Kommentar Habeck hat den Rüffel der Richter verdient

Per Eilantrag hat das Bundesverfassungsgericht die Abstimmung über das Heizungsgesetz gestoppt und der Bundesregierung damit eine schwere Niederlage zugefügt. Die Kritik der Richter ist berechtigt – und reicht weit über das dilettantisch angegangene Heizungsgesetz hinaus.

Das gestoppte Heizungsgesetz ist eine heftige Klatsche für Robert Habeck. - © picture alliance / photothek | Thomas Trutschel

Das Bundesverfassungsgericht hat die Abstimmung über das Gebäudeenergiegesetz vorerst unterbunden. Das ist ein Rückschlag für Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen), aus dessen Ministerium das dilettantisch verfertigte Gesetz stammt. Und es ist eine wohlverdiente Niederlage für die Ampel-Koalition. Denn SPD, Grüne und FDP wollten auf Biegen und Brechen ein unfertiges Gesetz durchdrücken, vor dem viele Experten – auch aus dem Handwerk – gewarnt hatten.

Die obersten Richter kritisierten nicht etwa den Inhalt von Habecks Heizungsgesetz, obwohl es auch dafür reichlich Gründe gegeben hätte. Sie missbilligten vielmehr die Art und Weise, wie das Gesetz zustande kommen sollte. Allen Ernstes wollte die Koalition eine derart komplexe Regelung mit milliardenschweren Auswirkungen auf Millionen Menschen in zehn Tagen durchpeitschen.

Formal sauber, tatsächlich eine Farce

Bis kurz vor der Abstimmung lag kein schriftlicher Gesetzentwurf vor, mit dem sich der Bundestag hätte befassen können. Am vergangenen Wochenende schließlich wurde den Abgeordneten ein eilig zusammengedengeltes Papier zugestellt – ein Dschungel an Paragrafen, durch den sie sich mühsam durchkämpfen sollten. Die Expertenanhörung am Montag trug den Charakter einer Show, denn es blieb ja keine Zeit mehr, die berechtigten Einwände der Fachleute noch ins Gesetz einzuarbeiten. Formal wurde der vorgegebene Weg der Gesetzgebung eingehalten, in Wahrheit grenzte das ganze Verfahren an eine Farce.

Das Versagen der Ampel-Koalition wiegt umso schwerer, weil hier drei Parteien zusammen regieren, die bei jeder Gelegenheit betonen, die Menschen "mitnehmen" und ihre Politik "erklären" zu wollen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) führte sogar seinen Wahlkampf unter dem Leitwort "Respekt". In der politischen Auseinandersetzung um das Heizungsgesetz zeigte sich das Kabinett indes arrogant bis unbelehrbar.

Habeck ließ zwei Chancen verstreichen

Zwei Chancen hat Bundeswirtschaftsminister Habeck verstreichen lassen, ein realistisches, praxisnahes und weithin akzeptiertes Gebäudeenergiegesetz vorzulegen. Hoffentlich erliegt die Ampel-Koalition nun nicht der Versuchung, das Vorhaben doch noch trotzig in diesem Sommer durchzudrücken. Das Gebäudeenergiegesetz ist auf Generationen angelegt und beeinflusst Gesellschaft und Wirtschaft für die nächsten Jahrzehnte. Da kommt es auf ein paar Wochen nicht an. Die Landtagswahlen in Hessen und Bayern jedenfalls sind kein zureichender Grund, ein schlechtes Gesetz durchzupeitschen, allein damit Ruhe einkehren möge.

Was noch alles zu erledigen ist, haben die Experten hinlänglich ausbuchstabiert. Es muss klargestellt werden, wie der Austausch einer Heizung gefördert wird. Die kommunale Wärmeplanung und das Heizungsgesetz müssen besser verzahnt werden. Und Habeck muss eine Antwort darauf geben, wie das deutsche Gebäudeenergiegesetz und die ambitionierten, um nicht zu sagen: aberwitzigen, Brüsseler Pläne zur Sanierung von Immobilien zusammengehen.

Qualität der Gesetze lässt nach

Abseits vom politischen Alltagsgeschäft täte die Bundesregierung gut daran, aus dem unrühmlichen Vorgang Lehren zu ziehen. Juristen und Verbandsvertreter beklagen seit Jahren, dass nicht nur die Qualität der Gesetze, sondern auch die Qualität der Gesetzgebungsprozesses nachgelassen hat. Gesetze werden inzwischen oft mit heißer Nadel gestrickt und sind so schlampig geschrieben, dass ständig Korrekturen nachzuschieben sind. Die Fristen für Verbände, sich mit komplizierten Gesetzen zu befassen, sind viel zu knapp bemessen. Sie fühlen sich häufig überrumpelt und sollen sich in Tagen oder gar Stunden Urteile bilden. Gesetze entstehen nicht im luftleeren Raum, sondern müssen gesellschaftliche Strömungen und die Grenzen der Belastbarkeit berücksichtigen. Die Bürger sind in einem solchen Verfahren Partner und nicht bloß Rechtsunterworfene – oder gar Untertanen. Zuletzt hat die Bundesregierung abgehoben agiert und Gespür für die Stimmung in der Bevölkerung vermissen lassen. Den Weckruf des Bundesverfassungsgerichts können Scholz und Habeck diesmal nicht überhören.