Steuertipp Finanzamt: Bald höhere Nachzahlungs- und Erstattungszinsen?

Das Bundesverfassungsgericht hat vor einigen Jahren klargestellt, dass die Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Zinszeiträume ab 2019 zu hoch sind. Der Gesetzgeber hat die Zinsen daraufhin gesenkt. Doch droht in naher Zukunft wieder eine Erhöhung?

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Das Bundesverfassungsgericht hat vor einigen Jahren klargestellt, dass sowohl die Nachzahlungszinsen für Steuernachzahlungen als auch die Erstattungszinsen für Steuererstattungen für Zinszeiträume ab 2019 viel zu hoch sind. Der Gesetzgeber hat daraufhin die Zinsen nach § 233a Abgabenordnung ab 2019 von bisher 0,5 Prozent pro Monat (= sechs Prozent jährlich) auf 0,15 Prozent pro Monat (= 1,8 Prozent pro Jahr) gesenkt.

Droht in naher Zukunft wieder eine Erhöhung dieser Steuerzinsen?

Antwort: Schon möglich, dass bald wieder höhere Steuerzinsen festgelegt werden. Denn damit Nachzahlungs- und Erstattungszinsen in der Zukunft nicht wieder verfassungswidrig sein könnten, wurde in § 238 Abs. 1c Abgabenordnung geregelt, dass die Zinshöhe alle zwei Jahre, spätestens aber zum 1. Januar 2024, unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basiszinssatzes nach § 247 BGB zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen ist. 

Der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Basiszins ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. zum 1. Januar 2024 betrug der Basiszins 3,62 Prozent. Deshalb könnte es tatsächlich zeitnah zu einer gesetzlichen Anpassung (Erhöhung) des monatlichen Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen kommen.

Steuertipp: Steuerzahler, die Steuererstattungen erwarten und das Geld nicht sofort benötigen, können mit der Abgabe der Steuererklärungen warten. Dann winkt ab dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahrs aktuell eine Verzinsung des Steuerguthabens mit 0,15 Prozent pro Monat. Bei einer Anpassung sind sogar höhere Erstattungszinsen drin. dhz