Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle die Förderung von Energieberatungen gestoppt. Energieberater fordern, diese rasch wieder aufzunehmen. Sie fühlen sich in ihrer Existenz bedroht.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat ein abruptes Aussetzen verschiedener Förderprogramme nach sich gezogen und betrifft auch die Energieberatungen. Wie der Bundesverband Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker (GIH) mitteilte, halten zwei von drei GIH-Mitgliedern den Förderstopp der Energieberatungsprogramme für existenzbedrohend. "Es bleibt also dringend zu hoffen, dass die ausgesetzten Förderprogramme rasch wieder aufgenommen werden", sagte GIH-Geschäftsführer Benjamin Weismann.
Verband fordert Start der BEG-Novelle zum Jahresanfang 2024
In einer gemeinsamen Mitteilung mit dem Bundesverband Wärmepumpe e.V. forderte Weissmann die Politik auf, so schnell wie möglich für Klärung beim Bundeshaushalt 2023 und 2024 zu sorgen. Es müsse sichergestellt werden, dass die im Wärmebereich bereits bewährten Instrumente und Programme weiter genutzt werden können. Auch müssten die neu beschlossenen Maßnahmen – insbesondere die Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – wie angekündigt zum Jahresanfang 2024 in Kraft treten.
Die aktuelle BEG-Förderung läuft noch
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) derzeit keine Anträge in den Programmen zur Förderung von Energieberatungen, der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze und der Energieeffizienz in der Wirtschaft bewilligt. Das Amt betont dabei, dass Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen weiterverfolgt werden können. Und weiter heißt es: "Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden." Auch seien bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse nicht betroffen. Sie könnten wie geplant fortgeführt werden.