Steuertipp Gewerbeertrag: Aufwendungen zur Zinssicherung hinzurechnen?

Der Bundesfinanzhof hat kürzlich zu sogenannten Swap-Geschäften geurteilt: Die Richter mussten entscheiden, ob Swap-Zinsen gewerbesteuerrechtlich dem Gewinn hinzugerechnet werden müssen. Die Antwort: Nein. Allerdings gibt es eine Ausnahme.

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Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags werden dem Gewinn nach § 8 Nr. 1a GewStG Schuldzinsen wieder hinzugerechnet. Eine steuerliche Auswirkung hat diese Hinzurechnung allerdings nur, wenn sämtliche Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewSt (u.a. auch anteilige Mieten, Pachten, Lizenzen) über dem Freibetrag von 200.000 Euro pro Jahr liegen. Der Bundesfinanzhof musste nun zu der Frage urteilen, ob auch Aufwendungen für die Zinssicherung dem Gewerbeertrag nach § 8 Nr. 1a GewStG hinzuzurechnen sind.

Die erfreuliche Antwort des Bundesfinanzhofs: Nein. Bei Aufwendungen für die Zinssicherung handelt es sich nicht um Aufwendungen für eine Kapitalüberlassung. Aus diesem Grund unterliegen Kosten für diverse Zinssicherungsgeschäfte (z.B. Swap-Geschäfte) in der Regel nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1a GewStG (BFH, Urteil vom 16. November 2023, Az. III R 27/21).

Ausnahme von den Grundsätzen des Bundesfinanzhofs

Eine Ausnahme zu den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs besteht nur, wenn der Darlehensvertrag und das Swap-Geschäft eine wirtschaftliche Einheit bilden. Es muss eine enge zeitliche, personelle und sachliche Verpflichtung vorliegen, um Grund- und Sicherungsgeschäft zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammenzufassen.

Steuertipp: Größere Handwerksbetriebe, deren Zurechnungen zum Gewerbeertrag mehr als 200.000 Euro betragen und bei denen sich diese Hinzurechnungen somit erhöhend auf die Gewerbesteuer auswirkt, dürften in aller Regel auch Aufwendungen für Zinssicherungsgeschäfte haben. Diese Aufwendungen müssen in der Regel also nicht mehr zugerechnet werden. Gegen nachteilige Steuerbescheide oder Feststellungen aufgrund einer Betriebsprüfung sollte mit einem Einspruch vorgegangen werden. dhz