Ein Meister möchte in seinem Betrieb einen Azubi einstellen. Welche Fähigkeiten darf er von ihm erwarten, welche Kenntnisse muss er dem Auszubildenden selbst vermitteln? Ausbildungsberater Peter Braune erklärt, welche grundlegenden Kompetenzen Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildung mitbringen sollten und wo Ausbilder Hilfe finden, wenn diese nicht erfüllt werden.

Ein Meister würde gerne junge Menschen im Bereich Schilder- und Lichtreklameherstellung ausbilden. Er verfolgt interessiert Fernsehbeiträgen und Medienberichten über Unternehmen und ihren Schwierigkeiten bei der Suche nach talentierten Bewerberinnen und Bewerbern. Gleichzeitig informiert er sich in der Innungsversammlung über Erfahrungen, die in diesem Zusammenhang in anderen Betrieben gesammelt wurden. Welche Erwartungen darf der Meister an seine künftigen Auszubildenden stellen?
Ihm ist klar, dass er mit Abschluss eines Lehrvertrags die Pflicht übernimmt, alle erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu vermitteln, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Wenn er daher Ansprüche an die jungen Leute stellt, tut er das, damit die Ausbildung in seinem Betrieb auf einer soliden Basis aufbaut.
Er sollte berücksichtigen, dass es nicht seine Aufgabe ist, bei der Wissensvermittlung von vorne anzufangen oder die Erziehungsversäumnisse der Elternhäuser nachzuholen. Aber: Eine stabile Persönlichkeit, Lern- und Leistungsbereitschaft sowie Lesen, Schreiben und Rechnen bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Lehrzeit.
Fähigkeit 1: Lesen, Schreiben und Rechnen
So ist die deutsche Sprache in Wort und Schrift für alles, was sich später in den Lernorten Betrieb und Berufsschule abspielt, eine bedeutsame Ausgangslage. Fachliche Inhalte und Sachverhalte sind mündlich oder schriftlich zu formulieren und Texte fehlerfrei zu schreiben. Da hilft auch nur bedingt der Kollege "Computer". Im Umgang mit der Kundschaft wird nicht die Sprache der Jugendszene angewendet.
Natürlich werden auch mindestens die Grundrechenarten in allen Lehrberufen benötigt. Die Studie "Rechnen in Deutschland" zeigte, dass fast jeder Fünfte (19 Prozent) während der Ausbildung viel mathematisches Wissen nachholen muss. In vielen großen Betrieben wird Auszubildenden Nachhilfe in Mathematik angeboten. Doch nicht jeder Ausbildungsbetrieb kann sich das leisten. Eine Meisterin oder ein Meister sollte sich trotzdem hiervon nicht von der Ausbildung abhalten lassen. Zur Unterstützung gibt es ausbildungsbegleitende Hilfen, die in der Regel von der Arbeitsagentur finanziert werden.
Das sind Maßnahmen für förderungsberechtigte junge Menschen, die über die Vermittlung von betriebs- und ausbildungsüblichen Inhalten hinausgehen. Hierzu gehören Maßnahmen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten und zur sozialpädagogischen Begleitung. Die Leistungen zielen darauf ab, besonders hilfsbedürftigen jungen Menschen, die Aufnahme, Fortsetzung und den erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zu ermöglichen.
Fähigkeit 2: Soziale Kompetenzen
Der Meister darf auch Kenntnisse und Akzeptanz kultureller Grundlagen von seinen künftigen Azubis erwarten. Sie sind Grundlage für die persönliche und soziale Entwicklung. Dazu gehören Leistungsbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit und Konfliktfähigkeit.
So ist nicht etwa die pausenlose Diskussion über alles und jeden angesagt, sondern die Fähigkeit, das Wichtige vom Unwichtigen zu unterscheiden. Es muss auch einmal ein Fehler eingestanden werden und die Bereitschaft zu Korrekturen bestehen. In einem Unternehmen wird Kooperation, der Austausch von Informationen und Erfahrungen erwartet. Aggressives, ruppiges oder flegelhaftes Verhalten ist nicht angesagt und wirkt leistungshemmend. Nach außen stört dieser Umgang die Beziehungen zu Lieferanten, zur Öffentlichkeit und vor allem zu den Kundinnen und Kunden. Unterschiedliche Meinungen und Haltungen sollten friedlich und konstruktiv verarbeitet werden. Es ist schwer möglich, im Betrieb Grenzen zu setzen, wenn die Eltern für den Nachwuchs schon keinen Fahrplan hatten.
Bewerberinnen oder Bewerber müssen zudem in der Lage sein, auch dauerhaft abweichende Einstellungen, Verhalten und Meinungen als gegeben hinzunehmen. Sie sollten aber gleicherweise deutlich und klar ablehnen, was gegen die Basiswerte der Gesellschaft verstößt und damit Grenzen der Toleranz setzen können. Dementsprechend sollten sie intolerant sein gegen die Verletzung humaner Grundwerte, Störungen des Betriebsfriedens und nicht zuletzt gegen die Leistungsverweigerung.
Fähigkeit 3: Lern- und Leistungsbereitschaft
Auch die Zuverlässigkeit ist eine Grundbedingung für die Zusammenarbeit im Betrieb und für das Erreichen der Lernziele. Alle Beteiligten müssen sich darauf verlassen können, dass die übertragenen Aufgaben erledigt werden – auch unter schwierigen Umständen und ohne dauernde Überwachung. Erforderlich ist die Fähigkeit, auch da durchzuhalten, wo die Arbeit als Belastung angesehen wird. Bewerberinnen oder Bewerber sollten gelernt haben, nicht bei jedem Misserfolg oder vorläufigem Ausbleiben von Erfolgen aufzugeben.
Die Arbeit in einem Meisterbetrieb und in der Gruppe erfordert Disziplin, Genauigkeit, Ernsthaftigkeit, Ordnung und Pünktlichkeit. Es gilt, sich auf eine Arbeit zu konzentrieren und diese länger als fünf bis zehn Minuten aufrechtzuerhalten. Unangenehme, lästige Aufgaben oder Verantwortlichkeiten sollten nicht auf andere abgeschoben werden.
Ihr Ausbildungsberater Peter Braune
Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.