Menschenrechte entlang globaler Lieferketten Brief an Scholz: Wirtschaft läuft Sturm gegen EU-Lieferkettengesetz

Wie streng müssen EU-Unternehmen prüfen, ob sie von Zwangs- oder Kinderarbeit in anderen Ländern profitieren? Ein neues EU-Gesetz soll das regeln, ist aber noch nicht endgültig beschlossen. Die Wirtschaft warnt vor drastischen Folgen.

In einem Brief fordern mehrere Arbeitgeberverbände Bundeskanzler Olaf Scholz dazu auf, dem EU-Lieferkettengesetz nicht zuzustimmen. - © picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Die deutsche Wirtschaft macht Druck auf Bundeskanzler Olaf Scholz, dem geplanten EU-Lieferkettengesetz nicht zuzustimmen. In einem Brief an den SPD-Politiker, der der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vorlag, warnten sie vor der Gefahr, dass sich Unternehmen aus Europa zurückziehen könnten und Unternehmen mit unbegründeten Klagen und überzogenen Strafen konfrontiert würden. "Die geplante Richtlinie wird Unternehmen mit erheblicher Rechtsunsicherheit, Bürokratie und unkalkulierbaren Risiken konfrontieren", heißt es. Die Bundesregierung dürfe dem Vorhaben nicht zustimmen.

Der Brief wurde von den Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA), des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) unterzeichnet.

Deutsches Lieferkettengesetz würde durch EU-Gesetz verschärft

Das EU-Lieferkettengesetz soll große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie beispielsweise von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Außerdem müssen große Unternehmen einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit den Pariser Klimazielen zur Begrenzung der Erderwärmung vereinbar sind.

Die Unterhändlerinnen und Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten hatten sich Mitte Dezember auf einen Kompromiss zu dem Vorhaben geeinigt. Bisher gibt es aber nur eine politische Einigung. Ein genauer Rechtstext wird derzeit von Beamten ausgearbeitet – er könnte in den kommenden Wochen fertiggestellt werden.

In Deutschland gibt es bereits ein Lieferkettengesetz, die EU-Variante geht jedoch über die Vorgaben des deutschen Gesetzes hinaus. Dieses gilt für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Diese Grenze soll durch die EU-Variante gesenkt werden. Außerdem ist vorgesehen, dass Unternehmen zivilrechtlich haftbar gemacht werden können und zum Beispiel auf Schadensersatz verklagt werden können. Dies ist im deutschen Lieferkettengesetz bisher ausgeschlossen.

Nach Angaben der Bundesregierung arbeiten weltweit rund 80 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Kaffeeplantagen – "auch für unsere Produkte", so das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Laut der Hilfsorganisation Terre des Hommes können zahlreiche Produkte von Kinderarbeit betroffen sein. Dazu gehören Blumen, Kleidung, Computer, Tabak, Feuerwerkskörper, Fußbälle, Kosmetika oder Lebensmittel. dpa