Die rund 40.000 deutschen Maler- und Lackiererbetriebe fühlen sich von der wachsenden Bürokratie überfordert. Ihren Unmut haben sie jetzt in einem Brief Luft gemacht.

Überbordende Pflichten, wachsende Regelungstiefe, sinnlose Verfahren – das deutsche Maler- und Lackiererhandwerk kritisiert die zunehmende Bürokratisierung und befürchtet, dass dadurch die Bereitschaft zur Selbstständigkeit im Handwerk abnimmt.
In einem Brief an die Abgeordneten des Bundestages, der Landtage und des Europäischen Parlaments fordert der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz deshalb jetzt den Abbau sinnloser Bürokratie. Der Verband vertritt rund 40.000 Maler- und Lackierbetriebe.
Maler kritisieren das geplante Bürokratieentlastungsgesetz
Bei den Betrieben entstehe der Eindruck, sie würden zunehmend unter Generalverdacht gestellt, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes. Konkret kritisiert dieser etwa das geplante Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV). Ausufernde Berichts- und Nachweispflichten würden darin nicht angepackt. Der Verband befürchtet sogar, dass geplante Vorgaben bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung die Betriebe überlasten und die Unternehmensfinanzierung gefährden werden.
Er sieht aber auch die Bereitschaft zur Selbstständigkeit im Handwerk gefährdet. Als Beleg hierfür zieht der Verband die Ergebnisse der Meisterabsolventenstudie 2021 des Forschungsinstituts für Berufsbildung heran. Demnach wollen nur noch rund 30 Prozent der angehenden Meisterinnen und Meister ein Unternehmen gründen oder übernehmen (gewerkeübergreifend). Noch vor einem Jahrzehnt waren es 80 Prozent. Wer heute ein Unternehmen mit zehn oder mehr Mitarbeiten führe, verbringe die meiste Zeit im Büro.
Lieferkettengesetz und Meldepflichten belasten Betriebe
Als Negativbeispiel nennt der Verband etwa das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Dies habe dazu geführt, dass Maler- und Lackiererbetriebe immer häufiger von Großkunden deren Sorgfaltspflichten übertragen bekommen. "Betriebe mit über 1.000 Beschäftigten gehen, angesichts unklarer Definitionen von 'Lieferketten' im Gesetz, auf Nummer sicher und verlangen bei Ausschreibungen von Handwerksunternehmen das Ausfüllen von umfangreichen Nachweislisten. Damit entsteht ein Kollateralschaden, den der Gesetzgeber nie im Sinn hatte", heißt es in der Mitteilung. Die Maler und Lackierer fordern für Handwerksbetriebe eine generelle Ausnahme von allen direkten und indirekten Verpflichtungen aus dem deutschen Lieferkettengesetz.
Auch habe sich mittlerweile eine Überregulierung bei Berichts- und Nachweispflichten ergeben, heißt es. "Darunter leiden diejenigen Betriebe, die in die Mühle der Meldepflichten für die vierteljährlichen und jährlichen Statistiken geraten sind. Oft ist nicht erkennbar, wozu die Zählung von Umsatz, produktiven Stunden, Mitarbeiterzahl, Investitionen und Lohnsummen genutzt wird", so der Verband. Die Betriebe fordern: Bereits vorhandene Verwaltungsdaten sind vordringlich zu nutzen. Datenschutzbedenken dürften den Austausch zwischen Behörden nicht verhindern.
Bundesweit einheitliches Vergabeportal soll Vergabeverfahren vereinfachen
Zudem sei die vielfach angekündigte Digitalisierung der Verwaltung noch lange nicht umgesetzt. "Jede Kommune unterhält in ihrem Marktbereich zum Beispiel ein eigenes Vergabeportal. Vergabeverfahren werden völlig unnötig erschwert." Der Verband fordert deshalb ein bundesweit einheitliches Vergabeportal und eine länderübergreifende Präqualifizierung.
"Das sind nur einige Beispiele. Das Handwerk braucht weniger Bürokratie, und es braucht mehr Verlässlichkeit", so der Verband abschließend. ew
Koalition plant Onlinezugangsgesetz: alles digital bis 2028
Die Ampelregierung plant bereits erste Verbesserungen bei der Digitalisierung der Verwaltung. Eine Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) sieht vor, dass die Menschen in Deutschland in einigen Jahren ein Recht darauf haben, dass Verwaltungsleistungen des Bundes auch digital angeboten werden. Darauf haben sich die Fraktionen von FDP, Grüne und SPD geeinigt. Das Recht auf digitale Verwaltungsleistungen soll vom Jahr 2028 an beim Verwaltungsgericht eingeklagt werden können, heißt es in dem Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Der Rechtsanspruch gilt allerdings nicht für Leistungen, bei denen eine digitale Bereitstellung "technisch und rechtlich" unmöglich ist oder die kaum genutzt werden. Auch ein Schadenersatz soll nicht eingeklagt werden können. Innerhalb von zwei Jahren – also nach der nächsten Bundestagswahl – soll das Bundesinnenministerium Standards und Schnittstellen für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen festlegen. Vom Bund aus könnten damit auch Impulse für die Digitalisierung der Verwaltung in den Bundesländern und Kommunen ausgehen. Das OZG 2.0 ist nach der Verabschiedung im Bundestag auch auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen. dpa