Verbändeanhörung Heizungsgesetz: Handwerksverbände sehen Licht und Schatten

Bei der Verbändeanhörung zum Heizungsgesetz fordern Vertreter des Handwerks mehr Klarheit in der Förderkulisse. Andernfalls würden zu viele Verbraucher vor einer Entscheidung zurückschrecken.

Handwerkspräsident Jörg Dittrich lobt das Bekenntnis zu einer "echten Technologieoffenheit". - © Ingo Bartussek - stock.adobe.com

Handwerksverbände sehen im geplanten Gebäudeenergiegesetz nach wie vor Licht und Schatten. "Es wird höchste Zeit, dass etwas passiert", sagte Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) bei der jüngsten Verbändeanhörung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG). Mittlerweile liege ein konstruktiver Gesetzesvorschlag vor, über den man reden könne und der hoffentlich bald verabschiedet werde. Nur so könne die Verunsicherung im Markt aufgehoben werden.

Klare Förderkulisse gefordert

Wie andere Verbände kritisierte auch der ZVSHK die kurze Frist zur Beurteilung der geplanten Änderungen für das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Sowohl Bramann wie auch Handwerkspräsident Jörg Dittrich bemängeln außerdem die fehlende Verknüpfung durch eine flankierende und klare Förderkulisse. Dass bisher nur "das Vorlegen eines Förderkonzeptes bis zum Herbst gefordert wird, ist nicht akzeptabel", heißt es in der Stellungnahme des ZVSHK zur Expertenanhörung.

Handwerksverbände begrüßen stärkere Technologieoffenheit

ZDH-Präsident Jörg Dittrich bewertet es ebenfalls positiv, dass sich die Ampel beim Heizungsgesetz mittlerweile zu einer "echten Technologieoffenheit" bekennt. "Das insbesondere Holzpellets und die Nutzung von Holzabfällen für holzverarbeitende Betriebe weiter möglich sind, ist gut und wichtig", sagte er zu den geplanten Änderungen des GEG. Positiv bewerten ZDH und ZVSHK darüber hinaus die Verzahnung des Heizungsgesetzes mit der kommunalen Wärmeplanung. Allerdings sehen sie auch hier noch viele offene Fragen. 

Noch offene Fragen bei der Wärmeplanung

Nach Ansicht der Handwerksverbände ist es nicht nachvollziehbar, dass eine Pflicht zum Heizungstausch nach Ablauf der Frist zur Erstellung einer Wärmeplanung 2026 und 2028 auch dann gelten soll, wenn dort keine Wärmeplanung vorliegt. Dies sei verfassungsrechtlich problematisch und setze gerade kleinere Kommunen unter Druck, heißt es.

ZVSHK fordert ausreichende Übergangsfristen

Entscheidend sind für den ZVSHK auch ausreichende Übergangsfristen. "Vor dem Hintergrund langer Vorlaufzeiten wurden und werden bereits seit geraumer Zeit Aufträge nach aktuell gültiger Gesetzeslage abgeschlossen, die erst im Jahr 2024 zur Anwendung kommen", heißt es in der Stellungnahme des ZVSHK zur Verbändeanhörung. "Eine Befristung auf Liefer- und Leistungsverträge, die vor dem 19. April 2023 geschlossen wurden, ist insofern untragbar." Stattdessen sei der "Veröffentlichungstermin des Gesetzes im Bundesanzeiger als relevant heranzuziehen", heißt es in der Stellungnahme.

Heizungsindustrie spürt massive Verunsicherung im Markt

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Heizungsindustrie, Markus Staudt, sprach angesichts der anhaltenden Debatte über das GEG von einer "massiven Verunsicherung" von Verbrauchern und der Heizungsindustrie. Die Heizungsmodernisierung habe zugenommen in den vergangenen Jahren. Allein im vergangenen Jahr seien 880.000 Heizungen modernisiert worden.

Klare Rahmenbedingungen wichtig

Mit Blick auf das kommende Jahr sei eine Planung der Produktion angesichts ungeklärter Rahmenbedingungen und der tatsächlichen Nachfrage des Marktes aber immer noch schwierig. "Klarheit ist jetzt unbedingt geboten", fügte er mit Blick auf die abschließenden Beratungen des Gesetzes im Bundestag. Dies gelte auch für die Förderbedingungen, ansonsten würden die Menschen nur abwarten. "Erste Bremsspuren im Markt sehen wir schon", sagte er etwa mit Blick auf Wärmepumpen.