Steuerzahler, die einen Steuerbescheid vom Finanzamt bekommen, sollten diesen unbedingt auf Herz und Nieren prüfen. Denn viele Steuerbescheide sind fehlerhaft. Hier lohnt sich Gegenwehr in Form eines Einspruchs. Hierbei sind einige steuerliche Spielregeln zu beachten. Diese fünf Tipps sollten Handwerker auf dem Schirm haben.

1. Folgen eines Einspruchs
Legt ein Steuerzahler gegen einen Steuerbescheid fristgemäß Einspruch ein, hat das steuerlich folgende Konsequenzen:
Durch den Einspruch ist der Steuerfall wieder völlig offen. Das bedeutet: Der Sachbearbeiter im Finanzamt wird noch einmal jede Angabe und jede Zahl in der Steuererklärung auf Richtigkeit überprüfen und nicht nur die beanstandeten Zahlen im Steuerbescheid.
Durch den Einspruch ändert sich nichts an der Zahlungsaufforderung, die sich im Steuerbescheid befindet. Resultiert die Steuerzahlung aus dem Fehler im Steuerbescheid, kann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden. Nur in diesem Fall kann die Zahlung ans Finanzamt verhindert werden.
Praxis-Tipp: Wird gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt, kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt und die Steuerzahlung nicht geleistet, droht die Festsetzung eines Säumniszuschlags in Höhe von einem Prozent der rückständigen Steuer pro Monat. Das sollte unbedingt vermieden werden.
2. Aussetzungszinsen beachten
Bei einem Einspruch gegen den Steuerbescheid und einem gleichzeitigen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist zu beachten, dass für die Steuern, die nach dem Einspruchsverfahren festgesetzt werden, sogenannte Aussetzungszinsen gezahlt werden müssen. Diese Aussetzungszinsen betragen immerhin 0,5 Prozent pro Monat.
Leider hat das Finanzgericht Münster aktuell klargestellt, dass die Höhe der Aussetzungszinsen von 0,5 Prozent pro Monat nicht verfassungsrechtlich bedenklich sind (FG Münster, Beschluss v. 10. Feruar 2023, Az. 3 V 2464/22; Urteil v. 8. März 2023, Az. 6 K 2094/22 E).
Praxis-Tipp: Trotzdem macht es Sinn, gegen die festgesetzten Aussetzungszinsen Einspruch einzulegen und einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens zu stellen. Denn gegen das Urteil vom 8. März 2023 wurde die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Nun haben die BFH-Richter das letzte Wort.
3. Fristberechnung zum Einspruch
Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid ist nur dann zulässig, wenn er innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids beim Finanzamt eingeht. So wird gerechnet:
| Datum des Steuerbescheids plus drei Tage | = Datum der Bekanntgabe |
| Datum der Bekanntgabe plus Einspruchsfrist von einem Monat | = Tag, an dem Einspruch beim Finanzamt eingehen muss. |
Fällt eine der beiden Fristen auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, verlängert sich die jeweilige Frist automatisch auf den nächsten Werktag im Finanzamt.
4. Was tun, wenn das Finanzamt mehr Steuern möchte?
Da das Finanzamt bei einem Einspruch alle Daten der Steuererklärung erneut prüft, kann es passieren, dass das Finanzamt weitere Fehler findet und dass am Ende sogar eine höhere Steuer anfällt als vor Einlegung des Einspruchs (sog. Verböserung). Doch kein Problem: In diesem Fall muss der Einspruch einfach zurückgenommen werden. Damit bleibt es bei der bisherigen Steuerfestsetzung und die drohenden zusätzlichen Steuernachzahlungen sind vom Tisch.
5. Einspruch lohnt sich meist
Einspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen, lohnt sich übrigens. Einer Statistik des Bundesfinanzministeriums zufolge, bekommen rund 65 Prozent aller Steuerzahler, die Einspruch einlegen, am Ende des Tages Recht und können sich über einen neuen Steuerbescheid mit niedrigeren Steuern freuen. Sollte der Einspruch wider Erwarten nicht zum gewünschten Ergebnis führen, ist das kein Problem. Die Einlegung des Einspruchs ist kostenlos. Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an.