Das Bundesfinanzministerium hat das Muster der neuen Anlage EÜR veröffentlicht. Wer seinen Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, kann daraus ablesen, wie Belege zeitsparend abgeheftet werden können.
Ermittelt ein selbstständiger Handwerker seinen Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG, muss er seine Einkommensteuererklärung einschließlich der Anlage EÜR in elektronischer Form an das Finanzamt übermitteln. Die Anlage EÜR mit ihren vielen Zeilen zur Erfassung der Betriebsausgaben zeigt, wie Unternehmer ihre Eingangsrechnungen aufbewahren sollten.
Das Muster der neuen Anlage EÜR mit allen Anlagen kann unter www.bundesfinanzministerium.de abgerufen oder eingesehen werden (BMF, Schreiben vom 31. August 2023, Az. IV C 6 – S 2142/22/10002:010).
Spart Zeit und Kosten
Unternehmer, die kein elektronisches Buchführungsprogramm verwenden, sondern alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen in einem Ordner sammeln, sollten die Belege am besten so abheften, wie sie in der Anlage EÜR zu erklären sind. Die Ablage der Belege im Ordner nach den Zeilen der Anlage EÜR hat folgende Vorteile:
- Werden die Unterlagen an den Steuerberater gegeben, dürfte das Honorar niedriger ausfallen, wenn die Steuerbelege in der Steuerkanzlei nicht mehr sortiert werden müssen.
- Wer seine Anlage EÜR selbst erstellt und schon heute seine Belegablage an die Anlage EÜR anpasst, spart beim Ausfüllen der Anlage EÜR Zeit.
Steuertipp: Ist das Belegablagesystem erst einmal eingerichtet und auf die Anlage EÜR 2023 angepasst, kann dieses System auch auf die Belegablage 2024 übertragen werden. Zwar gibt es jedes Jahr Anpassungen bei der Anlage EÜR, diese sind aber in der Regel minimal. Wer also jetzt ein wenig Zeit investiert, ist später beim Sortieren der Buchhaltungsbelege schneller. dhz
