Wer seine Vermögenswerte mit Blick auf die Generationenfolge vor Zersplitterung bewahren und Streitigkeiten um Aktien, Immobilien und Co. vermeiden möchte, kann mithilfe einer Familienstiftung stabile Rahmenbedingungen schaffen.

Mit einer Asset-Protection-Strategie versuchen viele Vermögende ihr Vermögen – seien es Wertpapiere, Edelmetalle, Kunstwerke, Barvermögen und Immobilien oder unternehmerische Beteiligungen – so zu strukturieren, dass es vor schädlichen Einflüssen bestmöglich geschützt ist. Das können ungünstige steuerliche Wirkungen sein, Streitigkeiten und Pflichtteilsansprüche in der Erbengeneration, Abfindungen bei Scheidung oder Durchgriffe ins Privatvermögen in Haftungssituationen.
Das Problem: Weder das Halten der Assets im Privatvermögen noch die typischen Kapital- und Personengesellschaftsformen bieten ausreichende Möglichkeiten, um eine echte Brandmauer ums Vermögen zu errichten. Daher hat sich in den vergangenen Jahren das Instrument der Familienstiftung profiliert.
Die Familienstiftung als selbstständiges Rechtsinstitut übernimmt die Eigentümerrolle über ein Vermögen, sodass grundsätzlich keine Vermögenswerte aufgespalten werden. Die Stiftung ist eine juristische Person, die "sich selbst gehört". Denn nach der Übertragung an die Familienstiftung ist das Vermögen vollständig dem Privatvermögen des Stifters entzogen.
Volle Kontrolle
Die Kontrolle behält er trotzdem. In der Stiftungssatzung formuliert der Stifter seine Wünsche und Grundsätze. Er legt darin die Einbindung der Familie sowie das Management der Stiftung, die Leitlinien für den Umgang mit den Vermögen und die Ausschüttungsmodalitäten fest. Das führt zu mehr Klarheit bei allen Beteiligten.
Denn die Familie steht jederzeit im Fokus. Sie soll aus den Erträgen des Vermögens versorgt werden. Die Familienstiftung kann zum Beispiel die Schul- und Ausbildungskosten der Kinder übernehmen, kann Zuwendungen an Begünstigte zahlen oder Mitglieder der Stifterfamilie als Vorstände vergüten.
Die Familie profitiert durch klar definierte Ausschüttungsmodalitäten, während die Erträge wesentlich niedriger besteuert werden als auf der privaten Ebene. Auf Erträge innerhalb der Vermögensverwaltung der Stiftung fallen 15 Prozent Körperschaftssteuer an. Die Zuwendungen an die Begünstigten unterliegen der Kapitalertragssteuer, die mit 25 Prozent abgegolten werden. Im Gegensatz zur persönlichen Einkommensbesteuerung, die bis zu 45 Prozent betragen kann.
Erbschaftsteuer sparen
Schenkungs- und erbschaftsteuerliche Risiken werden durch eine Familienstiftung ebenfalls entschärft. Ehegatten können alle zehn Jahre 500.000 Euro steuerfrei erhalten, Kinder 400.000 Euro. Bei größeren Vermögen sind diese Freibeträge schnell aufgebraucht. Die Erbersatzsteuer einer Familienstiftung verhindert den Erbfall im Privatvermögen. Dabei wird alle 30 Jahre ein Erbfall simuliert. Die Familienstiftung zahlt dann Erbschaftsteuer auf ihre Vermögenssubstanz. Durch die Erbersatzsteuer entsteht eine hohe finanzielle Planungssicherheit. Zudem greifen bei der Festsetzung die steuerlichen Freibeträge. Dabei können Stiftungen den Zahlungsmodus frei wählen. Entweder sie zahlen den fälligen Betrag auf einmal, oder aber sie teilen ihn auf 30 gleiche verzinste Jahresbeiträge auf.
Zum Autor: Thorsten Klinkner ist geschäftsführender Gesellschafter der UnternehmerKompositionen GmbH in Meerbusch bei Düsseldorf.