Steuertipp GmbH: Was gilt steuerlich bei ungeklärten Vermögenszuwächsen?

Im Rahmen einer Betriebsprüfung bei einer GmbH schaut sich der Prüfer in der Regel auch die Steuererklärungen des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers an. Kann dieser private Vermögenszuwächse nicht nachweisen, kann es passieren, dass das Finanzamt steuerlich eine verdeckte Gewinnausschüttung annimmt und besteuert. Doch dagegen lohnt sich Gegenwehr.

Steuertipp
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Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung unterstellt das Finanzamt, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage Geld vereinnahmt hat, das eigentlich der GmbH zustehen würde (sogenannte Vermögensminderung beziehungsweise verhinderte Vermögensmehrung auf Ebene der GmbH). Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung erhöht das Finanzamt deshalb das zu versteuernde Einkommen der GmbH und der Gesellschafter-Geschäftsführer muss in Höhe der festgestellten verdeckten Gewinnausschüttung privat Kapitalerträge versteuern.

Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Doch kann bei ungeklärten Vermögenszuwächsen beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt werden? Nein, so das Finanzgericht Baden-Württemberg (Gerichtsbescheid vom 16. August 2023, Az. 10 K 2082/21), wenn das Finanzamt keine Beweise dafür hat, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer Gelder der GmbH veruntreut hat.

Steuertipp: Das Finanzgericht Baden-Württemberg stellt also klar, dass das zu versteuernde Einkommen einer GmbH bei ungeklärten Vermögenszuwächsen auf Ebene des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht erhöht werden darf. Auf Ebene des Gesellschafter-Geschäftsführers ist dagegen eine Zuschätzung von nicht erklärten Einnahmen weiterhin zulässig. dhz