Immobilien steuerfrei übertragen Erbschaftsteuer: Was tun, wenn das Geld dafür nicht da ist?

Wenn eine Immobilie vererbt wird, kann die Freude groß sein: Bis Wohnung oder Haus versteuert werden müssen. Seit diesem Jahr müssen Erben sogar mit einer deutlich höheren Erbschaftsteuer rechnen. Doch auch wenn das Geld dafür fehlt, gibt es Möglichkeiten.

Kleine Einfamilienhäuser aus der deutschen Nachkriegszeit.
Kleine Einfamilienhäuser aus der deutschen Nachkriegszeit. - © hydebrink - stock.adobe.com

Viele Erben freuen sich zunächst über die geerbte Wohnung in einem beliebten Stadtteil in München, Stuttgart oder Berlin. Spätestens, wenn das Finanzamt dann an die Erbschaftsteuer erinnert, kommt der Schreck. Das Haus oder die Wohnung ist zwar viel wert, für die Steuer fehlt aber das Geld. Liegt der Wert der Erbschaft inklusive der Immobilie über den Freibeträgen von 500.000 Euro für Ehegatten und Lebenspartner und 400.000 Euro für Kinder, müssen Erben seit diesem Jahr sogar mit einer deutlich höheren Erbschaftschafsteuer rechnen, weiß Samir Zakaria, Immobilienexperte und Vermögensverwalter bei der Hansen & Heinrich AG. Die Bundesregierung hatte eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, dass 2006 ein neues Berechnungsverfahren forderte. Seitdem muss der tatsächliche Wert einer Immobilie versteuert werden. Zuvor wurde ein deutlich niedrigerer sogenannter Einheitswert angenommen. "Nachdem die Preise in den letzten Jahren so stark gestiegen sind, dürften einige Immobilienwerte über den Freibeträgen liegen, vor allem in den Großstädten", meint Zakaria.

Erbschaftsteuer: "Da ist viel Panikmache dabei"

Um die anfallende Erbschaftsteuer zu bezahlen, haben viele Erben Angst, dass sie ihr Elternhaus oder die geerbte Wohnung verkaufen müssen. Gerade in der jetzigen Zeit mit fast flächendeckend fallenden Immobilienpreisen kein gutes Geschäft.

"Da ist viel Panikmache dabei", meint Carmen Bandt von der Kidron Vermögensverwaltung in Stuttgart. Ein Zwangsverkauf sei in vielen Fällen überhaupt nicht notwendig.

"Wenn die Wohnung oder das Haus abbezahlt ist, kann man für die Erbschaftsteuer einen Kredit aufnehmen. Als Sicherheit dient die Immobilie", sagt Bandt. Bei vermieteten Objekten lässt sich der Kredit mit den Mieteinnahmen zurückzahlen. Sind noch Schulden auf dem Haus, müssen diese ohnehin vom Immobilienwert abgezogen werden. Dann rutscht man vielleicht wieder unter den Freibetrag.

Die aktuellen Freibeträge für Erbschaft- und Schenkungssteuer

PersonenSteuerklasseFreibeträge
Ehegatte/LebenspartnerI500.000 Euro
KinderI400.000 Euro
EnkelI200.000 Euro
Eltern, Großeltern, UrenkelI100.000 Euro
Nichten/Neffen, Geschwister, geschiedene EheleuteII20.000 Euro
Andere PersonenIII20.000 Euro
Quelle: V-Bank

Eine zweite Möglichkeit ist das Gespräch mit dem Finanzamt. "Wenn ein vermietetes Haus oder eine Mietwohnung verkauft werden müsste, damit der Erbe die Steuer bezahlen kann, kann das Finanzamt die Zahlung zinslos für bis zu zehn Jahre stunden", erklärt Bandt. Das gleiche gelte, wenn der Erbe das elterliche Haus oder die Wohnung selbst bewohnt. Bei diesem sogenannten Familienheimprivileg fällt keine Erbschaftsteuer an, wenn nach dem Erbfall der Ehepartner oder eines der Kinder innerhalb von sechs Monaten in die geerbte Immobilie einzieht. Außerdem müssen sie mindestens zehn Jahre darin wohnen bleiben und das Elternhaus darf nicht mehr als 200 Quadratmeter Wohnfläche haben. Doch selbst dann wird es günstiger. Versteuert wird nur, was über diese Fläche hinausgeht. "Das ist vor allem für diejenigen gedacht, die das Elternhaus übernehmen wollen", begründet Bandt die Ausnahme.

Auch wenn die Erbschaftsteuer die Erben finanziell überfordern würde, kann das Finanzamt die Steuer auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. "Auf jeden Fall sollte man in so einem Fall mit den Behörden und einem Steuerberater oder Anwalt sprechen", empfiehlt Bandt.

Erbschaftsteuer fällt weg, wenn Immobilie rechtzeitig verschenkt wird

"Eine weitere Möglichkeit ist es, die Immobilie rechtzeitig an die Kinder zu verschenken", ergänzt Zakaria. Das sollte schrittweise erfolgen, denn "nach zehn Jahren kann der Steuerfreibetrag erneut eingesetzt werden. Daher ist eine frühzeitige Übertragung sinnvoll, wenn deren Wert deutlich über den Schenkungsfreibeträgen liegt", sagt Zakaria. Wer frühzeitig anfängt, kann so auch teure Immobilien steuerfrei übertragen. Dabei lassen sich die Eigentümer, meist die Eltern, ein Nießbrauchrecht einräumen. Sie können dann lebenslang in der Immobilie wohnen bleiben.

"Die Schenkung sollte immer ein Anwalt ausarbeiten", rät Zakaria. Dann ließen sich auch Einzelheiten wie ein Rückfallrecht, ein Verkaufsverbot oder die Vermietung der Immobilie, etwa dass bei einem Umzug in ein Seniorenheim der Schenker weiter die Mieteinnahmen bekommt, regeln. Zudem mindert der Nießbrauch den Wert der Immobilie und damit die Schenkungsteuer.

Diese Steuersätze gelten

Erbschaft bis Steuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
75.000 Euro7 Prozent15 Prozent30 Prozent
300.000 Euro11 Prozent20 Prozent30 Prozent
600.000 Euro15 Prozent25 Prozent30 Prozent
6.000.000 Euro19 Prozent30 Prozent30 Prozent
13.000.000 Euro23 Prozent35 Prozent50 Prozent
26.000.000 Euro27 Prozent40 Prozent50 Prozent
mehr als 26.000.000 Euro30 Prozent43 Prozent50 Prozent
Steuerklasse I: Ehepartner/eingetragene Lebenspartner, Kinder
Steuerklasse II: Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, geschiedene Ehegatten
Steuerklasse III: alle anderen Angehörigen 

Quelle: V-Bank