Im Sommer hatten sich Verband und Gewerkschaft auf einen neuen Tarifvertrag für die Auszubildenden im Bäckerhandwerk geeinigt. Dieser Tarifvertrag wird nun allgemeinverbindlich und gilt dann rückwirkend für alle. So viel Ausbildungsvergütung gibt es für die Lehrlinge.

Seit vergangenem Sommer hat der Bäckernachwuchs einen neuen Tarifvertrag. Auf diesen hatten sich im Juli 2023 der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und die Gewerkschaft NGG geeinigt. Damals wurde die Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) beantragt. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung wird nach Mitteilung des Ministeriums am 19. Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt damit rückwirkend für alle rund 10.000 Auszubildenden des Bäckerhandwerks.
"Das erzielte Ergebnis der beiden Sozialpartner Zentralverband und Gewerkschaft ist ein wichtiges Signal", so Roland Ermer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. "Die Ausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk bleibt damit attraktiv und muss sich im Vergleich mit anderen Branchen nicht verstecken."
Der neue Tarifvertrag enthält folgende wesentliche Eckpunkte:
1) Laufzeit des Tarifvertrages: 01. August 2023 bis 28. Februar 2025.
2) Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütung:
| Vor dem 1. August 2023 | Seit 1. August 2023 (brutto) | Ab 1. Januar 2025 (brutto) | |
| 1. Lehrjahr | 680 Euro | 860 Euro + 50 Euro Inflationsausgleichsprämie* | 930 Euro |
| 2. Lehrjahr | 755 Euro | 945 Euro + 50 Euro Inflationsausgleichsprämie* | 1.015 Euro |
| 3. Lehrjahr | 885 Euro | 1.085 Euro + 50 Euro Inflationsausgleichsprämie* | 1.155 Euro |
3) ÖPNV-Ticket bzw. Fahrkostenzuschuss ab 01. September 2023
Die Auszubildenden erhalten seit 01. September 2023 verbindlich vom Ausbildungsbetrieb die tatsächlich entstandenen monatlichen Kosten eines 29-Euro-Tickets erstattet. In den Bundesländern, in denen noch kein 29-Euro-Ticket angeboten wird, haben die Azubis Anspruch auf Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses von bis zu 29 Euro pro Monat für Fahrten mit dem ÖPNV.
Weitere Schritte für mehr Nachwuchs nötig
Laut Ermer sind weitere Schritte notwendig, um die Ausbildungsberufe attraktiver zu machen. Die Ausbildungsverordnungen der Berufe im Bäckerhandwerk bedürften dringend einer Neuordnung. Die Ausbildung müsse modernisiert und die Beschreibungen angepasst werden. "Um dem veränderten Bildungsverhalten und gesellschaftlichen Veränderungen gerecht zu werden, braucht es dringend mehr Flexibilität und zeitgemäße Anpassungen, um den Bedarfen gerecht zu werden", so Ermer weiter. jes