Handwerksbetriebe suchen händeringend nach Auszubildenden, gleichzeitig finden viele Jugendliche keinen Ausbildungsplatz. Woran liegt das? Ausbildungsberater Peter Braune sieht verschiedene Gründe für diese "Mismatches". Und er erklärt, warum eine Ausbildungsabgabe seiner Meinung nach nur bedingt eine Lösung sein kann.

Es mehren sich die Meldungen, dass im Handwerk händeringend, aber leider häufig erfolglos, nach Lehrlingen gesucht wird. Andererseits finden eine große Zahl an einer Lehre interessierter Jugendlicher trotz vieler Bemühungen und Bewerbungen keinen Ausbildungsplatz. Es gibt Passungsprobleme, die auch als "Mismatch" bezeichnet werden.
Die Ursachen für dieses "Mismatch" sind in den vielfältigen Problemen des Ausbildungsmarktes zu suchen. Man musste nicht viel Ahnung von dem Thema haben, um vorherzusagen, dass auch in diesem Jahr wieder sehr viele Ausbildungsplätze unbesetzt geblieben sind. Als häufiger Grund wird die fehlende Eignung der Jugendlichen genannt.
Anforderungen an Bewerber sind zu hoch
Nach meinen Kenntnissen sind jedoch auch sehr viele Ausbildende selbst eine der Ursachen, weil sie doch recht überzogene Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber stellen. Einfach ausgedrückt: Es kann gut sein, dass in vielen Betrieben mit Besetzungsproblemen die Anforderungen höher sind als in Betrieben, die keine Besetzungsprobleme für ihre Lehrstellen haben. Viele Ausbildende fordern jedoch mindestens einen Realschulabschluss, weil sie sonst bei der Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem betrieblichen Ausbildungsplan auf den eingebrachten Grundlagen der Jugendlichen nicht vernünftig aufbauen können.
Ausbildungsinhalte sind zu hoch gegriffen
Nach einer meiner Thesen sind auch die Inhalte der Ausbildungsordnungen teilweise überfrachtet. Beim Lesen der Lernziele im Ausbildungsrahmenplan entsteht der Eindruck, dass sofort eine fertige Führungskraft entstehen soll. Gefordert wird die Kombination von Abitur als Zugangsvoraussetzung für eine berufliche Erstausbildung, die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten sowie eine möglichst mit der Note eins bestandene Abschlussprüfung.
An dieser Stelle soll daran erinnert werden, dass die Rahmenlehrpläne für den Unterricht in der Berufsschule auf Hauptschulniveau aufbauen. Das hat die Kultusministerkonferenz beschlossen.
Manche Bewerber sind schwerer zu vermitteln
Betrachtet man in den Statistiken das Verhältnis zwischen Bewerbungen und angebotenen Lehrstellen werden erhebliche, regionale Unterschiede deutlich. In vielen Fällen finden die Ausbildenden und Bewerber trotz passender Lehrstellen nicht zusammen. Dieser Grund ist besonders in Großstädten von Bedeutung, weil hier viele junge Leute mit Migrationshintergrund leben, die von den Fachkräften der Arbeitsagentur oder Jobcenter schwerer zu vermitteln sind. So entsteht auch eine gewisse Teilmenge von sogenannten Altbewerberinnen und Altbewerbern. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Gruppe oft keinen oder nur einen Hauptschulabschluss hat.
Warum man die Zahlen unbesetzter Stellen kritisch betrachten sollen
Die Zahl der unbesetzten Stellen steigt seit Jahren. Davon sind vor allem Handwerksberufe betroffen. Diese Plätze beziehen sich jedoch nur auf die Zahlen der Arbeitsagenturen oder Jobcenter. Sie ist daher nur bedingt aussagefähig, weil viel Meisterinnen und Meister ihre Lehrstellen nicht dort melden. Es gibt keine Meldepflicht. Manche haben auch schlechte Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den für die Vermittlung verantwortlichen Stellen gemacht und verzichten lieber auf diese Dienstleistung.
Lösung Ausbildungsabgabe?
Die tatsächliche Anzahl der zur Verfügung stehenden Lehrstellen dürfte um ein Vielfaches höher sein, denn unter Berücksichtigung aller rechtlichen Rahmenbedingungen kann in fast jedem Handwerksbetrieb ausgebildet werden. Auch die Zahl der Jugendlichen, die eine Lehrstelle suchen, dürfte falsch sein. Denn bei Weitem melden sich nicht alle zur Vermittlung bei der Arbeitsagentur oder im Jobcenter. Auf Grundlage dieser falschen Zahlen ist übrigens immer wieder der Ruf nach einer Ausbildungsabgabe zu hören.
Hier gilt zu bedenken:
- Wenn eine Abgabepflicht mit der tatsächlichen Ausbildungsleistung verbunden würde, müssten auch Meisterinnen und Meister, bei denen keine geeigneten Bewerbungen eingehen, die Strafabgabe zahlen, obwohl sie ausbilden wollen.
- Im Zweifel müssten auch Meisterinnen und Meister in Regionen die Ausbildungsabgabe zahlen, in denen der Ausbildungsmarkt ausgeglichen ist.
- Wird das Angebot an eingekauften Ausbildungsplätzen nach den Wünschen der Jugendlichen ausgerichtet, wird voraussichtlich die Jugendarbeitslosigkeit steigen, da im Zweifel am Bedarf der Handwerksbetriebe vorbei ausgebildet wird.
Ihr Ausbildungsberater Peter Braune
Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.