Eilantrag erfolgreich Heizungsgesetz kommt erst nach Sommerpause ins Parlament

Das Bundesverfassungsgericht stoppt die geplante Verabschiedung des Heizungsgesetzes im Bundestag. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte zuvor einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Vertreter des Handwerks sprechen von einem "Klassenbucheintrag" für die Ampel.

Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte beim Bundesverfassungsgericht argumentiert, dass seine Rechte als Abgeordneter erheblich verletzt worden seien. - © picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Das Bundesverfassungsgericht hat die für Freitag geplante Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundestag im Eilverfahren gestoppt. Die zweite und dritte Lesung dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden, entschied das höchste deutsche Gericht. Es hatte Zweifel daran angemeldet, dass die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt blieben. Jetzt soll das Gebäudeenergiegesetz nach der Sommerpause im Parlament weiter beraten werden. Das gaben die Ampelfraktionen am frühen Nachmittag bekannt.

In einer gemeinsamen Erklärung der Fraktionsspitzen von FDP, Grünen und SPD hieß es: "Die Koalitionsfraktionen werden noch heute für die nächste reguläre Sitzungswoche Anfang September beantragen, die 2./3. Lesung des Gebäudeenergiegesetzes auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen. Wir, die Koalitionsfraktionen, haben gemeinsam vereinbart, dass wir dem Bericht und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie in der in dieser Woche beschlossenen Form zustimmen werden."

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Heilmann sieht Parlamentarismus gestärkt

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte zuvor beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt. Er hatte argumentiert, dass seine Rechte als Abgeordneter durch das Gesetzgebungsverfahren mit seinen kurzen Fristen erheblich verletzt worden seien. Erst vergangenen Freitag war der Gesetzesentwurf mit entsprechenden Änderungen an die Abgeordneten verschickt worden. Die ersten Anhörungen fanden schon am Montag statt.

Keine Entscheidung zum Inhalt des Heizungsgesetzes

Heilmann sprach nach der Entscheidung der Karlsruher Richter von einem Erfolg für den Parlamentarismus. "Mir ist es seit langem ein Anliegen, dass wir zu besseren Gesetzgebungsverfahren kommen", sagte er. "Zum Inhalt des Heizungsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht gar nichts gesagt. Das habe ich auch gar nicht beantragt", fügte er hinzu.

Gründlichkeit vor Schnelligkeit

Aus seiner Sicht hat er der Ampel-Fraktionen einen Gefallen getan. Wenn das Gesetzgebungsverfahren nicht ordentlich ablaufe, bestehe die Gefahr, ein formell verfassungswidriges Gesetz zu beschließen. "Und deswegen kann man die Ampel nur auffordern, jetzt das Verfahren so zu machen, dass das Gesetz keine formelle Verfassungswidrigkeit in sich trägt", fügte er hinzu. Deswegen sei es jetzt das Mindeste, dass sich der Ausschuss nochmal gründlich mit den Bedenken und Einzelfragen der Expertenanhörung befasst, sagte er mit Blick auf Themen wie Förderung und Vernetzung mit der kommunalen Wärmeplanung.

Dittrich: Gewonnene Zeit gut nutzen

Handwerkspräsident Jörg Dittrich kann die Entscheidung aus Karlsruhe gut nachvollziehen. "Wir haben von Beginn an gesagt: Dieses Gesetz braucht intensive Beratung; ein 'Durchpeitschen' verbietet sich", sagte er im Interview mit dem Handelsblatt. "Die Politik wäre jetzt gut beraten, die Zeit bis zum Herbst zu nutzen, in einem geordneten Verfahren zunächst Förderkonzept und Wärmeplanung abzuschließen und dann ein stimmiges Gesamtpaket mit angemessenen Übergangsfristen auf den Weg zu bringen, das die Betriebe in die Lage versetzt, ihre Kunden verlässlich zu beraten und es umzusetzen", forderte er.

Handwerk BW: Kommt einem Klassenbucheintrag gleich

Für Handwerk BW-Präsident Rainer Reichhold gleicht die Entscheidung der Verfassungsrichter einem "Klassenbucheintrag" für den Versuch der Bundesregierung, das Heizungsgesetz jetzt irgendwie durchzudrücken. "Das sollte nicht nur in Berlin zu einem Umdenken in der Politik führen. Bundes- wie Landesregierungen müssen dringend mehr Ruhe und Verstand in demokratisch festgelegte Prozesse bringen", forderte er. Denn nicht nur Parlamente, auch Verbände und Interessengruppen erhielten Gesetzentwürfe mittlerweile teils mit kürzesten Fristen für Stellungnahmen zu hoch komplexen Fragestellungen.

Heizungsbranche fordert Ende der Hängepartie

Unterdessen fordert die Heizungsbranche endlich ein Ende der Hängepartie. "Die Heizungsbauerbetriebe sind seit Monaten mit einer wachsenden Verunsicherung ihrer Kunden konfrontiert. Eine rechtssichere Beratung über Modernisierungsoptionen im Heizungskeller bleibt mit der von der Ampelkoalition zu verantwortenden Hängepartie in Sachen Gebäudeenergiegesetz nicht möglich", sagte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) Helmut Bramann. Sein Kollege vom Bundesverband der Heizungsindustrie, Markus Staudt, sprach in einer gemeinsamen Erklärung von einer Verlängerung der politisch verursachten und seit Monaten anhaltenden Hängepartie mit einer entsprechenden Verunsicherung der Verbraucher und der gesamten Wertschöpfungskette.

Verbände dringen auf nachhaltig attraktive Förderung

Gemeinsam forderten sie die Politik auf, mit Blick auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch für "nachhaltig attraktive und verlässliche Förderbedingungen zu sorgen. Um bis zum Starttermin keinen Stillstand im Markt auszulösen beziehungsweise den bestehenden zu überwinden, solle deshalb ein Wahlrecht für alle Antragsteller vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt werden. Dieses Wahlrecht solle es den Bürgerinnen und Bürgern erlauben, sich für die jeweils besseren Förderbedingungen – auch nachträglich – zu entscheiden, betonten sie. Bezüglich der Höhe der maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch fordern sie gegenüber dem Entschließungsantrag eine Anhebung auf 45.000 Euro. Bisher ist eine Halbierung der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 Euro auf 30.000 Euro vorgesehen.