Schwierige Situation: Wenn eine Ausbilderin oder ein Ausbilder feststellt, dass sich ein Azubi selbst verletzt und psychische Probleme hat, sollte er reagieren. Wie man dabei vorgehen kann, erklärt Ausbildungsberater Peter Braune in seiner Kolumne.

Nach Erkenntnissen von Fachleuten ist ein selbst verletzendes Verhalten bei Jugendlichen – medizinisch autoaggressives Verhalten – häufig der Ausdruck einer starken seelischen Belastung und das ernstzunehmende Zeichen einer psychischen Erkrankung. Das Verhalten entsteht häufig als Reaktion auf besondere Umstände und daraus hervorgerufene Gefühlslagen, die Betroffene nicht anders kontrollieren können. Wer sich selbst verletzt, scheint Schwierigkeiten zu haben, mit den persönlichen Gefühlen umzugehen oder sie zu kontrollieren. Manchmal wird vermutet, dass sich Betroffene verletzen, um Aufmerksamkeit zu bekommen. Das ist aber nur selten der Grund.
Selbstverletzung nicht erkennbar bei der Auswahl des Azubis
Betroffene berichten von negativen Gefühlen wie Einsamkeit, Angst oder Wut. Es ist für manche eine scheinbare Möglichkeit, mit Problemen umzugehen und sie zu bewältigen. Der Gedanke an Selbstmord ist dabei eher selten. Diese Handlungen werden mit einem gesunden Menschenverstand nicht akzeptiert.
Typische Beispiele für Selbstverletzungen sind das Ritzen, Stechen mit Nadeln oder die Verbrennung. Zu erkennen ist dies an den Narben, die durch das Tragen langärmliger Kleidung selbst im Sommer verdeckt werden, manchmal auch am Besitz von scharfen Gegenständen.
Natürlich ist bei der Auswahl eines Lehrlings, in der Probezeit oder im Verlauf der weiteren Lehrzeit für Laien nicht so ohne weiteres festzustellen, ob ein Lehrling psychischen Störungen erkennen lässt. Gleichwohl ist im Lehrbetrieb zu beachten, dass sich die Meisterin oder der Meister mit Abschluss des Lehrvertrages verpflichtet haben, die Vertragsbedingungen anzuerkennen und während der Lehrzeit in die Praxis umzusetzen haben.
Wenn Azubis sich selbst verletzen: Vorsicht Hilferuf
Da das Lehrverhältnis nicht nur ein Beschäftigungsverhältnis, sondern auch eine Art Erziehungsverhältnis darstellt, ist neben der beruflichen auch die charakterliche Entwicklung das Ziel der Qualifizierung. Daher ist es auch eine wichtige Aufgabe der Verantwortlichen, dafür zu sorgen, dass sie die Lehrlinge körperlich nicht gefährdet werden. Es ist für beide Vertragsparteien nicht leicht, mit so einer Situation umzugehen. Die Selbstverletzung kann ein Hilferuf sein.
Am sinnvollsten wäre, schon bei einem entsprechenden Verdacht möglichst ärztliche Hilfe einzubeziehen. Nur Fachleute können den Umfang und die Schwere der zugefügten Verletzungen und Hintergründe besser einschätzen. Das ist keine Aufgabe für eine Ausbilderin oder einen Ausbilder.
Vielleicht gelingt es zuvor, den Lehrling behutsam von einem Gespräch unter vier Augen zu überzeugen. Mit etwas Zeit und respektvoll wird dann versucht, nach den Gründen zu fragen. Es sollte auf keinen Fall eine Drucksituation entstehen, denn unter Umständen tut sich die Person schwer über Gefühle zu reden. Falls nötig, wird eine Wunde versorgt. Verständnis hilft, weil der Lehrling unter Umständen nicht weiß, warum er das tut.
Gutes Betriebsklima: Dem selbst Verletzen entgegenwirken
Natürlich tragen alle im Betrieb dazu bei, dass sich aus der ernsten Lage nichts Schlimmeres entwickelt. Da helfen ein gutes Betriebsklima und der respektvolle Umgang miteinander. Ein regelmäßiger Austausch mit den Lehrlingen und eine offene Gesprächsbereitschaft. Die Lehrlinge sollten in möglichst viel Aktivitäten eingebunden werden. Natürlich werden auch rote Linien gezogen und die Folgen bei deren Überschreitung benannt. Letztendlich ist Geduld gefragt. Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. Rückschläge und Verzögerungen bedeuten nicht, dass der Lehrling keine Fortschritte macht.
Ihr Ausbildungsberater Peter Braune
Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.