Auch der Bundesrat gibt grünes Licht für die Gas- und Strompreisbremse. Der Handwerksverband warnt: Ohne Härtefallbrücken dürften einige Betriebe dennoch nicht bis zur Auszahlung durchhalten.

Ab März 2023 können die Preise für Gas, Fernwärme und Strom vom Staat subventioniert werden. Dies soll rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 gelten. Die von Bundestag und Bundesrat getroffenen Beschlüsse zeigten in die richtige Richtung, sagte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. Eine gute Nachricht sei auch, dass Bundestag und Bundesrat grundsätzlich den Weg für dringend benötigte Härtefallhilfen frei gemacht hätten. "Jetzt sind die Bundesländer gefragt, den Bau der Härtefallbrücken schnell voranzutreiben", erklärte er mit Blick auf drohende Liquiditätsengpässe energieintensiver Betriebe im Januar und Februar.
Wollseifer: Härtefallbrücken müssen tragen
Die Zeit dafür drängt. Nach zwei Jahren der Pandemie sind nach den Worten Wollseifers die Liquiditätsreserven in vielen Betrieben aufgezehrt. "Die Härtefallbrücke muss also tragen, um Betriebsstillstände bei Produktion und Dienstleistungen im Handwerk zu vermeiden", fügte er hinzu. Erfreut zeigte er sich, dass es jetzt auch Härtefallhilfen für energieintensive Betriebe geben soll, die Öl und Holzpellets nutzen. Auch hier stehen die Einzelheiten allerdings noch aus.
Rückwirkende Entlastung für Januar und Februar im März
Sicher ist hingegeben, dass sowohl die Gas- und Wärmepreisbremse als auch die Strompreisbremse in Kraft treten. Angesichts der aufwendigen technischen Umsetzung greifen sie aber erst im März 2023, dann aber rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Kleinere und mittlere Unternehmen sowie Privathaushalte werden dann ihr Gas, ihre Fernwärme und ihren Strom bis zu einer bestimmten Verbrauchsmenge zu subventionierten Preisen erhalten. Finanziert werden sollen die Preisnachlässe mit Hilfe eines "Abwehrschirms" in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro.
So sieht die Entlastung beim Gas aus
Konkret soll bei der Gaspreisbremse für Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) pro Jahr der Bruttopreis für Gas auf zwölf Cent pro kWh gedeckelt werden. Für Wärmekunden soll die Begrenzung bei 9,5 Cent brutto liegen. Die Deckelung gilt für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches. Dabei soll die Gaspreisbremse vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 gelten. Die Entlastung für Januar und Februar 2023 wird im März 2023 rückwirkend angerechnet. Diese rückwirkende Anrechnung hatte das Handwerk lange gefordert.
Wer mehr als 1,5 Millionen kWh im Jahr verbraucht, soll ab dem 1. Januar 70 Prozent des Gasverbrauchs bezogen auf das Jahr 2021 zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von sieben Cent pro kWh erhalten. Große Wärmekunden sollen 70 Prozent ihres Verbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7,5 Cent bekommen. Für alle Verbräuche über den jeweiligen Kontingenten gelten die regulären Marktpreise. Für andere Heizmittel wie Pellets oder Öl soll es eine Härtefalllösung geben.
So funktioniert die Strompreisbremse
Daneben gibt es eine Strompreisbremse. Auch hier sollen im März 2023 rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet werden. Dabei gilt: Wer weniger als 30.000 kWh im Jahr verbraucht, soll 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro kWh erhalten. Für Verbräuche darüber gilt der jeweils vertraglich vereinbarte Preis.
Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 30.000 kWh pro Jahr sollen 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauches zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro kWh bekommen. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Der bisherige Stromverbrauch entspricht dem durch die Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021.
Mit Blick auf die Strompreisbremse zeigte sich Handwerkspräsident Wollseifer erfreut, dass die jetzt auf 30.000 kWh abgesenkte Jahresverbrauchsschwelle dazu führt, dass auch energieintensive kleinere Handwerksbetriebe in den Genuss des Gewerbestromtarifs kommen. "Damit werden Wettbewerbsverzerrungen vermieden", betonte er.
Hilfen reichen nicht überall
Kritisch sieht Wollseifer, dass es weiterhin Unternehmen geben wird, die trotz Gas- und Strompreisbremse ihre Energiekosten nicht tragen können. Daran ändern nach seiner Einschätzung auch die Härtefallhilfen nichts. Diese Unternehmen blieben mit dem "New normal" überfordert. "Die Politik muss sich Gedanken dazu machen, wie diese Betriebe unterstützt werden können", mahnte er.
Daneben fehlten nach Wollseifers Worten weiterhin Lösungen für Unternehmen, denen Gas- und Stromversorger die Verträge gekündigt haben – und die weiterhin ohne Anschlussverträge im Regen stehen.