Nach dem Haushaltsurteil wurden alle Förderprogramme des Klima- und Transformationsfonds vorerst gestoppt. Nun entscheidet das Bundeswirtschaftsministerium wieder über Förderanträge – auch neue Anträge können gestellt werden. Eine Auswahl der Programme, die jetzt wieder anlaufen.

Die Anfang Dezember nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts verhängte Ausgabensperre für mehrere Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums ist wieder aufgehoben. Ab sofort könnten wieder Anträge für die Förderprogramme des Ministeriums im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) gestellt und bereits vorliegende Anträge bewilligt werden – allerdings nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Programme zur Energieeffizienz und andere laufen wieder
Betroffen sind nach Angaben des Ministeriums Programme wie die "Nationale Klimaschutzinitiative", "Beratung Energieeffizienz", "Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe" sowie Programme und Maßnahmen der Energiewende in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und Energieinfrastruktur, das "Aufbauprogramm Wärmepumpe", das Programm "Serielle Sanierung" oder das Programm zur "Transformation der Wärmenetze", um nur einige zu nennen.
BEG-Förderung nicht unterbrochen gewesen
Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (BEG) waren von Anfang an von der Antrags- und Bewilligungspause des Wirtschaftsministeriums ausgenommen, wie das Ministerium noch einmal betonte. Hier hätten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden können.