung soll auf einen schriftlichen Nachweis der Kenntnisse verzichtet werden.

Verband verweist auf die bestehende Externenprüfung

Meurer und Hoffmanns verweisen in ihrem Brief an die Ministerin, dass es schon jetzt die Möglichkeit gibt, ohne formale Ausbildung einen qualifizierten Berufsabschluss über die sogenannte Externenprüfung – unter der Voraussetzung einer Beschäftigungszeit der in 1,5-facher Dauer einer regulären Ausbildung – zu erlangen. Das neue Feststellungsverfahren sei deshalb nicht nötig. Vielmehr berge es die Gefahr, zu "großem Unmut an der Basis" der ausbildenden Handwerksbetriebe zu führen. Naheliegender sei es, die schon bestehende Externenprüfung bekannter zu machen.

Höhere Mindestbeschäftigungsdauer gefordert

In keinem Fall dürfe das Feststellungsverfahren so kommen wie bisher geplant. Der Verband fordert deshalb als Voraussetzung für eine mögliche Teilnahme an einem solchen Verfahren eine Mindestbeschäftigungsdauer von mindestens der 2,5-fachen Ausbildungsdauer, wie es schon der Bundesrat in einer ersten Stellungnahme am 22. März gefordert hat.

Weitere Zugangsvoraussetzung: Mindestalter von 25 Jahren

Als zusätzliches Korrektiv könnte auch ein Alter von mindestens 25 Jahren festgelegt. Eine solche Grenze fordert auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Daneben sollten ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau von B2 für das Feststellungsverfahren nachgewiesen werden. Auch sollten nur diejenigen später ausbilden dürfen, die selbst eine duale Ausbildung absolviert haben.

Berufsabschluss light könnte sich schnell herumsprechen

Die Warnung des Verbandes ist auch mit Blick auf die sozialen Medien deutlich: "Es besteht die reale Gefahr, dass sich der durch die Feststellung aufgezeigte wesentlich einfachere und für Betriebe und Einzelpersonen finanziell lohnendere Weg, einen 'Berufsabschluss light' im Feststellungsverfahren zu erwerben, unter den relevanten Zielgruppen herumspricht und vorhersehbare Fehlanreize setzt, eine duale Ausbildung zu umgehen", schreiben Meurer und Hoffmanns.