Warum es sich für Unternehmer lohnen kann, eine abgekürzte Außenprüfung zu beantragen. Was das Finanzgericht sagt, wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung in einem Betrieb ansetzt, dessen Geschäftsführer bereits verstorben ist. Und wie sich Selbstständige verhalten sollten, wenn ein Verzögerungsgeld droht.

Meldet sich das Finanzamt zu einer Betriebsprüfung an, herrscht in den meisten Handwerksbetrieben Panik. Doch das muss nicht sein. Wichtig bei einer Betriebsprüfung ist, dass ein selbstständiger Handwerker einen Profi mit an Bord nimmt – seinen Steuerberater. Gut ist es auch zu wissen, welche Rechte man im Rahmen einer Betriebsprüfung hat, welche Pflichten bestehen und was neu ist.
Betriebsprüfung nach Tod des Geschäftsführers zulässig?
Kann das Finanzamt bei einer Handwerks-GmbH eine Betriebsprüfung für zurückliegende Jahre anmelden, obwohl der Gesellschafter-Geschäftsführer bereits verstorben ist und die Kinder, die den Betrieb geerbt haben, den Betrieb nicht weiterführen?
Antwort des Finanzgerichts Hessen: Ja. Die Richter stellten klar, dass auch dann eine Betriebsprüfung für ein Unternehmen durchgeführt werden darf, wenn der Betriebsinhaber oder der Gesellschafter einer GmbH bereits verstorben ist. In dem Streitfall beim Finanzgericht Hessen ging es um die GmbH eines Bauunternehmers, der verstarb. Die beiden Söhne führten den Betrieb nicht weiter und könnten deshalb auch keine Fragen des Finanzamts beantworten. Trotzdem müssen die Erben die Betriebsprüfung dulden. Die steuerlichen Pflichten gehen mit dem Tod des Betriebsinhabers auf die Erben über (FG Hessen, Urteil v. 10.5.2023, Az. 8 K 816/20; veröffentlicht am 31. Januar 2024).
Praxis-Tipp: Gegen das Urteil des Finanzgerichts Hessen haben die Söhne als Erben zwar eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingereicht (BFH, Az. X B 73/23). Doch die Chancen darauf, dass das Finanzamt auf die Betriebsprüfung verzichtet, stehen nicht wirklich gut.
Finanzamt kann abgekürzte Betriebsprüfung durchführen
Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt ist eine zeitaufwändige Angelegenheit. Das Finanzamt prüft meist die letzten drei Jahre, für die eine Steuererklärung eingereicht wurde. Dabei werden zahlreiche Buchungen geprüft, viele Verständnisfragen gestellt sowie Ein- und Ausgangsrechnungen in Augenschein genommen.
Wenn das Finanzamt telefonisch den Versand einer Prüfungsanordnung für die Betriebsprüfung ankündigt, sollte der Prüfer darauf hingewiesen werden, dass wegen der Auftragsauslastung wenig Zeit vorhanden ist – und vielleicht eine abgekürzte Außenprüfung sinnvoller wäre.
Bei einer abgekürzten Außenprüfung nach § 203 Abgabenordnung schaut sich der Prüfer des Finanzamts nur die Sachverhalte an, die ihn zur Prüfung bewogen haben. Alle anderen Prüfungshandlungen, die bei einer normalen Prüfung vorgenommen worden wären, fallen dann weg. Das spart allen Seiten viel Zeit. Ein Recht auf Durchführung einer abgekürzten Außenprüfung hat man als Unternehmer aber leider nicht. Den Vorschlag kann man dem Prüfer aber auf jeden Fall unterbreiten.
Mindestens 2.500 Euro: Wann ein Verzögerungsgeld droht
Im Rahmen einer Betriebsprüfung müssen Unternehmer und deren Steuerberater dem Prüfer des Finanzamts Rede und Antwort stehen und die geforderten Unterlagen zeitnah vorlegen. Sollte das Finanzamt trotz mehrmaliger Aufforderung die Unterlagen nicht bekommen, kann ein Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b EStG festgesetzt werden. Das Problem: Ist das Verzögerungsgeld einmal festgesetzt, muss es ohne Wenn und Aber bezahlt werden – selbst, wenn die Unterlagen letztlich doch vorgelegt werden.
Das Finanzamt kann das Verzögerungsgeld übrigens ohne vorherige Androhung festsetzen. Wenn sich der Prüfer also über die Nichtbeantwortung seiner Anfrage ärgert, droht das Verzögerungsgeld, das immerhin mindestens 2.500 Euro beträgt.
Praxis-Tipp: Um die Festsetzung zu vermeiden, empfiehlt sich für Unternehmer folgende Vorgehensweise:
- Sind Unterlagen nicht zeitnah auffindbar oder hat der Unternehmer keine Zeit, die Unterlagen herauszusuchen, sollte beim Finanzamt ein schriftlicher Antrag auf Fristverlängerung zur Vorlage gestellt werden.
- Auf keinen Fall sollte man auf Anforderungen während der Prüfung nicht reagieren. Dadurch hätte das Finanzamt das Recht, ein Verzögerungsgeld festzusetzen.