Betrug-Mails im Umlauf Steuerrückstände zahlen: Vorsicht vor gefälschten E-Mails

Haben Sie auch schon eine E-Mail des Bundeszentralamts für Steuern erhalten, in denen die umgehende Zahlung von Steuerrückständen angemahnt und mit Pfändung Ihrer Konten gedroht wird? Hierbei handelt es sich um eine plumpe Betrugsmasche. Das sollten Sie auf keinen Fall tun.

Steuertipp
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Viele Unternehmer haben angesichts von Pfändungsandrohungen Angst davor, dass die betrieblichen Konten gesperrt werden könnten und zahlen die vermeintlichen Steuerrückstände lieber. Doch dass es sich um Fälschungen handelt, mit denen Steuerzahlern nur das Geld aus der Tasche gezogen werden soll, lässt sich aus folgenden Gründen schnell enttarnen:

  • Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom Bundeszentralamt für Steuern nur per Brief und niemals per E-Mail oder über Messenger-Dienste zugesandt.
  • Zahlungen für Steuern sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten und niemals mittels eines Links.
  • Die Texte in den E-Mails sind in schlechtem Deutsch verfasst oder enthalten Rechtschreibfehler.
  • Steuerbescheide enthalten zudem grundsätzlich die Telefonnummer des zuständigen Bearbeiters im Bundeszentralamt für Steuern.

Steuertipp: Das Bundeszentralamt (BZSt) für Steuern weist unter www.bzst.de ausdrücklich darauf hin, E-Mails im Namen des BZSt mit Zahlungsaufforderungen zu ignorieren und auf keinen Fall einen Link zu öffnen. Sie können die Betrugs-Mail direkt an BZSt schicken (poststelle@bzst.bund.de). dhz