Preisnachlässe wie Skonto, Rabatt und Bonus gehören zum buchhalterischen Alltag. Dennoch herrscht nicht selten Unsicherheit darüber, wie Betriebe Preisnachlässe beim Einkauf richtig verbuchen müssen. Mit diesen Buchungsvorlagen sind Betriebe auf der sicheren Seite.

1. Skonto bei Einhaltung der Zahlungsfrist
Skonto ist die am häufigsten anzutreffende Form eines Preisnachlasses. Bei Skonti werden Nachlässe bei Einhaltung bestimmter vorgegebener Zahlungsziele gewährt. Kunden dürfen in der Regel zwei bis drei Prozent der Summe vom Rechnungsbetrag abziehen, wenn sie innerhalb der vorgegebenen Frist zahlen. In der Buchhaltung ist dabei zunächst häufig nicht klar, ob die Rechnung innerhalb des Zahlungsziels beglichen wird, sodass die Buchhaltung die Rechnungssumme erst einmal in voller Höhe erfasst. Sobald dann die Rechnung bezahlt wird, ist der ursprünglich eingebuchte Rechnungsbetrag um das Skonto zu korrigieren und die entsprechende Vorsteuerkorrektur zu buchen. Im Standardkontenrahmen stehen verschiedene Konten für die Skontibeträge zur Verfügung. Es bietet sich an, ein Automatikkonto zu verwenden, da dann die Skontobuchung und die entsprechende Vorsteuerkorrektur in einem Schritt verbucht werden können.
Buchungskonten im Standardkontenrahmen 04
5730 Erhaltene Skonti
5731 Erhaltene Skonti 7 % Vorsteuer
5736: Erhaltene Skonti 19 % Vorsteuer
Buchungsbeispiel Skonto
Unternehmer Huber kauft bei Unternehmer Bauer (buchhalterische Kreditorennummer 71000) am 5. Juli Ware für 5.950 Euro brutto. Die Rechnung weist folglich einen Nettobetrag von 5.000 Euro und zugehörige Umsatzsteuer 19 % von 950 Euro aus. Bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen darf Unternehmer Huber einen Skontobetrag von drei Prozent von der Rechnung abziehen.
Buchungen mit Konten des Standardkontenrahmens SKR 04:
Einbuchung Rechnung
1. 5400 Wareneingang 19 % Vorsteuer an 71000 Kreditor Bauer 5.950 Euro
Buchung Zahlungsvorgang
2. 71000 Kreditor Bauer 5.950 Euro an 1800 Bank 5.771,50 Euro + an 5736 Erhaltene Skonti 19 % Vorsteuer 178,50 Euro
Darstellung auf den Konten
| Konto 5400 Wareneingang 19 % | Soll | Haben |
| 1. | 5.000 Euro | |
| Konto 71000 Kreditor Bauer | Soll | Haben |
| 1. | 5.950 Euro | |
| 2. | 5.950 Euro |
| Konto 1800 Bank | Soll | Haben |
| 2. | 5.771,50 Euro | |
| Konto 1406 Vorsteuer 19 % | Soll | Haben |
| 1. | 950 Euro | |
| 2. | 28,50 Euro |
| Konto 5736 Erhaltene Skonti 19 % Vorsteuer | Soll | Haben |
| 2. | 150 Euro | |
2. Rabatt – Preisnachlass direkt bei Kauf
Die klare Unterscheidung zwischen den Nachlasstypen Rabatt und Bonus fällt oft schwer, dabei gibt es ein ganz klares Differenzierungsmerkmal: Unternehmen vereinbaren Rabatte in der Regel sofort bei Kauf. Die Voraussetzungen für Rabattgewährung sind vielfältig. Diese reichen von Rabatten für treue Kunden über Mitarbeiterrabatte bis hin zu Mengenrabatten bei Kauf einer bestimmten Produktanzahl. Noch bevor überhaupt eine Rechnung erstellt wird ist klar, wie hoch der gewährte Preisnachlass ist. Der Rabatt wird also direkt in der Rechnung berücksichtigt und abgezogen, sodass Betriebe diese Art des Preisnachlasses buchhalterisch nicht separat erfassen müssen (zur Übersichtlichkeit aber separat buchen können).
Die folgenden Konten können Betriebe für eine separate Buchung verwenden:
Buchungskonten im Standardkontenrahmen 04
Buchung SKR 04: 5770 Erhaltene Rabatte
Buchung SKR 04: 5780 Erhaltene Rabatte 7 % Vorsteuer
Buchung SKR 04: 5790: Erhaltene Rabatte 19 % Vorsteuer
3. Bonus – Nachlass im Nachhinein
Boni erhalten Unternehmen im Gegensatz zum Rabatt erst nach dem Einkauf, zum Beispiel bei Erreichen eines gewissen vereinbarten Ziels. Oft finden sich Bonusvereinbarungen in gestaffelter Form bei Erreichen definierter Umsatzstufen. Bei Boni müssen Unternehmen für die buchhalterische Erfassung unterscheiden, ob die Bonuszahlungen direkt zu einer Bestellung/Anschaffung gehören oder ob diese gesammelt für mehrere Bestellungen gewährt werden. Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRuG) wurde die Buchung von Boni in der Handelsbilanz nochmals deutlich gemacht. Unternehmen dürfen Boni nur dann als Anschaffungspreisminderungen erfassen, wenn diese auch direkt den erworbenen Vermögensgegenständen zugeordnet werden können. Ist dies nicht der Fall, buchen Betriebe die Boni als sonstige betriebliche Erträge.
Buchungskonten im Standardkontenrahmen 04
Buchung SKR 04: 5750: Erhaltene Boni 7 % Vorsteuer
Buchung SKR 04: 5760: Erhaltene Boni 19 % Vorsteuer
Buchungsbeispiel direkt zurechenbarer Bonus
Unternehmer Huber kauft bei Unternehmer Bauer (buchhalterische Kreditorennummer 71000) am 5. Juli Ware in Höhe von 11.900 Euro brutto. Die Rechnung weist also 10.000 Euro netto zzgl. 19 % USt 1.900 Euro aus. Unternehmen Huber erhält dafür Ende Juli einen einzeln zurechenbaren Bonus von fünf Prozent.
Buchung Wareneinkauf
1. 5400 Wareneinkauf 19 % an 71000 Kreditor Bauer 11.900 Euro
Buchung Bonus
2. 71000 Kreditor Bauer 595 Euro an 5760 erhaltene Boni 19 % Vorsteuer 595 Euro
Darstellung auf den Konten
| Konto 5400 Wareneingang 19 % | Soll | Haben |
| 1. | 10.000 Euro | |
| Konto 71000 Kreditor Bauer | Soll | Haben |
| 1. | 11.900 Euro | |
| 2. | 595 Euro |
| Konto 1406 Vorsteuer 19 % | Soll | Haben |
| 1. | 1.190 Euro | |
| 2. | 95 Euro |
| Konto 5760 Erhaltene Skonti 19 % Vorsteuer | Soll | Haben |
| 2. | 500 Euro | |
Übrigens: Wenn Betriebe Boni erst im Folgejahr erhalten, ist zu prüfen, ob bereits zum Bilanzstichtag ein Anspruch auf die Boni als Forderung einzubuchen ist. Wichtig ist dabei jedoch, dass die umsatzsteuerliche Korrektur erst dann erfolgen darf, wenn die Entgeltänderung tatsächlich eingetreten ist.