Ausbildungsserie Ausbildungsbeauftragte: Das müssen Betriebe wissen

Ausbildungsbeauftragte und Unterweiser können den Ausbilder unterstützen und unter dessen Verantwortung arbeiten. Welche Tätigkeiten diese Erfüllungsgehilfen übernehmen dürfen und wie man geeignete Beschäftigte im Betrieb identifiziert, erläutert Ausbildungsberater Peter Braune in seiner Ausbildungsserie.

Ausbildungsbeauftragte benötigen keine ausgewiesene formale Qualifikation wie die Ausbildereignungsprüfung. - © Sascha Schneider

In einem größeren Handwerksbetrieb kann es mehrere Personengruppen geben, die direkt an der Lehrlingsausbildung beteiligt sind. Der Arbeitgeber und Meister ist Vertragspartei und übernimmt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Lehrverträge. Mit der Durchführung des Lehrverhältnisses kann er aber berufs- und arbeitspädagogisch geeignet Personen beauftragen. Ihre Bestellung wird bei der zuständigen Stelle angezeigt.

In der Praxis haben sich verschiedene Funktionsbilder entwickelt. Die Ausbildungsleitung ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Lehrzeit verantwortlich. Er oder sie hat die Ausbildung organisatorisch zu sichern, zu planen und zu überwachen. Die Unterweiser oder Ausbildungsbeauftragten sind mit zeitlich oder sachlich begrenzten Teilaufgaben des Ausbildens betraut. Hierzu gehören zum Beispiel die Unterweisung an einem bestimmten Gerät oder die Erläuterung und Anwendung von speziellen Programmen.

Unterweisende und Ausbildungsbeauftragte kümmern sich neben ihrer eigentlichen Tätigkeit um die berufliche Ausbildung. Die Mitwirkung solcher Personen an der Ausbildung ist grundsätzlich möglich. Unter der Verantwortung des Ausbilders können sie bei der Berufsausbildung mitwirken, ohne selbst formal Ausbilder zu sein. Sie sollten jedoch die zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlichen, beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen und persönlich geeignet sein.

Typische Aufgaben von Ausbildungsbeauftragten

Wie weit der Aufgaben- und Verantwortungsbereich geht, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich geregelt. Zu den typischen Aufgaben gehören zum Beispiel:

  • Vermittlung der festgelegten Ausbildungsinhalte,
  • praxisbezogener Unterricht,
  • Erteilung von Arbeitsaufträgen,
  • Anwendung von Arbeits- und Lernerfolgskontrollen,
  • Beurteilung und Förderung der Lehrlinge,
  • Durchsicht der Ausbildungsnachweise,
  • Führen von regelmäßigen Gesprächen,
  • Motivation der Lehrlinge,
  • Rückmeldungen an die Lehrlinge,
  • Rückmeldungen an die Ausbildungsverantwortlichen,                                                                                

Suche nach geeigneten Ausbildungsbeauftragten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um geeignete Personen für solche Tätigkeiten zu gewinnen. Im Idealfall melden sich Beschäftigte freiwillig. Eine hohe Eigenmotivation ist eine sehr gute Grundvoraussetzung. Motivierend können hier unter Umständen Funktionszuschläge oder besondere Vergünstigungen wirken. Ein anderer Weg kann sein, dass die Verantwortlichen aus dem Personalbereich nach geeigneten Fachkräften suchen und diese in den Fachbereichen direkt ansprechen.

Auf jeden Fall gehört die Tätigkeit in die Stellenbeschreibungen und dann in ein Ernennungsschreiben. Das kann zum Beispiel so aussehen:

  • Vermittlung von fachspezifischem Wissen und die Unterstützung bei der Anwendung des bereits erworbenen theoretischen Wissens.
  • Kontrolle der bereichsinternen Einhaltung des Durchlaufplans.
  • Begleitung sowie die Unterstützung bei den betrieblichen und damit in Verbindung stehenden persönlichen Schwierigkeiten.
  • Mitwirkung im Entscheidungsprozess bei der Einstellung, bei der Durchführung von Beurteilungsgesprächen und Erstellung von Ausbildungszeugnissen.
  • Kommunikation mit dem Personalbereich bezüglich des Entwicklungsstands und der Arbeitsergebnisse.

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.