Designschutz bei Ersatzteilen entfällt Ersatzteile sollen bald besser verfügbar und günstiger sein

Damit mehr repariert wird, braucht es vor allem Ersatzteile, die schnell, einfach und günstig verfügbar sind. Daran hapert es bislang allerdings. Die EU-Politik hat nun allerdings beschlossen, den Ersatzteilmarkt zu liberalisieren und startet schwerpunktmäßig bei Autoreparaturen. Bei sichtbaren Ersatzteilen entfällt künftig der Designschutz.

Austausch der Lampe an einem Außernspiegel
Außenspiegel, Lampen oder Türen - diese und andere Ersatzteile für Reparaturen sollen künftig nicht mehr mit einem EU-Geschmacksmuster geschützt sein. - © glebzter - stock.adobe.com

Es ist einer der vielen Schritte, die die EU gerade geht auf dem Weg zu einer gesetzlich festgeschriebenen besseren Reparierbarkeit von technischen Produkten. Erst vor ein paar Tagen gab es eine Einigung auf ein EU-weites "Recht auf Reparatur". Besonders im Fokus stehen bei einer besseren Reparierbarkeit Ersatzteile, die besser, schneller und einfacher verfügbar sein sollen. Hersteller sollen nicht mehr alleine den Zugriff auf Ersatzteile haben dürfen. Auch das hemmt den Markt für mehr Reparaturen.

Um den Ersatzteilmarkt zu liberalisieren und damit Ersatzteile günstiger zu machen, haben sich Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten im Rahmen der Verabschiedung eines neuen Designschutzpakets unter anderem auch darauf geeinigt, dass bestimmte Ersatzteile künftig vom sogenannten Designschutz ausgenommen werden. Das Paket soll grundsätzlich den rechtlichen Schutz von geistigem Eigentum vor Fälschungen verbessern, dennoch setzt die Initiative auch bei einer Lockerung bei Ersatzteilen an.

EU-Geschmacksmuster bei Ersatzteilen bald nicht mehr gültig

Die erzielte Einigung im Parlament müssen zwar das Plenum des Parlaments und der Rat der Mitgliedstaaten noch billigen. Dies soll voraussichtlich im März geschehen. Es gilt allerdings als Formalie. In Kraft treten könnten die neuen Regelungen dann fast direkt danach, wenn sie 20 Tage später im Amtsblatt veröffentlicht sind. Das betrifft zumindest den Designschutz – der sogenannte Geschmacksmusterschutz – den Hersteller EU-weit gesichert haben.

Entsprechende Schutzrechte, die nur auf nationaler Ebene erlassen sind, müssen mit einer nationalen Verordnung verändert oder abgeschafft werden. Für diese Umsetzung haben die EU-Mitgliedsstaaten 36 Monate Zeit. Da sich die Neuregelungen allerdings auf Ersatzteile von Autos und Elektrogeräten beziehen, die meist mindestens EU-weit in gleicher Form verwendet sind, dürften die EU-Regelungen in diesem Fall relevanter sein.

Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Designschutz in acht Jahren bei den Ersatzteilen entfällt, die man zu Reparaturzwecken einsetzt. Die dazugehörige Richtlinie hat laut Vorlage des EU-Parlaments eine "vollständige Liberalisierung des Sekundärmarkts für Ersatzteile" zum Ziel. Dennoch setzt sie einen Fokus auf den Automobilsektor und dabei auf die sichtbaren Ersatzteile. Betroffen sind von den neuen Regelungen also zum Beispiel Ersatzteile für Autos wie Türen, Scheinwerfer oder Außenspiegel.

Reparaturklausel für Ersatzteile: Das steckt dahinter

Diese müssen gezielt für Reparaturzwecke konzipiert sein und müssen genau wie das Originalteil aussehen. Konkret benannt sind die Ersatzteile, für die die sogenannte Reparaturklausel künftig gilt als "Ersatzteile für ein komplexes Erzeugnis, die zur Wiederherstellung seines ursprünglichen Erscheinungsbilds verwendet werden". Der Begriff des "komplexen Erzeugnisses" meint dabei ein Erzeugnis aus mehreren Bauelementen, die sich ersetzen lassen, sodass das Erzeugnis auseinander- und wieder zusammengebaut werden kann. Damit sind neben Ersatzteilen für Autos auch Maschinen oder Elektrogeräte gemeint.

Es geht also um einen wirklichen Eins-zu-Eins-Ersatz kaputter Teile. "Ziel ist, den Designschutz bei Ersatzteilen einzuschränken, um den Ersatzteilmarkt zu liberalisieren und dadurch den Zugang zu bezahlbaren Ersatzteilen zu verbessern", fasst der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) den Ansatz der Neuregelungen zusammen. Nach Angaben des Verbands könnte die Richtlinie für Handwerkerinnen und Handwerker einen Fortschritt bedeuten, da sie einen besseren Zugang zu Ersatzteilen zu erschwinglicheren Preisen schafft. Dennoch bleibe hinsichtlich der Auswirkungen auf das Handwerk abzuwarten, wie die Richtlinie in nationales Recht übersetzt wird, teilt der Verband auf Anfrage der Deutschen Handwerks Zeitung mit.

Schutz auf Ersatzteile entfällt auch bei bestehenden Designs

Allerdings schätzt der ZDH den Nutzen als nicht sehr hoch ein, weil die Reparaturklausel auf formabhängige Bauelemente komplexer Erzeugnisse beschränkt ist. Reparaturen innerhalb eines Fahrzeugs – oder auch einer Maschine bzw. eines elektrischen Geräts – sind nicht gemeint und auch nicht Ersatzteile in einer anderen Form oder mit anderen Funktionen. Außerdem haben die Verhandlungspartner für die Reparaturklausel ein Übergangszeitraum von acht Jahren festgelegt. So kommt sie nicht unmittelbar zum Tragen – weder für die Form des EU-Geschmacksmusters, noch für die nationale Variante, die derzeit erst in Arbeit ist.

War allerdings einst im Gespräch, dass die Reparaturklausel nur bei den Ersatzteilen greift, die nach dem Inkrafttreten der Richtlinie neu auf den Markt kommen, so ist das nun kein Teil der Diskussion mehr. "Die Reparaturklausel wird für alle Geschmacksmuster gelten und somit auch für bisher bestehende Designs", erklärt hierzu der ZDH.

Mehr Wettbewerb bei Ersatzteilen: Qualität und Sicherheit nicht vergessen

Von den Neuregelungen ist die Kfz-Branche besonders betroffen. Doch was könnte sich dadurch in der Praxis der Reparaturwerkstätten ändern? Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) geht nicht davon aus, dass der wegfallende Designschutz dafür sorgt, dass mehr repariert wird. "Bei den hier in Rede stehenden Ersatzteilen handelt es sich typischerweise um Ersatzteile, die im Falle eines Unfallschadens gebraucht werden. Es ist daher wohl kaum zu erwarten, dass solche Teile signifikant häufiger nachgefragt werden als bisher", teilt der Verband auf Anfrage der Deutschen Handwerks Zeitung mit.

Wenn die Regelungen in ein paar Jahren greifen, würde allerdings auf dem Markt der sichtbaren Ersatzteile mehr Wettbewerb entstehen – und Wettbewerb habe grundsätzlich Einfluss auf die Preise. Dennoch mahnt das Kfz-Gewerbe, dass man Qualität und Sicherheit in der Debatte nicht vernachlässigen dürfe – auch bei Ersatzteilen, die zu Reparaturzwecken hergestellt sind. "Die Liberalität und der Wettbewerb im Markt sollte nicht dazu führen, dass minderwertige Nachbauteile aus nicht identifizierbaren Quellen verstärkt auf den Markt gelangen", warnt der ZDK.