Steuertipp Klimaschutzmaßnahmen: Betriebsausgaben abziehbar?

Wer Maßnahmen zur Kompensation von CO2-Emissionen ergreift, kann Ausgaben hierfür steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen. Was hierbei wichtig ist.

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Interessieren Sie sich für das Thema Klimaschutz und ergreifen Maßnahmen zur Kompensation von CO2-Emissionen? Gute Nachricht: die Ausgaben für solche Maßnahmen können den Gewinn Ihres Handwerksbetriebs steuerlich mindern. Die Maßnahmen müssen jedoch nachweislich mit Ihrem Betrieb zusammenhängen.

Typische Klimaschutzmaßnahmen: Erwerb von Zertifikaten zum Aufforsten von Wäldern oder die Durchführung anderer Renaturisierungsmaßnahmen.

Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug

Die Prüfer und Sachbearbeiter der Finanzämter schauen bei Betriebsausgaben für Klimaschutzmaßnahmen in der Regel ganz genau hin. Denn es soll vermieden werden, dass rein private Ausgaben zu einer Gewinnminderung führen. Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen (z. B. Aufwendungen für die Wiederaufforstung von Wäldern durch die Stilllegung von Emissionsminderungsgutschriften) dürfen unter folgenden Voraussetzungen als Betriebsausgaben abgezogen werden:

  • Die Aufwendungen sind betrieblich veranlasst.
  • Sie haben die Klimaschutzmaßnahmen werbewirksam Ihren Kunden mitgeteilt.

In der Praxis könnte es passieren, dass Finanzbeamte solche Aufwendungen als Geschenke einstufen. Hier würden der Betriebsausgabenabzug und die Vorsteuererstattung wegfallen, sobald die Aufwendungen netto über 35 Euro lägen. Doch diese Argumentation ist falsch. Denn den Aufwendungen für Klimaschutzmaßnahmen steht eine Gegenleistung gegenüber – nämlich eine ausgeglichene CO2-Bilanz (Landesamt für Steuern Niedersachsen, Verfügung vom 4. März 2022, Az. S 2741-455-St 242).

Steuertipp: Wird der Handwerksbetrieb in der Rechtsform einer GmbH oder AG betrieben, könnten solche Aufwendungen eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen. Das Finanzamt würde dann das zu versteuernde Einkommen um die Klimaschutzaufwendungen erhöhen und der GmbH-Gesellschafter müsste in Höhe dieser verdeckten Gewinnausschüttung Kapitalerträge versteuern. Das lässt sich jedoch vermeiden, indem Kunden und Geschäftspartner über die betrieblichen Klimaschutzmaßnahmen informiert werden. dhz