Digitalisierung der Energiewende Smart Meter: Verpflichtender Einbau startet 2025

Intelligente Stromzähler – Smart Meter – sollen dabei helfen, den Strom aus erneuerbaren Energien effizienter und kostengünstiger zu nutzen. Ab 2025 beginnt der verpflichtende Einbau für einige Stromverbraucher und PV-Anlagenbetreiber. Über die Details und wie das E-Handwerk mit den neuen Pflichten umgeht.

Smart Meter
Die Energiewende braucht Smart Meter, damit das Angebot und die Nachfrage von erneuerbarem Strom gesteuert und kontrolliert werden können. - © ARVD73 – stock.adobe.com

Zur Energiewende gehört weit mehr als die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), das Aufrichten von Windrädern und der Einbau von Wärmepumpen. Auch die Leitungen und Netze müssen auf das Einspeisen von Energie aus verschiedenen Quellen umgestellt werden, auf eine volatile Energieproduktion und darauf, dass die Nutzung an den Bedarf angepasst wird, um Kosten zu sparen. Das alles zusammen mit der zunehmenden Sektorkopplung in den Bereichen Mobilität und Wärme bedarf einer intelligenten Steuerung und eines hohen Grades an Digitalisierung. Die Digitalisierung der Stromnetze beginnt daher mit der Installation intelligenter Stromzähler, sogenannter Smart Meter.

Damit diese dort eingebaut werden, wo ihr Einsatz am sinnvollsten ist, hat die Bundesregierung den Einbau von Smart Metern gesetzlich verankert. Konkret ist das im "Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" geschehen, das im Mai 2023 in Kraft trat. Darin ist unter anderem festgelegt, dass der sogenannte Rollout verpflichtend ab 2025 startet.

Smart Meter: Das gilt ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 haben die Messstellenbetreiber die Pflicht, bei bestimmten Stromverbrauchern sowie PV-Anlagenbetreibern – konkret bei denjenigen, die pro Jahr zwischen 6.000 Kilowattstunden und 100.000 Kilowattstunden (kWh) verbrauchen bzw. eine PV-Anlage mit sieben bis 100 Kilowatt (kW) installierte Leistung besitzen – Smart Meter zu installieren. Außerdem gilt: Wenn nach dem 1. Januar 2024 eine Wärmepumpe oder eine Ladestation installiert wurde, die gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz für den Netzbetreiber steuerbar sein muss, um im Ausnahmefall eine Netzüberlastung zu verhindern, ist der Einbau eines Smart Meters verpflichtend.

Für Haushalte und Betriebe, die in keine der oben genannten Kategorien fallen, gibt es keine solche Einbau-Pflicht. Sie können aber auf freiwilliger Basis die Installation eines Smart-Meters beim Messstellenbetreiber in Auftrag geben.

Smart Meter: Schrittweiser Einbau ab 2025 für Verbraucher großer Strommengen

Mit dem aktuell geltenden Gesetz wurden neben den zeitlichen Abläufen zum Einbau der Smart Meter (siehe unten) auch Obergrenzen für die jährlich anfallenden Smart-Meter-Gebühren definiert. Gleichzeitig wurde festgelegt, wie diese zwischen den Verbrauchern und den Netzbetreibern aufgeteilt werden. Zwar erwägt die aktuelle Regierung eine Reform der Regelungen und Verbraucherzentralen warnen aktuell vor möglichen Kostenerhöhungen. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) hält es aufgrund des engen Zeitplans und der politischen Situation jedoch für äußerst unwahrscheinlich, dass es bereits zum Einbaustart 2025 zu einer Erhöhung der Smart-Meter-Gebühren kommt.

Diese Anpassungen sind Teil eines umfangreichen Gesetzespakets, das gerade erst in den Bundestag eingebracht wurde. Der Verband rechnet nicht damit, dass der aktuelle Bundestag diese noch beschließen wird. Was in der neuen Legislaturperiode folgt, bleibt abzuwarten.

Aber wer genau hat eine gesetzliche Pflicht, Smart Meter installieren zu lassen? Ist für die Installationen ausschließlich das Elektrohandwerk zuständig – und kann die Branche das angesichts der vielen Aufgaben im Zusammenhang mit der Energiewende überhaupt stemmen? – Fragen und Antworten im Überblick.

Was sind Smart Meter und wie unterscheiden sie sich von herkömmlichen Stromzählern?

Smart Meter sind vernetzte Messgeräte für Strom, die Verbrauchsdaten automatisch an die Anbieter übertragen und auch für die Nutzer sichtbar machen – an den Geräten selbst und auch per App. Dadurch können Stromnetzbetreiber die Auslastung der Netze besser steuern und überwachen, was vor allem mit der wachsenden Menge an Strom aus erneuerbaren Energien wichtig wird. Die Vorteile der Smart Meter liegen besonders in einer effizienteren Messung und Steuerung des Stromverbrauches und der Stromeinspeisung als bei den herkömmlichen Stromzählern.

In Kombination mit variablen Stromtarifen, bei denen der Preis mit dem Angebot an Strom aus Wind und Sonne schwankt, sollen Verbraucher ihre Stromnutzung stärker am Preis ausrichten können. Die variablen Stromtarife sollen die Möglichkeit bieten, dann Strom zu nutzen, wenn dieser preiswert ist und aus erneuerbaren Energien stammt. Die neuen Zähler können auch registrieren, wenn Strom ins Netz eingespeist wird, was für Besitzer von Solaranlagen auf dem Dach oder dem Balkon wichtig ist. Sie können dann vorrangig den eigenen Strom nutzen und so Kosten sparen. Neue angepasste Stromtarife soll es ab 2025 für jeden Abnehmer geben. Derzeit gibt es diese Pflicht nur für große Versorger.

Grundsätzlich besteht ein Smart Meter aus einem digitalen Stromzähler – der eigentlichen Messeinrichtung – sowie einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart Meter Gateway. Diese Einheit ist die Schnittstelle, über die die Stromanbieter die Informationen bekommen. Neu ist bei einem digitalen Stromzähler, dass er nicht nur den aktuellen Zählerstand, sondern den tatsächlichen Stromverbrauch inklusive vieler Details angibt.

Für wen ist der Einbau von Smart Meter gesetzlich vorgeschrieben – und was besagt die Pflicht?

Das "Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" besagt, dass sich die Fristen für den sogenannten Rollout intelligenter Stromzähler vorrangig am Zieljahr 2030 orientieren. Bis zu diesem Datum soll die erforderliche digitale Infrastruktur für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem bereitgestellt sein.

Konkret gilt dabei:

Mit einem Smart Meter soll ausgestattet werden, wer pro Jahr zwischen 6.000 Kilowattstunden und 100.000 Kilowattstunden (kWh) verbraucht bzw. eine PV-Anlage mit sieben bis 100 Kilowatt (kW) installierter Leistung besitzt. Wer weniger verbraucht, kann den Einbau von seinem Messstellenbetreiber verlangen. Dieser muss ihn aber nicht aktiv selbst anbieten. Meldet sich der Kunde, muss der Einbau innerhalb von vier Monaten erfolgen.

Da das Einbautempo von verschiedenen Faktoren abhängt, hat der Gesetzgeber Ziele zur Anzahl der auszutauschenden Zähler formuliert – es gibt also keine Pflicht, 100 Prozent zu erreichen. So sollen bis Ende 2025 20 Prozent der Zähler in dieser Verbrauchsgröße ausgetauscht sein. Bis Ende 2028 sollen es 50 Prozent und bis 2030 95 Prozent sein.

Ab dem Jahr 2028 greifen dann auch Austauschpflichten bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh und Erzeugern mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW. Bis Ende des Jahres müssen bei ihnen 20 Prozent der Zähler ausgetauscht sein. Bis 2030 sollen es 50 Prozent und bis Ende 2032 95 Prozent sein.

Wer baut die Smart Meter ein? Was sagt das Elektrohandwerk zum aktuellen Vorgehen und kann die Branche den beschleunigten Einbau stemmen?

Laut ZVEH sind für den Einbau der Smart Meter die Messstellenbetreiber zuständig. Inwieweit diese bei der Installation wiederum auf Partner-Unternehmen – z.B. aus dem Elektrohandwerk – zurückgreifen, ist derzeit noch nicht absehbar.

Wie hängt der Smart-Meter-Einbau mit der verpflichtenden Steuerbarkeit von Wärmepumpen, Ladestationen und PV-Anlagen zusammen?

Die wachsende Nutzung von Wärmepumpen und Ladestationen führt zu einem größeren Stromverbrauch, während PV-Anlagen immer mehr Strom ins Verteilnetz einspeisen. Beides findet jedoch meist nicht gleichzeitig statt und kann daher jeweils zu Schwankungen in den Netzen beziehungsweise zu einer Überlastung der Netze führen. Um dies zu verhindern, müssen Netzbetreiber die Möglichkeit erhalten, steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen, Wärmepumpen oder PV-Anlagen im Ausnahmefall zu steuern. Damit dies technisch möglich ist, muss man sowohl ein Smart Meter als auch eine Steuerbox installieren. Im Zuge des Smart Meter Rollouts ist anzuraten, beide Geräte möglichst zum gleichen Zeitpunkt einzubauen.  

Das aktuelle Vorgehen sieht der Verband als notwendig an, um die Klimaziele umzusetzen: Smart Meter sind die Voraussetzung dafür, dass Verbraucher von flexiblen Tarifen profitieren können. Wenn die Verbraucher ihren Strombezug flexibilisieren, kann man wiederum Stromerzeugung und -verbrauch besser aufeinander abstimmen. Das wirkt einer Überlastung der Stromverteilnetze entgegen.