Arbeitgeber können nach dem Willen der Ampel-Fraktionen bald von der Schriftform abrücken. Das gilt allerdings nicht für die Baubranche, Gebäudereiniger und die Fleischwirtschaft.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzesentwurf zur Bürokratieentlastung noch eingefügt werden, teilten die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP mit. Die nun getroffene Vereinbarung sieht vor, dass statt der Schriftform für die Vertragsbedingungen künftig die Textform ausreicht. Dies kann auch eine PDF-Datei sein. Damit kann der Abschluss eines Arbeitsvertrags komplett per E-Mail ablaufen.
Regelung soll Arbeitsalltag erleichtern
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel, zeigte sich erfreut. "Endlich werden wirklich digitale Arbeitsverträge in Deutschland erlaubt. Das ist ein wesentlicher Schritt zu mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie. Wir entlasten damit die deutsche Wirtschaft und sorgen für einen modernen Arbeitsmarkt."
Weniger bürokratischer Aufwand
Durch die jetzt gefundene Lösung werde Bürokratie reduziert, gleichzeitig aber sichergestellt, dass im Streitfall beweisfeste Dokumente eingefordert werden könnten, betonte die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast. Die Regelungen erleichterten den Alltag und garantierten gleichzeitig Rechtssicherheit und die Interessen der Beschäftigten, sagte ihre Kollegin von der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic.
Arbeitgeber: Ein guter Schritt zur Entbürokratisierung
Die Arbeitgeber haben einen solchen Schritt schon lange gefordert. Sie zeigten sich folglich zufrieden. "Das ist endlich was: ein guter Schritt zur Entbürokratisierung. Wir bedanken uns bei den Fraktionen, die das ermöglicht haben – allen voran der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag", sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Bisher werden hierzulande Arbeitsverträge von Hand unterschrieben und in Papierform verschickt.
Baugewerbe und Gebäudereiniger ausgenommen
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schrieb in einem Brief an die von der Neuregelung betroffenen Verbände: "Konkret soll im Nachweisgesetz künftig der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform ermöglicht werden, sofern das Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- und Empfangsnachweis erhält." Nur wenn Arbeitnehmer dies verlangten, müsse der Arbeitgeber ihnen einen schriftlichen Nachweis zur Verfügung stellen.
Ausgenommen von der neuen Regelung sollen die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen sein. Dazu zählen etwa das Baugewerbe, die Gebäudereiniger, das Gastgewerbe, die Fleischwirtschaft und die Spediteure.