Anerkennung von Berufserfahrung Berufspraxis soll zertifiziert werden

Wer keinen Berufsabschluss gemacht hat und seit Jahren in einem Handwerksberuf arbeitet, soll seine beruflichen Fertigkeiten von den Kammern zertifizieren lassen können. Das sieht ein neues Gesetz vor. Der Handwerksverband sieht allerdings Verbesserungsbedarf.

Maler,Anstreicher streicht eine Eingangstuere eines Altbaus.
Ein Maler streicht die Eingangstür eines Altbaus: Menschen ohne formalen Berufsabschluss sollen ihre beruflichen Erfahrungen von den Kammern anrechnen lassen können. - © picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON

Menschen ohne formalen Berufsabschluss sollen ihre beruflichen Erfahrungen von den Kammern anrechnen lassen können. "Wir wollen Menschen ohne formalen Berufsabschluss einen Weg eröffnen, ihre Berufserfahrung und ihre Kompetenz sichtbar zu machen und wieder Anschluss an das Bildungssystem zu bekommen", teilte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) nach dem Beschluss des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes im Kabinett mit. Das Gesetz sieht auch vor, die Ausbildung digitaler und bürokratieärmer zu machen. Dieser Teil des Gesetzes soll zum 1. August 2024 in Kraft treten, die Validierung der Berufskenntnisse zum 1. Januar 2025.

Handwerk: Validierung darf duale Ausbildung nicht schmälern

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke begrüßte den Beschluss im Grundsatz, forderte aber Nachbesserungen: "Diese berufs- und praxiserfahrenen Menschen stellen eine durchaus bedeutsame Zielgruppe für die Fachkräftesicherung von Handwerksbetrieben dar", sagte er. Die Validierung dürfe aber nicht zulasten der beruflichen Ausbildung gehen. "Es braucht im Gesetz eine bessere Abgrenzung zur dualen Ausbildung", forderte er mit Blick auf das weitere Gesetzgebungsverfahren.

Schwannecke fordert Mindestalter

Als Voraussetzung für einen Rechtsanspruch auf das Validierungsverfahren forderte Schwannecke deshalb ein Mindestalter oder längere Erfahrung im einschlägigen Beruf. "Als geeignet erscheint, ein Mindestalter für die Validierungskandidaten festzulegen oder die im Gesetz geforderten Berufserfahrungszeiten zu verlängern", sagte er. Nach Angaben des Ministeriums sollen Interessenten des Verfahrens "mindestens das Eineinhalbfache der für einen Beruf vorgeschriebenen Ausbildungszeiten in diesem Beruf" gearbeitet haben.

Kammern haben mit Valikom schon Erfahrung gesammelt

Einschlägige Erfahrung mit Validierungsverfahren haben verschiedene Kammern schon über das seit mehreren Jahren vom Bundesbildungsministerium geförderte Projekt "Valikom" sammeln können. "Es geht um Menschen, die wie eine Fachkraft arbeiten, denen aber ein formaler Abschluss fehlt", unterstrich Tina Rapp, Projektleiterin von Valikom. Im Durchschnitt seien die Teilnehmer des Projekts knapp 41 Jahre alt und hätten 13 Jahre Berufserfahrung. Im Handwerk arbeiteten sie beispielsweise im Bau- oder in Ausbauberufen, im Kfz-Handwerk oder im Bereich Sanitär, Heizung, Klima sowie im Elektrohandwerk. Darunter seien auch Migranten ohne anerkannten Berufsabschluss.

Erfolgreiche Validierung soll Aufstiegsweiterbildung ermöglichen

Bei den Validierungsverfahren wird im Gespräch mit Kammer-Experten festgelegt, in welchen Tätigkeitsbereichen im Vergleich zu einem Referenzberuf sich die Interessenten prüfen lassen wollen. In Probearbeiten und im Gespräch muss das Können dann unter Beweis gestellt werden. "Wird die vollständige Vergleichbarkeit mit einem Referenzberuf festgestellt, wird der direkte Zugang zum Fortbildungsbereich wie etwa dem Bachelor Professional eröffnet und die fachliche Eignung zum Ausbilder festgestellt", teilte das Ministerium weiter mit. Damit ist auch der direkte Weg zur Meisterprüfung möglich.

Darüber hinaus soll die duale Ausbildung digitaler werden

Um die duale Ausbildung attraktiver und zeitgemäßer zu gestalten, sieht das Gesetz außerdem vor, dass künftig Ausbildungsinhalte verstärkt auch digital vermittelt werden. Möglich sein sollen auch digitale Berichtshefte und digitale Ausbildungsverträge. Um das Ehrenamt bei Prüfungen zu entlasten, soll zudem eine virtuelle Teilnahme der Prüfer ermöglicht werden. Nichts hält Schwannecke vom Vorschlag, künftig die Berufsschulnote auf jedem Gesellenprüfungszeugnis auszuweisen. Dies sei überflüssig und schaffe nur neuen bürokratischen Aufwand für die Handwerksorganisation, sagte er.