Weiterbildung statt Kündigung Wer bekommt das neue Qualifizierungsgeld?

Die Arbeitswelt wandelt sich. Um zu verhindern, dass durch die Digitalisierung oder Energiewende Arbeitsplätze verloren gehen und damit Betriebe fachlich qualifiziert bleiben, gibt es ab 1. April 2024 eine neue Weiterbildungsförderung: das Qualifizierungsgeld. Doch wer bekommt diesen Lohnersatz? Wo können Arbeitgeber ihn beantragen? Und welche Voraussetzungen müssen sie erfüllen? Die Antworten.

Qualifizierungsgeld
Arbeiten an Elektromotoren unterscheiden sich stark von denen an Verbrennern. Müssen Betriebe deshalb ihre Mitarbeiter weiterbilden und droht ihnen andernfalls, dass sie Personal entlassen müssen, können sie das neue Qualifizierungsgeld beantragen. - © RioPatuca Images - stock.adobe.com

Elektromotoren statt Verbrenner? Smart Home, Solarspeicher und KI als Standard auch schon im Einfamilienhaus? Vieles wandelt sich und nicht jeder Beschäftigte ist fachlich fit für die Herausforderungen, die dadurch auch auf das Handwerk zukommen. Um Betriebe und Beschäftigte im Strukturwandel zu unterstützen, gibt es ab 1. April 2024 das neue Qualifizierungsgeld. Es stellt einen Lohnersatz für diejenigen dar, die eine Weiterbildung absolvieren, um dadurch ihren Arbeitsplatz erhalten.

Was ist das Qualifizierungsgeld?

"Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht, bei denen eine Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann." Mit diesen Worten beschreibt die Bundesagentur für Arbeit das neue Qualifizierungsgeld. Sie ist für die Beantragung und Auszahlung der neuen Förderung zuständig. Die Bundesregierung hat das Qualifizierungsgeld in den Neuerungen verankert, die ab 1. April 2024 im Aus- und Weiterbildungsgesetz in Kraft treten.

Das Qualifizierungsgeld stellt eine Form des Lohnersatzes dar. Arbeitnehmer können es bekommen, wenn sie eine Weiterbildung absolvieren, die ihnen hilft, fachlich qualifiziert zu bleiben und dadurch weiterhin in ihrem bisherigen Betrieb zu arbeiten. Ihr Arbeitsplatz bleibt dadurch erhalten bzw. können sie nach der Weiterbildung zurück in ihren Betrieb.

Wer bekommt das Qualifizierungsgeld – und wie hoch ist es?

Das Qualifizierungsgeld bekommen die Arbeitnehmer von der Arbeitsagentur ausgezahlt – als sogenannte Entgeltersatzleistung. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit beträgt die Höhe des Qualifizierungsgeldes 60 Prozent – beziehungsweise 67 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind – des Nettoentgeltes, das durch die Weiterbildung entfällt. Arbeitgeber können den Betrag aufstocken. Und sie tragen die Kosten für die Weiterbildung.

Das Qualifizierungsgeld bekommen prinzipiell Betriebe jeder Größe und Beschäftigte unabhängig von Alter und bisheriger Qualifikation. Allerdings ist der bereits erwähnte Strukturwandel eine Fördervoraussetzung für das Qualifizierungsgeld und dass dieser einen Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft mit sich bringt. Um dies konkreter zu fassen, teilt Susanne Eikemeier, Pressesprecherin bei der Bundesagentur für Arbeit auf Anfrage mit, dass beispielsweise Beschäftigte von Automobilunternehmen Qualifizierungsgeld bekommen können, wenn die Produktion von Verbrennern auf Elektroautos umgestellt wird, und dafür andere Kenntnisse erlernt werden müssen. Außerdem könnten Beschäftigte in Jobs, die zukünftig mehr mit KI oder mit automatisierten Abläufen ergänzt werden oder im Zusammenhang mit neuen Techniken rund um die Energiewende stehen, für eine solche Förderung infrage kommen.

Wo und wie beantragt man das Qualifizierungsgeld?

Einen Antrag für das Qualifizierungsgeld müssen Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Das können sie online unter arbeitsagentur.de erledigen. Der Antrag soll spätestens drei Monate vor Beginn der beruflichen Weiterbildung gestellt werden. Als Voraussetzung dafür gilt ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils ihrer Belegschaft.

Konkret heißt das, dass zwanzig Prozent der Belegschaft bei mindestens 250 Beschäftigten und zehn Prozent der Mitarbeiter bei weniger als 250 Beschäftigten eine entsprechende Weiterbildung benötigen, um ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Dieser Bedarf muss in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten sein und man muss ihn damit belegen können. Bei Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebs ausreichend. Dazu erklärt Susanne Eikemeier: "Die explizite Betriebsvereinbarung kann auch in einer formlosen schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und -nehmer bestehen. Ausschlaggebend dabei ist, dass der Arbeitsplatz des Beschäftigten durch den Strukturwandel gefährdet ist, nicht unbedingt das gesamte Unternehmen."

Als weitere Bedingung für das Qualifizierungsgeld gilt, dass die betreffenden Beschäftigten dem Vorgehen zustimmen müssen, wenn der Arbeitgeber die Förderung beantragt. Dafür kann eine Einverständniserklärung genutzt werden, die den Antragsunterlagen beiliegt. Sie muss unterschrieben eingereicht werden.

Des Weiteren gilt, dass die Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfassen muss. Man muss diese aber nicht am Stück absolvieren. Die Qualifizierung kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend stattfinden. Sie muss allerdings bei einem Bildungsträger stattfinden, der für die Förderung nach AZAV zugelassen ist. Grundsätzlich muss sie Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die "über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen". Eine Schulung für eine betriebsspezifische Software zum Beispiel kann laut Bundesagentur nicht gefördert werden.

>>> Weitere Informationen zum neuen Qualifizierungsgeld hat die Bundesagentur für Arbeit auf einer Infoseite zusammengestellt.