Ein Ehevertrag gilt als unromantisch. Im Fall einer Scheidung aber kann der Abschluss sich lohnen – das gilt vor allem, wenn einer der beiden Partner selbstständig ist. Was sollte in einem Ehevertrag für Unternehmer stehen? Und ist er auch ohne Notar gültig? Antworten auf wichtige Fragen.

142.800 Ehen wurden im Jahr 2021 geschieden, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Auch wenn seit 2012 die Zahl der Scheidungen jährlich gesunken ist – mit Ausnahme eines leichten Anstiegs im Jahr 2019 – ist das keine unbedeutende Zahl. Sie zeigt, wie wichtig es ist, sich abzusichern.
Gerade für Selbstständige, die einen gut laufenden Betrieb führen, kann finanziell viel auf dem Spiel stehen. "Für Unternehmer ist ein Ehevertrag grundsätzlich empfehlenswert, insbesondere dann, wenn das Unternehmen die Existenzgrundlage darstellt", sagt Birgit Joseph, Fachanwältin für Familienrecht bei Rödl & Partner in Bayreuth. Um ruinöse Zahlungen zu vermeiden, sollten Unternehmer unbedingt klären, welche Forderungen im Fall einer Scheidung auf sie zukommen bzw. was im Todesfall auf das Unternehmen zukommt. Auch Regelungen zum Rentenausgleich- und Unterhaltsregelungen sowie Regelungen zum Erbrecht in Form von Pflichtteilsverzichtsverträgen lassen sich in einem Ehevertrag aufnehmen. Der Gedanke daran ist zwar unromantisch: Vorteile kann der richtige Ehevertrag aber für beide Seiten haben.
Antworten auf Fragen zum Ehevertrag für Unternehmer
- Warum ist ein Ehevertrag sinnvoll und warum lohnt er sich für Unternehmer?
- Was gilt für einen Unternehmer ohne Ehevertrag?
- Welche ehevertragliche Regelung ist für Unternehmer sinnvoll?
- Kann ein Unternehmer einen Ehevertrag auch nachträglich schließen?
- Unterhaltsansprüche im Ehevertrag: Auf welche Stolpersteine müssen Unternehmer achten?
- Sollte ich im Ehevertrag auch die Altersvorsorge regeln?
- Welche Regelungen sollte der Unternehmer für den Erbfall im Ehevertrag regeln?
- Kann ein Ehevertrag vermeiden, dass ein Ehepartner für die Schulden des anderen haftet?
- Welche Klauseln sind im Ehevertrag nicht erlaubt?
- Braucht es für den Vertragsabschluss immer einen Notar?
- Was kostet Unternehmer ein Ehevertrag? Und wie lange dauert es, bis der Ehevertrag fertig ist?
1. Warum ist ein Ehevertrag sinnvoll und warum lohnt er sich für Unternehmer?
Bei einem Ehevertrag geht es nicht darum, dass eine Partei die andere übervorteilt. In der Vergangenheit hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits Eheverträge mit sehr einseitigen Vereinbarungen für sittenwidrig erklärt und Grundsatzurteile gesprochen. Ziel eines Ehevertrages ist es, Regelungen zu treffen, die auf die individuelle Ehe passen, sodass im Falle einer Scheidung die private und berufliche Existenz beider Partner nicht gefährdet wird. Beide Parteien müssen den Regelungen im Ehevertrag zustimmen.
Solch einen Vertrag kann grundsätzlich jedes Paar abschließen. Besonders lohnen kann sich ein Ehevertrag aber für Unternehmer und Selbstständige. Denn wer keine anderweitigen Regelungen trifft, befindet sich nach der Heirat automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Heißt: Der gesamte Vermögenszuwachs, der sich während der Ehe angesammelt hat, muss im Falle einer Scheidung zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Das betrifft auch die Wertsteigerung der eigenen Firma. Im schlimmsten Fall müssen Unternehmer große Summen an ihren Ex-Partner auszuzahlen, was die Existenz des Betriebes gefährden kann. Ein guter Ehevertrag kann auch einen Scheidungskrieg vor Gericht verhindern, der viel Zeit, Nerven und Geld kosten kann.
Für welche Paarte ist es noch empfehlenswert, einen Ehevertrag aufzusetzen?
Lohnen kann sich ein Ehevertrag auch für Ehepartner mit unterschiedlich hohen Vermögen oder Doppelverdienern, die keinen Kinderwunsch haben. Wer bereits verheiratet war und Kinder mit in die zweite oder dritte Ehe bringt, kann durch einen Pflichtteilsverzichtsvertrag regeln, dass die Beschränkungen des Pflichtteils wegfallen und die Kinder im Todesfall durch ein Testament ein höheres Vermögen erhalten als der angeheiratete Partner. Auch für Ehegatten mit unterschiedlichen Nationalitäten oder Wohnsitz im Ausland kann es sich lohnen, sich um einen Ehevertrag Gedanken zu machen. Darin kann dann geregelt werden, welches nationale Recht für die Scheidung und die Scheidungsfolgen gelten.
2. Was gilt für Unternehmer bei einer Ehe ohne Ehevertrag?
Zugewinngemeinschaft
Wurde kein Ehevertrag vereinbart, befinden sich die Ehepartner automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Das heißt zunächst, dass jedem Partner sein vor der Ehe angehäuftes Vermögen weiterhin allein gehört – durch die Hochzeit werden Geld, Immobilien und andere Vermögensgegenstände also nicht zusammengeführt. Das bedeutet, durch die Eheschließung entsteht kein gemeinsames Vermögen.
Steigt das Vermögen während der Ehe jedoch, entstehen bei einer Scheidung Zugewinnausgleichsansprüche. Das verdeutlicht eine einfache Beispielrechnung: Hatte das Unternehmen eines Ehegattens bei der Eheschließung einen Wert von 100.000 Euro und dieser Wert hat sich nach 15 Jahren verzehnfacht, kann der andere Ehegatte nach der Scheidung einen Anspruch auf einen Zugewinnausgleich von 450.000 Euro haben. Eine hohe Summe, die den Unternehmer bei einer Auszahlung in den Ruin treiben kann. "Für Unternehmer ist es deshalb grundsätzlich wichtig, im Ehevertrag das Güterrecht zu beleuchten, also die Frage, welcher Zugewinnausgleichsanspruch im Scheidungsfall entstehen kann", sagt Familienrechts-Expertin Birgit Joseph.
3. Welche ehevertragliche Regelung ist für Unternehmer sinnvoll?
Gütertrennung
Eine Möglichkeit, Zugewinnausgleichsansprüche zu vermeiden, ist die ehevertragliche Vereinbarung einer Gütertrennung. Dabei verfügt jeder Ehegatte allein über sein Vermögen und der Zugewinnausgleich fällt bei der Scheidung komplett weg. Das ist ein Vorteil für Unternehmer und Selbstständige, deren Firma im Wert während der Ehe stark gestiegen ist. Derjenige Partner aber, der während der Ehe zum Beispiel die Kindererziehung übernommen hat und deshalb kein Vermögen aufbauen konnte, wird durch diese Einigung schlechter gestellt. Dies kann durch Kompensationsmöglichkeiten, die z.B. Abfindungszahlungen an den anderen Ehegatten im Scheidungsfall vorsehen, abgemildert werden.
Ein Nachteil der Gütertrennung ist aber, dass dieser Güterstand steuerlich im Todesfall für den überlebenden Ehegatten nachteilig ist, der Freibetrag nach § 5 Abs. 1 ErbStG geht verloren. "Gerade aus steuerlichen Gründen empfiehlt man die Gütertrennung heute nicht mehr", sagt Joseph.
Modifizierte Zugewinngemeinschaft
Anders sieht das bei der der modifizierten Zugewinngemeinschaft aus. Anders sieht das bei der der modifizierten Zugewinngemeinschaft aus. Der gesetzliche Güterstand kann vielfach abgewandelt werden. Folgende Regelungen können laut Joseph theoretisch z.B. vereinbart werden:
- Im Fall einer Scheidung findet überhaupt kein Zugewinnausgleich statt oder
- dieser wird nur für einzelne Vermögenswerte ausgeschlossen. So kann zum Beispiel vereinbart werden, dass der Betrieb vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen wird.
- Im Ehevertrag werden im Vornherein feste Beträge vereinbart, die als Zugewinnausgleich ausgezahlt werden oder es wird ein Höchstbetrag festgelegt. Alternativ wird eine Regelung getroffen, nach der diese Beträge in bestimmter Höhe steigen, zum Beispiel orientiert an der Wertsteigerung des Unternehmens.
- Es wird im Ehevertrag eine Ratenzahlung für den Zugewinnausgleich vereinbart, damit der Unternehmer bei einer Auszahlung nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
- Theoretisch kann ein Zugewinnausgleich auch durch die Übertragung von anderen Vermögenswerten wie z.B. Immobilien bewirkt werden. Dies bedarf aber immer einer detaillierten steuerlichen Prüfung im Einzelfall. Auch eine Übertragung von Unternehmensanteilen ist aus steuerlichen Gründen in der Regel nicht zu empfehlen. Joseph empfiehlt derartige Regelungen in sogenannten präventiven Eheverträgen daher nicht.
Die Fachanwältin für Familienrecht weist allerdings darauf hin, dass es wichtig ist, sich die Vertragsgestaltung genau anzusehen. "Schieflagen müssen unbedingt vermieden werden", sagt Joseph. Schließe ein Unternehmer zum Beispiel einen Zugewinnausgleich vollständig aus, sollte der Ehevertrag eine Kompensation für den Partner enthalten – zum Beispiel beim Ehegattenunterhalt oder der Altersvorsorge. So wird vermieden, dass ein Ehepartner benachteiligt wird oder der Ehevertrag vor Gericht als sittenwidrig erklärt wird.
4. Kann ein Unternehmer einen Ehevertrag auch nachträglich schließen?
Joseph rät, den Ehevertrag vor der Heirat abzuschließen. "Da sind die Verhandlungspositionen meist besser", so die Fachanwältin für Familienrecht. Laut § 1408 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist es aber möglich, den Ehevertrag auch nachträglich aufzusetzen. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn sich ein Ehepartner erst während der Ehe selbstständig macht.
Einen bestehenden Ehevertrag kann man mit Zustimmung beider Partner aber auch nachträglich ändern. Das empfiehlt Joseph Unternehmern sogar. "Es kann sein, dass die Regelungen, die man vor fünf oder zehn Jahren getroffen hat, nicht mehr passen, weil sich die Verhältnisse geändert haben."
5. Unterhaltsansprüche im Ehevertrag: Auf welche Stolpersteine müssen Unternehmer achten?
Zum Ehegattenunterhalt zählt der Trennungsunterhalt, der für den Zeitraum der Trennung bis zur vollzogenen Scheidung gezahlt wird, sowie der nacheheliche Unterhalt. Nach einer Scheidung kommen Ehegattenunterhaltsansprüche zum Beispiel wegen der Betreuung gemeinsamer minderjähriger Kinde, wegen Alters, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Einkommensunterschieden in Betracht. Das heißt, Ehegatten sind – wenn die Voraussetzungen vorliegen – auch dazu verpflichtet, ihrem Ex-Partner nach der Scheidung finanziell zu unterstützen. Der Ehegattenunterhalt bestimmt sich in der Höhe nach dem Einkommen der Partner. "Hier ergibt sich eine Besonderheit für Unternehmer, denn ihr Einkommen ist nicht so transparent wie zum Beispiel das von Angestellten", erklärt Joseph. Beim Einkommen habe der Unternehmer auch Gestaltungsmöglichkeiten, was zu Manipulationsvorwürfen und letztlich zu Streit führen kann. "Dieses Problem lässt sich zum Beispiel abmindern, in dem im Ehevertrag feste Beträge oder Höchstgrenzen für den Ehegattenunterhalt vereinbart werden", so der Rat der Rechtsexpertin.
6. Sollte ich im Ehevertrag auch die Altersvorsorge regeln? Welche Besonderheiten ergeben sich hier für Unternehmer?
Nach einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ex-Partnern ausgeglichen. Das nennt sich Versorgungsausgleich. Auch hier kann sich im Falle von Unternehmern eine Besonderheit ergeben, wie Joseph erklärt. Ihrer Erfahrung nach sorgen viele Unternehmer nicht klassisch vor. So setzen sie als Altersvorsorge etwa auf Immobilien und zahlen aufgrund ihrer Selbstständigkeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder Versorgungen, die im Versorgungsausgleich ausgeglichen werden, ein. Diese Art der Vorsorge fällt damit nicht in den Versorgungsausgleich.
Bei der Altersvorsorge des Ehegattens, der angestellt ist – zum Beispiel der Ehefrau – ist das allerdings nicht der Fall. "Hat man zum Versorgungsausgleich im Ehevertrag nichts geregelt, kann es passieren, dass die Ehefrau etwas von ihrer Altersvorsorge an den Ehemann abgegeben muss. Auch das kann zu einer Schieflage im Vertrag führen, insbesondere dann, wenn der Zugewinn im Ehevertrag ausgeschlossen wurde. Deswegen sollte sich das Ehepaar genau anschauen, wer wie fürs Alter vorsorgt. Daraufhin können sie individuell angepasste Regelungen treffen." Eine Möglichkeit wäre es zum Beispiel, den Versorgungsausgleich in diesen Fällen ganz auszuschließen
7. Welche Regelungen sollte der Unternehmer für den Erbfall im Ehevertrag regeln?
Gibt es weder ein Testament oder einen Erbvertrag, erbt der Ehegatte im gesetzlichen Güterstand neben den Kindern ein Viertel des Nachlasses, wenn sein Partner stirbt. Zusätzlich erhält er als pauschalen Zugewinnausgleich ein weiteres Viertel, also letztendlich die Hälfte des Nachlasses. Die Kinder bilden gemeinsam mit dem Ehepartner eine Erbengemeinschaft.
Zum Nachlass eines Unternehmers zählt auch seine Unternehmensbeteiligung. Ist eine Erbengemeinschaft am Unternehmen beteiligt, führt das nicht selten zu Ärger, zum Beispiel weil die Personen unterschiedliche Auffassungen über die Unternehmensführung haben. Um hier Streitigkeiten zu vermeiden, die im schlimmsten Fall zum Ruin des Unternehmens führen, besteht die Möglichkeit, im Ehevertrag einen sogenannten beschränkten Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren. Das bedeutet, der Ehepartner verzichtet im Todesfall auf seine Pflichtteilsansprüche an dem Unternehmen oder der Unternehmensbeteiligung. "Dem Unternehmer gibt das die Möglichkeit zu überlegen, wie er die Nachfolge seines Unternehmens gestalten möchte", so Joseph.
8. Kann ein Ehevertrag vermeiden, dass ein Ehepartner für die Schulden des anderen haftet?
Bringt ein Ehegatte Schulden mit in die Ehe, haftet der Partner dafür nicht. Das liegt daran, dass bei der Zugewinngemeinschaft durch die Eheschließung kein gemeinsames Vermögen entsteht. Allein aufgrund der Vermeidung der Haftung für Schulden des anderen Ehegatten ist es also nicht nötig, einen Ehevertrag aufzusetzen.
Gütergemeinschaft
Übrigens: Es gibt auch den Güterstand der Gütergemeinschaft. Dabei verschmilzt das mitgebrachte und neu erwirtschaftete Vermögen beider Ehepartner zu einem gemeinsamen und auch für anfallende Schulden wird gemeinsam gehaftet. Diese Form des Ehevertrags ist heutzutage jedoch sehr selten.
9. Welche Klauseln sind im Ehevertrag nicht erlaubt bzw. wann ist dieser sittenwidrig?
"Ein Ehevertrag kann als sittenwidrig eingestuft werden, wenn er zu grob einseitig von den gesetzlichen Regelungen abweicht und das Ergebnis einer ungleichen Verhandlungsposition ist", sagt Joseph. Zum Beispiel ist das der Fall, wenn die Ehefrau bei der Vertragsunterzeichnung schwanger und damit finanziell und emotional abhängig vom Partner ist. Auch müssen beide Partner die Inhalte des Vertrages verstehen. Das ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn einer der beiden der deutschen Sprache nicht mächtig ist und im Vorfeld keine Übersetzung des Vertrages vorgelegt wurde. Auch Vertragsunterzeichnungen unter Druck oder Drohungen sind nicht erlaubt und können zur Sittenwidrigkeit des Vertrages führen.
10. Braucht es für den Vertragsabschluss immer einen Notar?
Ja, der Gesetzgeber hat in § 1410 BGB festgelegt, dass ein Ehevertrag vor einem Notar beurkundet werden muss. Dieser muss das Ehepaar auch über die Vorteile und Risiken einzelner Regelungen aufklären und vorab einen Vertragsentwurf erstellen. Auch Anwälte und Anwältinnen können hier beraten. Birgit Joseph empfiehlt Unternehmen die Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht. Eine Beurkundung des Vertrages durch den Notar ist aber in jedem Fall nötig.
11. Was kostet Unternehmer ein Ehevertrag? Und wie lange dauert es, bis der Ehevertrag fertig ist?
Die Gebührensätze der Notare sind festgelegt im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) – genauer gesagt in der Tabelle B des § 34 Abs. 3. Die Gebührensätze sind nach Geschäftswerten gestaffelt. Diese ermitteln sich nach dem gemeinsamen Vermögen des Ehepaares. Beispiel: Liegt der Geschäftswert des gemeinsamen Vermögens bei bis zu 80.000 Euro, ist laut Tabelle eine einfache Gebührt von 219 Euro fällig. Für die Beurkundung eines Ehevertrages ist diese Gebühr allerdings doppelt zu berechnen, hinzu kommen zudem Auslagen und die Mehrwertsteuer.
Wer einen Anwalt zur Beratung und Erstellung zur Rate zieht, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Für einen individuell zugeschnittenen Ehevertrag benötigt Fachanwältin Birgit Joseph erfahrungsgemäß circa 15 Stunden. Das umfasst den Prozess der Beratung, die Erstellung des Entwurfes bis zur Beurkundung des Vertrages.
Sie nutzen ein kostenloses Angebot der Deutschen Handwerks Zeitung. Die hier bereitgestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Sie ersetzen jedoch keine fachliche Beratung. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei auch um Informationen aus unserem Archiv handeln kann, die sich im Laufe der Zeit überholt haben. Die Aktualität eines Artikels wird auf unserer Internetseite stets über der Überschrift angezeigt.
Individuelle Fragen kann und wird die Redaktion nicht beantworten.